Vom 24. Januar 2001
Deutscher Bundestag Drucksache 14/5144
14. Wahlperiode 24. 01. 2001
Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Heidemarie Ehlert, Dr. Barbara Höll,
Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/3078 –
Übergangsregelungen bei der Einführung des Kapitalgesellschaften-
und Co-Richtlinie-Gesetzes
A. Problem
Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion sind im Interesse der Chancen-
gleichheit und auch unter dem Gesichtspunkt der Angleichung der wirtschaft-
lichen Verhältnisse in den neuen Ländern Übergangsregelungen im Kapitalge-
sellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte
und vereidigte Buchprüfer notwendig. Demgemäß soll der Deutsche Bundestag
die Bundesregierung auffordern, das Kapitalgesellschaften- und Co-Richt-
linie-Gesetz dahin gehend zu ändern, dass im Antrag näher bezeichnete Über-
gangsregelungen geschaffen werden
1. für den Zugang zum vereidigten Buchprüfer für Steuerberater und Steuerbe-
vollmächtigte aus den neuen Ländern,
2. für die Bestellung von vereidigten Buchprüfern und Steuerberatern aus den
neuen Ländern zu Wirtschaftsprüfern.
B. Lösung
Ablehnung des Antrages.
Einstimmige Ablehnung gegen die Stimmen der Fraktion der PDS
C. Alternativen
Annahme des Antrages.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Drucksache 14/5144 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 14/3078 – abzulehnen.
Berlin, den 17. Januar 2001
Der Rechtsausschuss
Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender
Christine Lambrecht
Berichterstatterin
Ronald Pofalla
Berichterstatter
Rainer Funke
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5144
Bericht der Abgeordneten Christine Lambrecht, Ronald Pofalla und Rainer Funke
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion der
PDS – Bundestagsdrucksache 14/3078 – in seiner 102. Sit-
zung vom 11. Mai 2000 beraten und zur federführenden Be-
ratung an den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an
den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie und den Ausschuss für Angelegenheiten der
neuen Länder überwiesen.
Der Finanzausschuss hat in seiner 68. Sitzung vom 5. Juli
2000 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stim-
men der Fraktion der PDS beschlossen zu empfehlen, den
Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 44. Sitzung vom 17. Januar 2001 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der PDS be-
schlossen zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
hat in seiner 46. Sitzung vom 27. September 2000 mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimme des Vertreters
der Fraktion der PDS beschlossen zu empfehlen, den Antrag
abzulehnen.
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 65. Sitzung
vom 15. November 2000 beraten. Mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der PDS emp-
fiehlt er, den Antrag abzulehnen.
Die Fraktion der PDS trug vor, der im Kapitalgesellschaf-
ten- und Co-Richtlinie-Gesetz enthaltene Stichtag 31. De-
zember 1989 für den Nachweis einer Prüftätigkeit sei für die
betreffenden Berufsangehörigen aus den neuen Ländern
eine besondere Härte, da für sie das Erfordernis der 15-jäh-
rigen Berufstätigkeit bisher objektiv nicht zu erreichen sei.
Daher seien die im Antrag enthaltenen Übergangsregelun-
gen vorgesehen.
Die anderen Fraktionen sahen für Übergangsregelungen kei-
nen Handlungsbedarf. Dies habe bereits die Anhörung zum
Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz ergeben.
Dementsprechend seien keine entsprechenden Regelungen
in das Gesetz aufgenommen worden.
Berlin, den 17. Januar 2001
Christine Lambrecht
Berichterstatterin
Ronald Pofalla
Berichterstatter
Rainer Funke
Berichterstatter