BT-Drucksache 14/4742

zur zweiten Beratung des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2001 (Haushaltsgesetz 2001) hier: Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung

Vom 27. November 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

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4742

14. Wahlperiode

27. 11. 2000

Sachgebiet 63

Änderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Christa Luft, Heidemarie Ehlert,
Dr. Barbara Höll, Maritta Böttcher, Dr. Ruth Fuchs, Christine Ostrowski,
Petra Pau, Rolf Kutzmutz, Pia Maier, Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus
und der Fraktion der PDS

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2001
– Drucksachen 14/4000 Anlage, 14/4302, 14/4520, 14/4522, 14/4523 –

hier: Einzelplan 60
Allgemeine Finanzverwaltung

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Kapitel 60 04 – Sonderleistungen des Bundes – ist ein neuer Titel 883 02
„Investitionspauschale des Bundes für die ostdeutschen Kommunen sowie für
Kommunen in strukturschwachen Regionen im Altbundesgebiet“ einzufügen.
Es sind 3 Mrd. DM in diesen Titel einzustellen.

Berlin, den 27. November 2000

Dr. Uwe-Jens Rössel
Dr. Christa Luft
Heidemarie Ehlert
Dr. Barbara Höll
Maritta Böttcher
Dr. Ruth Fuchs
Christine Ostrowski
Petra Pau
Rolf Kutzmutz
Pia Maier
Dr. Dietmar Bartsch
Roland Claus und Fraktion
Drucksache

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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung

Der Bund hat aus der Versteigerung der Mobilfunklizenzen rd. 100 Mrd. DM
Erlöse erzielt. Städte und Gemeinden hingegen werden wegen der steuerlichen
Abziehbarkeit der Mobilfunklizenzen in den nächsten 20 Jahren allein bei der
Gewerbesteuer auf Einnahmen in Höhe von 17 Mrd. DM verzichten müssen.
Die Einnahmeausfälle der Länder betragen etwa 10 Mrd. DM bei der Körper-
schaftsteuer. Dies führt über den kommunalen Finanzausgleich zu weiteren
Einnahmeausfällen der Städte und Gemeinden. Während auf die finanzielle
Handlungsfähigkeit des Bundes großer Wert gelegt wird, werden finanzielle
Gestaltungsmöglichkeiten der Länder und Kommunen weiter eingeschränkt.
Dies geschieht ungeachtet der ohnehin prekären Finanzsituation der Städte und
Gemeinden. Die Kommunen waren Anfang 2000 bereits mit insgesamt
202 Mrd. DM verschuldet. Die Zahl der zwangsverwalteten vornehmlich klei-
neren Gemeinden erhöht sich besonders in Ostdeutschland zunehmend. Aber
auch in den westdeutschen Städten und Gemeinden stehen Haushaltssiche-
rungskonzepte zunehmend auf der Tagesordnung. Infolge der akuten Finanznot
kommt es zu drastischen Kürzungen bei Investitionen mit nachhaltig negativer
Wirkung für das örtliche Handwerk und Gewerbe sowie den Arbeitsmarkt.
So werden die kommunalen Investitionen in 2000 voraussichtlich um 30 %
– preisbereinigt – unter dem Stand des Jahres 1992 liegen. Besonders betroffen
von dieser Entwicklung sind die ostdeutschen Städte und Gemeinden sowie die
Kommunen in den strukturschwachen Regionen in den alten Bundesländern.
Die ostdeutschen Kommunen werden in 2000 ca. 40 % weniger für ihre Sa-
chinvestitionen ausgeben als 1992. Der Investitionsbedarf der ostdeutschen
Kommunen übersteigt die tatsächlich geleisteten Investitionen beträchtlich.
Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik fällt der kommunale
Investitionsbedarf pro Einwohner in den neuen Ländern etwa doppelt so hoch
wie in den alten Ländern aus. Die Investitionen der ostdeutschen Kommunen
liegen dagegen pro Einwohner nur noch 34 % über dem Westniveau.

Unter den bestehenden Rahmenbedingungen der Kommunalfinanzierung ist
eine Trendwende bei den kommunalen Investitionen auch in Zukunft nicht zu
erwarten. Aus diesem Grunde ist die Bereitstellung einer Summe von 3 Mrd.
DM für die Einführung einer kommunalen Investitionspauschale des Bundes
für die ostdeutschen Städte und Gemeinden sowie für strukturschwache Regio-
nen im Altbundesgebiet geboten. Dies wäre ein geeigneter Weg, vor allem fi-
nanzschwache Städte und Gemeinden an den Einnahmen der UMTS-Lizenzen
zu beteiligen.

Das Geld soll vom Bund direkt an die Kommunen fließen, und zwar ohne Mit-
tel- und Zwischenebenen. Es soll vor allem für Investitionen im sozialen, so-
ziokulturellen und Bildungsbereich eingesetzt werden. Diese unbürokratische
Bereitstellung der Finanzmittel durch den Bund würde die Kommunen in die
Lage versetzen, gezielt Beschäftigung zu fördern, und käme vor allem dem an-
geschlagenen Bau- und Baunebengewerbe zugute. Gerade diesen Branchen lei-
den in besonderen Maße darunter, dass die kommunalen Investitionen nun
schon acht Jahre rückläufig sind. Die Kommunen fallen damit immer mehr als
wichtiger Auftraggeber für das örtliche Handwerk und Gewerbe aus. Aber ge-
rade dort werden Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen. Eine kommunale
Investitionspauschale des Bundes würde die finanziellen Rahmenbedingungen
für Investitionen in den Städten und Gemeinden verbessern und damit helfen
eine Trendwende in diesen Bereichen einzuleiten.

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