BT-Drucksache 14/467

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drsn. 14/23, 14/442, 14/443 - Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002

Vom 3. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/467 vom 03.03.1999

Entschließungsantrag zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14/23 14/442 14/443
Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 =

03.03.1999 - 467

14/467

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Norbert Barthle, Otto Bernhardt,
Leo Dautzenberg, Jochen-Konrad Fromme, Hansgeorg Hauser
(Rednitzhembach), Hans Michelbach, Peter Rauen, Norbert Schindler,
Diethard Schütze (Berlin), Wolfgang Schulhoff, Heinz Seiffert, Klaus-
Peter Willsch, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Drucksachen 14/23, 14/442, 14/443 -
Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit der bisherigen Finanzpolitik schadet die Regierungskoalition dem
Standort Deutschland. Die jetzt von der Koalition eingebrachte
Steuerreform erreicht ihre selbstgesteckten Ziele - Entlastung der
Bürger, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Förderung von Wachstum und
Beschäftigung und die Vereinfachung des deutschen Steuerrechts - nicht
einmal im Ansatz.
Entgegen der in Aussicht gestellten Entlastung kommen auf die Bürger
und die Wirtschaft in Deutschland massive Steuererhöhungen zu. Die
beabsichtigten Regelungen sind nicht konsequent durchdacht und in ihren
Auswirkungen verheerend. Dies führt bei den Betroffenen zu großer
Verunsicherung. Gerade die für mehr Wachstum und Beschäftigung
notwendige Investitionstätigkeit der Unternehmen wird hierdurch
erheblich behindert.
Das vorliegende Steuerentlastungsgesetz bietet keinen Beitrag zur
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Durch die einseitige und ideologisch
motivierte Belastung der unternehmerischen Tätigkeit, vor allem des
Mittelstandes in Deutschland, droht ein weiterer massiver Abbau der
Beschäftigung.
Die für Bürger und Unternehmen dringend notwendige Nettoentlastung
findet in den nächsten Jahren nicht statt. Die Ankündigungen für eine
Entlastung im Jahr 2002 sind zu nebulös, um im Vertrauen hierauf
Investitionen zu tätigen. Gerade Planungssicherheit und Vertrauen sind
aber unabdingbare Voraussetzungen für die Investitionstätigkeit und
damit für mehr Wachstum und Beschäftigung. Die angekündigte Entlastung
von rd. 20,5 Mrd. DM ist nicht nachvollziehbar. Den Regierungsvorlagen
widersprechende und fundierte Berechnungen der Wirtschaft konnten nicht
schlüssig widerlegt werden.
Während der Gesetzesberatungen wurden viele der undurchdachten
Einzelmaßnahmen geändert. Ein schlüssiges Gesamtkonzept ist dabei nicht
entstanden. Dies hat dazu geführt, daß die Sachverständigen an ihrer
massiven Kritik zu Recht festgehalten haben.
Der Gesetzentwurf leistet ferner weder einen Beitrag zu mehr
Steuergerechtigkeit noch zur Steuervereinfachung. Durch komplizierte
Regelungen zur Mindestbesteuerung, zum Verbot von
Verlustzuweisungsgesellschaften und zur Einschränkung der
Teilwertabschreibung wird das Steuerrecht immer undurchschaubarer.
Zudem führt die einseitige Belastung der Wirtschaft weg vom Ziel der
Steuergerechtigkeit und Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.
Eine wirkliche Steuerreform erfordert ein schlüssiges Gesamtkonzept.
Hierfür ist eine umfassende Steuerentlastung durch eine deutliche
Senkung der Steuersätze bei gleichzeitiger Streichung steuerlicher
Sondertatbestände zwingend notwendig. Vorbild dafür sind die
Steuerreformgesetze 1998 und 1999 der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
aus der 13. Legislaturperiode. Dieses Konzept, das auf den
"Petersberger Beschlüssen" der Steuerreform-Kommission unter der
Leitung des damaligen Bundesministers der Finanzen, Dr. Theodor Waigel,
beruhte, hat bei den Sachverständigen in Wissenschaft und Wirtschaft
breiteste Zustimmung gefunden. Diese Sachverständigen sind es auch, die
den Gesetzentwurf der jetzigen Regierungskoalition entschieden
ablehnen, da die nur ungenügende Absenkung der Steuersätze in keinem
Verhältnis zu den Belastungen für die Wirtschaft steht.
II. Deutsche Bundestag lehnt den Entwurf eines
Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ab und fordert die
Bundesregierung auf,
einen schlüssigen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Steuerbelastung für
Bürger und Unternehmen spürbar absenkt. Auf der Grundlage der
Steuerreformgesetze 1998 und 1999 der Koalition der Fraktionen CDU/CSU
und F.D.P. sind gleichzeitig mit einer deutlichen Senkung der
Steuersätze steuerliche Sondertatbestände systemgerecht und ausgewogen
abzubauen. Im Interesse des Standortes Deutschland muß eine
Nettoentlastung von 30 Mrd. DM unbedingt erreicht werden.
Bonn, den 3. März 1999
Gerda Hasselfeldt
Norbert Barthle
Otto Bernhardt
Leo Dautzenberg
Jochen-Konrad Fromme
Hansgeorg Hauser
(Rednitzhembach)
Hans Michelbach
Peter Rauen
Norbert Schindler
Diethard Schütze (Berlin)
Wolfgang Schulhoff
Heinz Seiffert
Klaus-Peter Willsch
Elke Wülfing
Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

03.03.1999 nnnn

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