BT-Drucksache 14/6052

Haltungs- und Ausstellungsverbot für qualgezüchtete Tiere

Vom 16. Mai 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

6052

14. Wahlperiode

16. 05. 2001

Antrag

der Abgeordneten Marianne Klappert, Heino Wiese (Hannover), Brigitte Adler,
Hermann Bachmaier, Ernst Bahr, Rainer Brinkmann (Detmold), Bernhard
Brinkmann (Hildesheim), Christel Deichmann, Peter Dreßen, Annette Faße, Iris
Follak, Günter Graf (Friesoythe), Monika Griefahn, Reinhold Hemker, Gustav
Herzog, Iris Hoffmann (Wismar), Eike Hovermann, Barbara Imhof, Ilse Janz, Ute
Kumpf, Werner Labsch, Holger Ortel, Silvia Schmidt (Eisleben), Wilhelm Schmidt
(Salzgitter), Heinz Schmitt (Berg), Karsten Schönfeld, Reinhard Schultz
(Everswinkel), Antje-Marie Steen, Reinhold Strobl (Amberg), Jella Teuchner,
Matthias Weisheit, Lydia Westrich, Dr. Norbert Wieczorek, Dr. Wolfgang Wodarg,
Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Heidemarie Wright, Dr. Peter Struck und der
Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Albert Deß, Peter Bleser,
Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Gottfried Haschke (Großhennersdorf),
Helmut Heiderich, Siegfried Hornung, Helmut Lamp, Vera Lengsfeld, Dr. Klaus W.
Lippold (Offenbach), Meinolf Michels, Franz Obermeier, Norbert Schindler, Annette
Widmann-Mauz, Friedrich Merz, Michael Glos und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, Kerstin Müller (Köln),
Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Haltungs- und Ausstellungsverbot für qualgezüchtete Tiere

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das in Deutschland geltende Verbot von Qualzüchtungen bei Wirbeltieren, ge-
regelt in § 11b des Tierschutzgesetzes, kann dadurch ausgehebelt werden, dass
völlig legal Tiere aus Qualzüchtungen nach Deutschland eingeführt werden
dürfen. Ein nationales Importverbot, welches das unterbinden würde, ist aber
aus EG- und völkerrechtlichen Gründen nicht möglich.

Ein geeignetes Mittel, das angestrebte Ziel dennoch zu erreichen, ist ein Hal-
tungs- und Ausstellungsverbot für alle Wirbeltiere aus Qualzüchtungen.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt,

dass die Bundesregierung durch eine Änderungsverordnung zur Tierschutz-
Hundeverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das bereits beschlossene
Ausstellungsverbot für kupierte Hunde um ein Haltungs- und Ausstellungsver-
bot von Hunden aus Qualzüchtungen erweitern will.
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Beratungen mit den Ländern zügig fortzuführen, damit die Änderungs-
verordnung zur Tierschutz-Hundeverordnung baldmöglichst in Kraft treten
kann;

2. basierend auf § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Tierschutzgesetzes umgehend
eine Verordnung zu erlassen, die ein nationales Haltungs- und Ausstellungs-
verbot auf alle Wirbeltiere aus Qualzüchtungen nach § 11b des Tierschutz-
gesetzes ausdehnt;

3. bei der Änderungsverordnung nach Ziffer 1 und der beabsichtigten Verord-
nung nach Ziffer 2 für alle Wirbeltiere sicherzustellen, dass qualgezüchtete
Tiere, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Haltungsverbots bereits in
Deutschland gehalten werden, von dem Haltungsverbot nicht erfasst wer-
den;

4. im Rahmen der Europäischen Union und des Europäischen Übereinkom-
mens zum Schutz von Heimtieren vom 13. November 1987 (BGBl. II 1991
S. 401 ff.) des Europarates auf ein Verbot der Qualzüchtung von Tieren hin-
zuwirken.

Berlin, den 16. Mai 2001

Dr. Peter Struck und Fraktion
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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