BT-Drucksache 14/5850

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/5440- Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz - LAG-EUAngpG)

Vom 5. April 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5850

14. Wahlperiode

05. 04. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht

des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/5440 –

Entwurf eines Gesetzes zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und
zur Anpassung der LAG-Vorschriften
(LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz – LAG-EUAnpG)

A. Problem

Umstellung der im Lastenausgleichsgesetz, in den lastenausgleichsrechtlichen
Nebengesetzen und den einschlägigen Rechtsverordnungen enthaltenen
DM-Beträge auf Euro, Glättung und Anpassung der umzustellenden Beträge.

Erleichterung der verwaltungsmäßigen Durchführung des Lastenausgleichs
und Erhöhung der Akzeptanz des Euro durch die Bürger.

B. Lösung

Die Umstellung von DM-Beträgen im Lastenausgleichsrecht auf Euro-Beträge
erfolgt ohne Glättung. Dies gilt nicht für „DM-Signalbeträge“ (z. B. Freibe-
träge), die bei einer derartigen Umrechnung ihren Zweck verfehlen würden.
Für diese Beträge wird deshalb die Neufestsetzung auf einen glatten Euro-
Betrag vorgenommen. Wenn für DM-Beträge Rundungsvorschriften vor gese-
hen sind, kommt im Einzelfall eine Rundungsvorschrift für den Euro-Betrag
oder ein Wegfall der Rundungsvorschrift in Betracht. Bei Beträgen, die für be-
stimmte lastenausgleichsrechtliche Leistungen von Bedeutung sind (wie z. B.
der Grundbetrag der Hauptentschädigung), ist die Umstellung nach Maßgabe
der amtlichen Relation Euro/Deutsche Mark ohne Glättung durchzuführen.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F .D.P. und PDS gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen

Eine gesonderte gesetzliche Regelung für Signalbeträge oder Rundungsvor-
schriften des Lastenausgleichsrechts ist im Zuge der Euro-Einführung erforder-
lich, da anderenfalls das mit diesen Bestimmungen verfolgte Ziel verfehlt
würde. Ein auf Euro umgestellter DM-Betrag weist ohne entsprechenden Ge-
setzesbefehl Nachkommastellen auf, die dem Zweck des im Gesetz enthaltenen
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Rundungsbefehls oder der Funktion des Signalbetrages widersprechen und die
Arbeit der Lastenausgleichsverwaltung sowie die Akzeptanz durch die Bürger
erschweren würden.

D. Finanzielle Auswirkungen

Für die Haushalte des Bundes und der alten Bundesländer ergeben sich durch
erhöhte Zuschüsse an den Ausgleichsfonds in den Rechnungsjahren 2002 bis
2005 die folgenden Auswirkungen:

E. Sonstige Kosten

Die Umstellung der mit der Euro-Einführung zu ändernden Daten erfolgt
zentral bei der Deutschen Ausgleichsbank. Die dadurch entstehenden Kosten
werden durch die Gebühren abgedeckt, die von den Ausgleichsämtern für die
Datenerarbeitungsverfahren der Deutschen Ausgleichsbank zu zahlen sind.
Wegen der – ohnehin erforderlichen – Mitteilung der neuen Auszahlungs-
beträge an die betrof fenen Bürger im Bereich der Rentenzahlung entsteht kein
zusätzlicher Kostenaufwand.

Die Anpassung des Erstattungshöchstbetrages für Beiträge und Prämienzu-
schläge zu einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung verursacht ge-
ringe Mehrausgaben, die mit fallender Tendenz in den kommenden Jahren weit
unter der Millionengrenze liegen.

Angesichts des Umfangs der entstehenden Mehrausgaben sind Auswirkungen
des Gesetzes auf Einzelpreise, das Preisniveau und das Verbraucherpreisniveau
nicht zu erwarten.

Gebietskörperschaft
Mehrausgaben in Mio. DM in den Rechnungsjahren

2002 2003 2004 2005

Bund 0,6 0,5 0,5 0,4

alte Bundesländer 0,3 0,3 0,2 0,2

insgesamt 0,9 0,8 0,7 0,6
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Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/5440 mit der Maßgabe, dass Artikel 1
Nr. 3 § 246 Abs. 2 die aus der Anlage ersichtliche Fassung erhält, im Übrigen
unverändert anzunehmen.

Berlin, den 4. April 2001

Der Innenausschuss

Ute Vogt (Pforzheim)

Vorsitzende

Klaus Hagemann

Berichterstatter

Hartmut Koschyk

Berichterstatter

Cem Özdemir

Berichterstatter

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig

Berichterstatter

Petra Pau

Berichterstatterin
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– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

3. § 246 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Es werden folgende Schadensgruppen gebildet und folgende Grundbeträge
festgesetzt:

Schadens-
gruppe

Schadens-
betrag in

Reichsmark

RM

Grundbetrag in
Euro

EUR

darin
enthaltener
Erhöhungs-

betrag
EUR

1 2 3 4

1 bis 5 000 der Schadensbetrag,
angesetzt mit dem
Divisor 1,95583 in
Euro, höchstens

2 454,20 --
2 bis 5 500 2 633,15 --
3 bis 6 200 2 837,67 --
4 bis 7 200 3 118,88 --
5 bis 8 500 3 630,17 153,39
6 bis 10 000 4 115,90 230,08
7 bis 12 000 4 652,76 281,21
8 bis 14 000 5 240,74 357,90
9 bis 16 000 5 752,03 460,16

10 bis 18 000 6 212,20 562,42
11 bis 20 000 6 672,36 664,68
12 bis 23 000 7 055,83 690,24
13 bis 26 000 7 490,43 715,81
14 bis 29 000 7 873,89 715,81
15 bis 32 000 8 257,36 766,94
16 bis 36 000 8 666,40 818,07
17 bis 40 000 9 024,30 818,07
18 bis 44 000 9 331,08 818,07
19 bis 48 000 9 637,85 869,20
20 bis 53 000 9 919,06 920,33
21 bis 58 000 10 225,84 971,45
22 bis 63 000 10 532,61 1 022,58
23 bis 68 000 10 839,39 1 073,71
24 bis 74 000 11 171,73 1 124,84
25 bis 80 000 11 529,63 1 175,97
26 bis 86 000 11 887,54 1 227,10
27 bis 93 000 12 271,01 1 278,23
28 bis 100 000 12 680,04 1 329,36
29 bis 110 000 13 165,77 1 380,49
30 bis 2 000 000 13 165,77 1 431,62

31 über 2 000 000

+ 10 v. H. des 110 000 RM
übersteigenden Schadensbetrags,

angesetzt mit dem
Divisor 1,95583 in Euro

109 799,93 1 431,62

+ 6,5 v. H. des 2 000 000 RM überstei-
genden Schadensbetrags,

angesetzt mit dem
Divisor 1,95583 in Euro“

Anlage
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Bericht der Abgeordneten Klaus Hagemann, Hartmut Koschyk, Cem Özdemir,
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig und Petra Pau

Der Gesetzentwurf wurde in der 158. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 15. März 2001 an den Innenaus-
schuss federführend sowie an den Finanzausschuss zur Mit-
beratung überwiesen.

Der

Finanzausschuss

hat in seiner 94. Sitzung am 4. April
2001 einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs empfoh-
len.

Der

Innenausschuss

hat den Gesetzentwurf in seiner
56. Sitzung am 4. April 2001 abschließend beraten und ihm
ohne Aussprache mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F .D.P. und PDS gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU zugestimmt.

Berlin, den 4. April 2001

Klaus Hagemann

Berichterstatter

Hartmut Koschyk

Berichterstatter

Cem Özdemir

Berichterstatter

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig

Berichterstatter

Petra Pau

Berichterstatterin

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