BT-Drucksache 14/4856

Grundsicherung für Kinder

Vom 5. Dezember 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4856

14. Wahlperiode

05. 12. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Rosel Neuhäuser, Dr. Christa Luft,
Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus und der Fraktion der PDS

Grundsicherung für Kinder

Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur
Besteuerung von Familien vom 10. November 1998 und der gesetzlichen
Regelung des Familienlastenausgleichs ist die Problematik der Kinder- und
Familienarmut wieder stärker in die gesellschaftliche Diskussion gerückt. In-
halt dieser sowohl von Parteien als auch von Verbänden geführten Debatte ist
nicht nur die Höhe des Kindergeldes, mit der eine nachhaltige Entlastung von
Familien erreicht werden kann. Eine wichtige Rolle spielt auch die Frage eines
existenzsichernden Kindergeldes bzw. einer Grundsicherung für Kinder. So
fordern z. B. mehrere Frauen- und Familienverbände in ihrer gemeinsamen
Kampagne „Was sind dem Staat die Kinder wert?“ ein existenzsicherndes Kin-
dergeld, treten die Bundestagsfraktion der PDS sowie Vertreterinnen und Ver-
treter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine Grundsicherung für
Kinder ein.

Ein wesentliches Ziel des existenzsichernden Kindergeldes und der Grundsi-
cherung gleichermaßen ist die Zahlung eines Kindergeldes in der Höhe, dass
Kinder aus der Abhängigkeit von der Sozialhilfe gelöst werden und Eltern
nicht mehr aufgrund der Existenz ihrer Kinder Sozialhilfe beantragen müssen.
Damit kann ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Familien-
armut geleistet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hält die Bundesregierung das Konzept eines existenzsichernden Kindergel-
des bzw. davon ausgehend einer Grundsicherung für ein sinnvolles Instru-
ment, um Sozialhilfeabhängigkeit von Kindern zu vermeiden und damit ei-
nen wirksamen Beitrag für die Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut
zu leisten?

2. Wenn nein, welche verfassungsrechtlichen, sozial- sowie finanzpolitischen
und weiteren Probleme stehen dem Konzept eines existenzsichernden Kin-
dergeldes bzw. einer Grundsicherung nach Meinung der Bundesregierung
entgegen?

3. Wenn ja, wie hoch müsste nach Einschätzung der Bundesregierung ein
existenzsicherndes Kindergeld bzw. eine Grundsicherung sein?

4. Wenn ja, ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Kindergeld in Höhe
von monatlich 600 DM pro Kind existenzsichernd wäre?
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5. Wenn ja, ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Zuschlag von monat-
lich maximal 200 DM pro Kind zusätzlich zum Kinder- und Wohngeld für
Sozialhilfeberechtigte bzw. untere Einkommensgruppen dem Konzept und
dem Ziel einer Grundsicherung für Kinder entspräche?

6. Hält die Bundesregierung eine Zahlung von monatlich maximal 200 DM pro
Kind an Sozialhilfeberechtigte bzw. untere Einkommensgruppen zusätzlich
zum Kinder- und Wohngeld für verfassungsrechtlich, sozial- und finanzpoli-
tisch machbar?

7. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die für die unter Frage 5 genannte
Variante notwendigen Haushaltsmittel kurz- bis mittelfristig zur Verfügung
stehen können?

Berlin, den 5. Dezember 2000

Dr. Barbara Höll,
Rosel Neuhäuser,
Dr. Christa Luft,
Dr. Uwe-Jens Rössel,
Roland Claus und Fraktion

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