BT-Drucksache 14/6586

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Bundesregierung -14/6160, 14/6411, 14/6452, 14/6582- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Familienförderung

Vom 3. Juli 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6586
14. Wahlperiode 03. 07. 2001

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert, Dr. Maria Böhmer, Maria
Eichhorn, Norbert Barthle, Otto Bernhardt, Leo Dautzenberg, Wolfgang Dehnel,
Renate Diemers, Thomas Dörflinger, Anke Eymer (Lübeck), Ilse Falk, Ingrid
Fischbach, Jochen-Konrad Fromme, Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach),
Klaus Holetschek, Walter Link (Diepholz), Hans Michelbach, Erika Reinhardt,
Hans-Peter Repnik, Anita Schäfer, Heinz Schemken, Norbert Schindler, Diethard
Schütze (Berlin), Wolfgang Schulhoff, Gerhard Schulz, Gerald Weiß (Groß-Gerau),
Klaus-Peter Willsch, Elke Wülfing, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
– Drucksachen 14/6160, 14/6411, 14/6452, 14/6582 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Familienförderung

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der vorliegende Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Familienförderung setzt die
Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998 nur in mini-
maler Weise um. Die geringe Erhöhung von Freibeträgen, die Anhebung des
Kindergeldes lediglich für das 1. und 2. Kind sowie die steuerliche Berücksich-
tigung eines nachzuweisenden und ausschließlich für berufstätige Eltern gel-
tenden Betreuungsaufwandes, sind ein kleiner Schritt zur Entlastung von Fami-
lien, der in vielen Fällen jedoch durch sofortige belastende Maßnahmen wieder
rückgängig gemacht wird. 40 % der Entlastungen zahlen die Familien selbst.

Die stufenweise Streichung des Haushaltfreibetrags ist eine Maßnahme, die
vom Bundesverfassungsgericht in dieser Weise nicht gefordert wurde. Sie wird
auch durch die Erhöhung der Freibeträge nicht aufgefangen.

Die Abschaffung der steuerlichen Anerkennung häuslicher Beschäftigungsver-
hältnisse trifft Familien mit Kindern, Haushalte mit älteren Personen und die
Dienstleistenden selbst in besonderem Maße. Letztere haben aus Arbeitslosig-
keit und Sozialhilfe heraus gerade in Haushalten ein sozialversicherungspflich-
tiges abgesichertes Arbeitsverhältnis gefunden. Für zahlreiche Frauen ist es
eine Möglichkeit, einer weitgehend zeitlich selbst zu bestimmenden Tätigkeit
nachzugehen und dadurch die eigene Familie und Beschäftigung in Einklang zu
bringen. Diese familien- und arbeitsmarktpolitische Maßnahme wird durch die
geplante Gesetzesänderung vernichtet. Die bisher in diesem Bereich Beschäf-

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tigten werden in die Schwarzarbeit getrieben. Den mittlerweile entstandenen
Dienstleistungsunternehmen wird die Existenzgrundlage entzogen.

Nicht Abschaffung, sondern Förderung von sozialversicherungspflichtigen Ar-
beitsverhältnissen sind notwendig. Vor diesem Hintergrund muss die steuerli-
che Anerkennung ausgedehnt werden. Damit werden auch die Sozialkassen
entlastet, indem in vielen Fällen Sozialhilfe und Arbeitslosenunterstützung ent-
fallen und gleichzeitig Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt werden. Zu-
gleich wird ein Anreiz für hauswirtschaftliche Ausbildung geschaffen.

Die Ausbildungsfreibeträge werden auf eine kaum mehr spürbare Größe zu-
rückgefahren. Sie gehen ein in einen einheitlichen Freibetrag für Betreuung,
Erziehung und Ausbildung und bleiben für über 18-jährige auswärtig unterge-
brachte Kinder nur als Rumpfbetrag bestehen. Angesichts der hohen Anforde-
rungen an Aus- und Weiterbildung in der heutigen Wissensgesellschaft ist dies
das falsche Signal.

Bereits bei der letzten Kindergelderhöhung wurden nur die ersten beiden Kin-
der berücksichtigt. Dabei wird ignoriert, dass die finanziellen Aufwendungen
für alle Kinder gleichermaßen gestiegen sind. Gerade Familien mit 3 und mehr
Kindern haben wegen der kaum möglichen Erwerbstätigkeit beider Ehepartner
Einkommenseinbußen.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

1. Die steuerliche Anerkennung hauswirtschaftlicher Beschäftigungsver-
hältnisse beizubehalten und auf Dienstleistungszentren, -agenturen und
630,– DM-Beschäftigungsverhältnisse auszudehnen.

2. Die bisherige Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskos-
ten für Kinder die sich in Ausbildung befinden, beizubehalten.

3. Die Neuregelung zur Anerkennung von nachgewiesenen Betreuungskosten
für Kinder unter 14 Jahre auf alle Steuerpflichtigen mit Kindern zu erwei-
tern.

4. Die Kindergelderhöhung von 30,– DM nicht nur für die ersten beiden Kin-
der, sondern auch für alle weiteren Kinder umzusetzen.

Berlin, den 3. Juli 2001

Gerda Hasselfeldt
Heinz Seiffert
Dr. Maria Böhmer
Maria Eichhorn
Norbert Barthle
Otto Bernhardt
Leo Dautzenberg
Wolfgang Dehnel
Renate Diemers
Thomas Dörflinger
Anke Eymer (Lübeck)
Ilse Falk
Ingrid Fischbach
Jochen-Konrad Fromme
Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach)

Klaus Holetschek
Walter Link (Diepholz)
Hans Michelbach
Erika Reinhardt
Hans-Peter Repnik
Anita Schäfer
Heinz Schemken
Norbert Schindler
Diethard Schütze (Berlin)
Wolfgang Schulhoff
Gerhard Schulz
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Klaus-Peter Willsch
Elke Wülfing
Wolfgang Zöller

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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