BT-Drucksache 14/4927

zu der Beschlussempfehlung des Petitionausschusses (2. Ausschuss) -14/4561- Sammelübersicht 194 zu Petitionen

Vom 6. Dezember 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4927

14. Wahlperiode

06. 12. 2000

Änderungsantrag

der Abgeordneten Heidemarie Lüth, Dr. Ilja Seifert, Heidemarie Ehlert,
Dr. Ruth Fuchs, Monika Balt, Roland Claus und der Fraktion der PDS

zu der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss)
– Drucksache 14/4561 –

– Sammelübersicht 194 zu Petitionen –

Der Bundestag wolle beschließen,

die Petition 4-14-16-800-000660 der Bundesregierung als Material zu über-
weisen.

Berlin, den 6. Dezember 2000

Heidemarie Lüth
Dr. Ilja Seifert
Heidi Ehlert
Roland Claus und Fraktion

Begründung

Mit der Petition fordern Betroffene Schadensersatzleistungen aufgrund eines in
der DDR erlittenen Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.

Mit der Übernahme der staatlichen Versicherung der DDR, später die
Allianz-Versicherung als Rechtsnachfolger, wurde öffentlich erklärt, dass die
Ansprüche auf Leistungen, die vertraglich vereinbart waren, nicht entfallen. Es
handelt sich um Verträge aus der Haftpflichtversicherung von Betrieben nach
einem schweren Betriebsunfall. Die Schadensersatzleistungen waren auf
Lebenszeit zugesichert. Diese Zusicherung wurde von der Allianz bestätigt.

In der Reichsversicherungsordnung (RVO) ist eine Streichung von Leistungen
im Zusammenhang mit Renten gesetzlich nicht zulässig. Nach § 1277 RVO ist
eine solche Streichung nur im Zusammenhang mit kriminellen bzw. ungesetz-
lichen Handlungen zulässig. In den vorliegenden Fällen sind solche Handlungen
nicht begangen worden, so dass die Verträge gültig bleiben.
Drucksache

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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Im Einigungsvertrag ist festgehalten, dass Verwaltungsakte der DDR gültig
bleiben, so dass auch in diesem Falle ein Rechtsanspruch besteht.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 4. Dezember 1995 die An-
sprüche aus dem Arbeitsgesetzbuch der DDR aufgehoben und ihre Streichung
angeordnet. Dieses Urteil wurde von der Allianz aufgegriffen und als Rechts-
grundlage benutzt, um den Betroffenen die ihnen zustehenden Rechte abzu-
erkennen. Damit wurde eine große Anzahl von Widersprüchen ausgelöst. An-
dererseits hat das Bundessozialgericht den Rechtsanspruch mit dem Urteil
2 RU 24/94 bestätigt.

Diese doppeldeutige Rechtssituation darf nicht zu Lasten der Betroffenen aus-
getragen werden. Daraus ergibt sich dringender Bedarf, eine gesetzliche Rege-
lung herbeizuführen, die den Rechtsansprüchen der Betroffenen gerecht wird.
Eine solche Regelung muss dazu beitragen, dass die Betroffenen auch in
finanzieller Hinsicht für die Einbußen, die ihnen auf Grund der jahrelangen
Aberkennung ihrer berechtigten Ansprüche unverschuldet entstanden sind, ent-
schädigt werden können.

Das mit dem Anliegen der Petentinnen und Petenten aufgezeigte Problem gibt
somit Anlass, die Petition an die Bundesregierung als Material zu überweisen,
um zu erreichen, dass die Bundesregierung die Problematik in die Vorbereitung
von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder ähnlichen Initiativen einbezieht.

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