BT-Drucksache 14/4594

zu dem Gesetzentwurf der Abg. Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Meinrad Belle, weiterer Abg. und der Fraktion der CDU/CSU -14/3777- Gesetz zur Fortentwicklung der beamtenrechtlichen Altersteilzeit

Vom 14. November 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4594
14. Wahlperiode 14. 11. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski
(Recklinghausen), Meinrad Belle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
CDU/CSU
– Drucksache 14/3777 –

Gesetz zur Fortentwicklung der beamtenrechtlichen Altersteilzeit

A. Problem

Nach dem Altersteilzeitgesetz haben seit Januar 2000 auch Teilzeitbeschäftigte
die Möglichkeit, in eine Altersteilzeitbeschäftigung zu wechseln. Bundes-
beamte sind hiervon bislang ausgeschlossen, weil die entsprechende beamten-
rechtliche Regelung noch nicht angepasst wurde. Dies wird vor allem von Be-
amtinnen beklagt.

Überdies wurde die Geltungsdauer des Altersteilzeitgesetzes bis zum 31. De-
zember 2009 verlängert. Für Bundesbeamte dagegen gilt noch die alte Befris-
tung: Sie können Altersteilzeit nach dem 31. Juli 2004 nicht antreten.

Da die Tarifparteien diese beiden Regelungen für Arbeiter und Angestellte im
öffentlichen Dienst übernommen haben, ist im Sinne der Gleichbehandlung
aller Bundesbediensteten eine Änderung auch der bundesbeamtenrechtlichen
Altersteilzeitregelungen geboten.

Seitens der Fraktion der CDU/CSU ist als Lösung bezüglich der Fortentwick-
lung auch der beamtenrechtlichen Altersteilzeitregelung durch Änderung von
§ 72b Bundesbeamtengesetz (BBG) vorgeschlagen worden:

– Öffnung der Altersteilzeit auch für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und
Beamte;

– Verlängerung auch der beamtenrechtlichen Altersteilzeitregelung bis Ende
2009.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Mehrheit im Ausschuss

Drucksache 14/4594 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

C. Alternativen

Beibehaltung des gegenwärtigen Zustands und damit ein Abkoppeln der bun-
desbeamtenrechtlichen Regelungen zur Altersteilzeit sowohl von den Bestim-
mungen des Altersteilzeitgesetzes als auch von den Vereinbarungen für die üb-
rigen Bediensteten des öffentlichen Dienstes.

D. Kosten

Die finanziellen Auswirkungen richten sich in erster Linie nach dem Antrags-
verhalten des betroffenen Personenkreises, das im Voraus nicht abgeschätzt
werden kann. Im Übrigen würden sich Einsparungen ergeben, soweit keine
Nachbesetzung der frei gewordenen Stellenanteile erfolgt; Mehrkosten könnten
sich bei Nachbesetzung höchstens im Umfang des Zuschlags nach § 6 Abs. 2
Bundesbesoldungsgesetz ergeben.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/4594

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/3777 abzulehnen.

Berlin, den 9. November 2000

Der Innenausschuss

Ute Vogt (Pforzheim)
Die Vorsitzende

Hans-Peter Kemper
Berichterstatter

Meinrad Belle
Berichterstatter

AnnelieBuntenbach
Berichterstatterin

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Petra Pau
Berichterstatterin

Drucksache 14/4594 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Hans-Peter Kemper, Meinrad Belle,
Annelie Buntenbach, Dr. Max Stadler und Petra Pau

I. Zum Verfahren

1. Die Vorlage wurde in der 124. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 12. Oktober 2000 an den Innenaus-
schuss federführend sowie an den Haushaltsausschuss
und den Verteidigungsausschuss zur Mitberatung über-
wiesen.

2a) Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 59. Sitzung
am 8. November 2000 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und PDS, bei Ent-
haltung der F.D.P., Ablehnung des Gesetzentwurfs
empfohlen.

2b) Der Haushaltsausschuss hat in seiner 58. Sitzung am
8. November 2000 mehrheitlich mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, F.D.P. und PDS Ablehnung des
Gesetzentwurfs empfohlen.

3. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
46. Sitzung am 8. November 2000 abschließend bera-
ten und ihn mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und PDS abgelehnt.

II. Zur Begründung

Die Ausschussmehrheit hat den Gesetzentwurf abgelehnt,
weil zwar Einigkeit über dessen Ziel besteht, dieses aber als
Teil des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungs-
gesetzes 2000 erreicht werden soll, das dem Ausschuss
noch nicht zur Beratung überwiesen worden ist.

Die Fraktion der CDU/CSU hat darauf hingewiesen, dass
sie den Gesetzentwurf frühzeitig eingebracht hat. Sie hat
keinen Grund dafür gesehen, ihn im Hinblick auf das Bun-
desbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2000
zurückzuziehen.

Berlin, den 9. November 2000

Hans-Peter Kemper
Berichterstatter

Meinrad Belle
Berichterstatter

AnnelieBuntenbach
Berichterstatterin

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Petra Pau
Berichterstatterin

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