BT-Drucksache 14/440

a) zu dem GE - Drs. 14/40 (SPD/B90) - Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform; b) zu dem A - Drs. 14/66 neu (SPD/B90) - Entlastung durch Einführung einer ökologischen und sozialen Steurreform

Vom 1. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/440 vom 01.03.1999

Bericht ) a) zu dem Gesetzentwurf SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14/40
b) zu dem Antrag SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14/66 (neu) Entlastung
durch Einführung einer ökologischen und sozialen Steuerreform =

01.03.1999 - 440

14/440
(zu Drucksache 14/408)

Bericht *)
des Finanzausschusses (7. Ausschuß)
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Drucksache 14/40 -
Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform
b) zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Drucksache 14/66 (neu) -
Entlastung durch Einführung einer ökologischen und sozialen
Steuerreform

Bericht der Abgeordneten Reinhard Schultz (Everswinkel), Heinz
Seiffert, Kristin Heyne,
Carl-Ludwig Thiele und Dr. Barbara Höll

I. Allgemeines
1. Verfahrensablauf
a) Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes
zum Einstieg in die ökologische Steuerreform - Drucksache 14/40 - wurde
dem Finanzausschuß in der 9. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20.
November 1998 zur federführenden Beratung sowie dem Ausschuß für
Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten, dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, dem Ausschuß
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Ausschuß für Verkehr-,
Bau- und Wohnungswesen, dem Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, dem Ausschuß für Tourismus, dem Ausschuß für die
Angelegenheiten der Europäischen Union und dem Haushaltsausschuß zur
Mitberatung sowie zur Stellungnahme gemäß § 96 GO-BT überwiesen. In der
11. Sitzung des Deutschen Bundestages am 3. Dezember 1998 wurde der
Gesetzentwurf nachträglich dem Rechtsausschuß zur Mitberatung
überwiesen.
Der Haushaltsausschuß und der Ausschuß für Tourismus haben sich am 27.
Januar 1999 mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Der Ausschuß für
Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen hat den Gesetzentwurf am 9. Februar
1999 beraten. Der Ausschuß für Wirtschaft und Technologie, der Ausschuß
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Ausschuß für Arbeit und
Sozialordnung, der Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
haben den Gesetzentwurf am 10. Februar 1999 beraten. Der Ausschuß für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat sich mit dem
Gesetzentwurf am 10. und am 24. Februar 1999 befaßt. Der Ausschuß für
die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage am 23.
Februar 1999 beraten. Der Rechtsausschuß hat sich mit dem Gesetzentwurf
am 24. Februar 1999 beschäftigt. Der Finanzausschuß hat den
Gesetzentwurf am 13., 18. und 24. November 1998 beraten, des weiteren
am 20. und 21. Januar 1999 sowie am 8., 9., 10., 18. und 24. Februar
1999. Der Finanzausschuß hat am 18. Januar 1999 und am 18. Februar 1999
öffentliche Sachverständigen-Anhörungen zu dem Gesetzentwurf
durchgeführt.
b) Antrag der Koalitionsfraktionen
Der Antrag "Entlastung durch Einführung einer ökologischen und sozialen
Steuerreform" - Drucksache 14/66 (neu) - ist dem Finanzausschuß in der
9. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. November 1998 zur
federführenden Beratung, dem Ausschuß für Wirtschaft und Technologie,
dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dem Ausschuß
für Arbeit und Sozialordnung, dem Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit sowie dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung
überwiesen worden. Die Vorlage ist in der 11. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 3. Dezember 1998 nachträglich dem Rechtsausschuß zur
Mitberatung überwiesen worden. Der Ausschuß für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
und der Haushaltsausschuß haben den Antrag am 27. Januar 1999 beraten.
Der Ausschuß für Wirtschaft und Technologie und der Ausschuß für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit haben sich mit der Vorlage am
10. Februar 1999 beschäftigt, der Rechtsausschuß am 24. Februar 1999.
Der Finanzausschuß hat den Antrag am 9., 10. und 18. Februar 1999
beraten.
2. Inhalt der Vorlagen
a) Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
In dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten
Gesetzentwurf - Drucksache 14/40 - werden in einem ersten Schritt die
Preise für die Nutzung von Energie erhöht, um mit dem dadurch erzielten
zusätzlichen Aufkommen die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge zu
finanzieren.
Im einzelnen werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
- Einführung einer Stromsteuer von 2 Pfennig je Kilowattstunde,
- Erhöhung der Mineralölsteuer
= auf Kraftstoffe um 6 Pfennig je Liter,
= auf Heizöl um 4 Pfennig je Liter,
= auf Gas um 0,32 Pfennig je Kilowattstunde,
- Einführung eines ermäßigten Steuersatzes für das Produzierende
Gewerbe bei Strom in Höhe von
0,5 Pfennig je Kilowattstunde, bei Heizöl in Höhe
von 1 Pfennig je Liter und bei Erdgas in Höhe von
0,08 Pfennig je Kilowattstunde,
- Befreiung der energieintensiven Unternehmen des Produzierenden
Gewerbes von der Stromsteuer sowie von der Erhöhung der Steuer auf
Heizöl und Gas,
- Befreiung von der Stromsteuer für Strom aus regenerativen
Energieträgern bei Entnahme des Stroms von Eigenerzeugern als
Letztverbraucher oder von Letztverbrauchern aus ausschließlich aus
solchen Energieträgern gespeisten Netzen,
- ermäßigter Steuersatz von 1 Pfennig pro Kilowattstunde für Strom
zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen.
b) Antrag der Koalitionsfraktionen
In dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Antrag - Drucksache
14/66 (neu) - wird das Vorhaben der Bundesregierung begrüßt, zum 1.
April 1999 die Rentenversicherungsbeiträge um 0,8 Prozentpunkte zu
senken und die Finanzierung durch Einnahmen aus der ökologischen
Steuerreform aufgrund der Verabschiedung die mit dem Gesetz zum
Einstieg in die ökologische Steuerreform erzielt werden, zu sichern. So
sollen die Umweltbelastung reduziert und gleichzeitig Anreize zur
Schaffung von Arbeitsplätzen gegeben werden. Darüber hinaus wird in dem
Antrag betont, daß die Sozialversicherungsbeiträge von derzeit 42,3
Prozent des Bruttolohns in drei Schritten bis zum Ende der
Legislaturperiode auf unter 40 Prozent gesenkt werden müssen. Dabei
wird davon ausgegangen, daß das Aufkommen aus der ökologisch-sozialen
Steuer- und Abgabenreform in allen Stufen und in vollem Umfang über
eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen an die Bürgerinnen
und Bürger und die Unternehmen und Arbeitgeber weitergegeben wird.
3. Sachverständigen-Anhörungen
Der Finanzausschuß hat am 18. Januar 1999 eine öffentliche
Sachverständigen-Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
durchgeführt. Folgende Sachverständige, Verbände und Institutionen
hatten Gelegenheit, zu den genannten Vorlagen Stellung zu nehmen:
Prof. Dr. Wolfgang Arndt
Prof. Dr. Johann Eekhoff
Prof. Dr. Joachim Lang
Dr. Dieter Ewringmann
Prof. Dr. Mohssen Massarrat
Prof. Dr. Hans G. Nutzinger
Prof. Dr. Wolfgang Ströbele
Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand
American Chamber of Commerce in Germany
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrtunternehmen
Arbeitsgemeinschaft Fernwärme
Bund der Deutschen Zollbeamten - Gewerkschaft Zoll und Finanzen
Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen im DBB
Bund der Selbständigen - Deutscher Gewerbeverband
Bund der Steuerzahler
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des
Einzelhandels
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft
Bundesverband der Deutschen Industrie
Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer
Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik
Bundesverband Junger Unternehmer
Bundesverband mittelständische Wirtschaft
Bundesverband mittelständischer Reiseunternehmen
Bundesverband Möbelspedition
Bundesverband Wind-Energie
Bundesverband Wirtschaftsverkehr und Entsorgung
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände
Bundeszentralverband Personenverkehr - Taxi und Mietwagen
Dänisches Ministerium für Steuern, Jens Holger Helbo Hansen
Deutsche Angestellten-Gewerkschaft
Deutsche Bahn AG
Deutsche Lufthansa AG
Deutscher Bauernverband
Deutscher Beamtenbund
Deutscher Familienverband
Deutscher Fremdenverkehrsverband
Deutscher Gewerkschaftsbund
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband
Deutscher Industrie- und Handelstag
Deutscher Mieterbund
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
Deutscher Reisebüroverband
Deutscher Schaustellerbund
Deutscher Braunkohlen-Industrieverein
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
EU-Kommission, Jos Delbeke
Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen
Familienbund der Deutschen Katholiken
Finanzministerium der Niederlande, Jacob van der Vaart
Fördergemeinschaft "Blockheizkraftwerke"
Förderverein Ökologische Steuerreform
Forschungsstelle Umweltpolitik, Freie Universität Berlin, Dr. Lutz Mez
GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen
Gesamtverband des Deutschen Steinkohlebergbaus
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels
Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung
IG Bergbau, Chemie und Energie
IG Metall
Institut Finanzen und Steuern
Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundes-
anstalt für Arbeit
Mineralölwirtschaftsverband
Naturschutzbund Deutschland, Jochen Flasbath
OECD, Dr. Thorwald Moe, Deputy Secretary General
Rat von Sachverständigen für Umweltfragen
Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung
Schwedisches Umweltministerium, Mans Lönnroth
Sozialverband VdK Deutschland
Unternehmerverband Sachsen
Verband der Automobilindustrie
Verband der Chemischen Industrie
Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft
Verband Deutscher Reeder
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
Verband kommunaler Unternehmen
Verbundnetz Gas AG
Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke
Wirtschaftsvereinigung Metalle
Wuppertal Institut
Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer
Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Zentralverband Gartenbau
Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
Da nach der Anhörung am 18. Januar 1999 im Laufe des
Gesetzgebungsvorhabens die Unterscheidung hinsichtlich der Besteuerung
zwischen energieintensiven und nicht energieintensiven Unternehmen des
Produzierenden Gewerbes von den Koalitionsfraktionen aufgegeben wurde
und statt dessen ein einheitlicher ermäßigter Steuer-
satz für das gesamte Produzierende Gewerbe vorgesehen wurde, wurde zu
diesem Punkt am 18. Februar 1999 eine weitere öffentliche
Sachverständigen-Anhörung durchgeführt. Folgende Sachverständige,
Verbände und Institutionen hatten Gelegenheit zur Stellungnahme:
Prof. Dr. Johann Eekhoff, Universität Köln
Prof. Dr. Peter Hennicke, Wuppertal Institut
Bund der Deutschen Zollbeamten - Gewerkschaft Zoll und Finanzen
Bundesverband der Deutschen Industrie
Bundesverband Mittelständische Wirtschaft
Deutscher Bauernverband
Deutscher Gewerkschaftsbund
Deutscher Industrie- und Handelstag
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Förderverein Ökologische Steuerreform
Verband der Chemischen Industrie
Verband kommunaler Unternehmen
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
Die Ergebnisse beider Anhörungen sind in die Ausschußberatungen
eingegangen. Die Protokolle der Anhörungen einschließlich der
eingereichten schriftlichen Stellungnahmen sind der Öffentlichkeit
zugänglich.
4. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
a) Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
- Drucksache 14/40 -
Rechtsausschuß
Der Rechtsausschuß hat einstimmig bei Abwesenheit der Fraktionen der
CDU/CSU, F.D.P. und PDS keine verfassungsrechtlichen oder
rechtsförmlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf erhoben.
Ausschuß für Wirtschaft und Technologie
Der Ausschuß für Wirtschaft und Technologie hat mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU, der
Fraktion der F.D.P. und der Fraktion der PDS die Annahme des
Gesetzentwurfs empfohlen.
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU, der Fraktion der F.D.P. und der Fraktion der PDS die Annahme
des Gesetzentwurfs nach Maßgabe des folgenden Entschließungsantrags
empfohlen:
Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten begrüßt die mit
der Ökosteuer verfolgten Reformziele, die nur begrenzt vorhandenen
fossilen Energieträger einerseits höher zu besteuern und andererseits
mit dem daraus erzielten Aufkommen die Sozialversicherungsbeiträge zu
senken.
Land- und Forstwirtschaft müssen einerseits ihren Beitrag zur geplanten
Ökosteuer leisten. Sie müssen andererseits aber ebenso angemessen an
den Vorteilen der Ökosteuer, also der Senkung der Lohnnebenkosten,
teilhaben. Hier weist der Ausschuß - auch bestärkt durch die Ergebnisse
der Sachverständigenanhörung - darauf hin, daß gerade die
Landwirtschaft wegen des relativ geringen Umfangs entlohnter
Arbeitskräfte um ein Vielfaches weniger entlastet wird, als dies auch
in Folge der vorgesehenen ermäßigten Steuersätze für das Produzierende
Gewerbe der Fall ist.
Vor diesem Hintergrund gibt es keine sachliche Begründung dafür, die
Land- und Forstwirtschaft als produzierenden Unternehmensbereich nicht
dem Produzierenden Gewerbe gleichzustellen.
Während über die selbst zu tragenden Sockelbeträge von jeweils 1 000 DM
die überwiegende Zahl der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
nicht von den ermäßigten Steuersätzen begünstigt würde, hätte die
Gleichstellung für die verbleibenden Betriebe - und hier insbesondere
des Gartenbaus (Unterglasanbau) - die notwendige und unverzichtbare
Wirkung, sie vor erheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigungen zu bewahren.
Der Ausschuß fordert daher den federführenden Finanzausschuß auf, die
aufgezeigten negativen Auswirkungen dadurch zu vermeiden, daß die Land-
und Forstwirtschaft im Gesetzentwurf dem Produzierenden Gewerbe
gleichgestellt und damit in dessen Entlastungsregelung einbezogen wird.
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hat mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU, der
Fraktion der F.D.P. und der Fraktion der PDS die Annahme des
Gesetzentwurfs empfohlen.
Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Der Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU, der Fraktion der F.D.P. und der Fraktion der PDS die Annahme
des Gesetzentwurfs empfohlen.
Ausschuß für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen
Der Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat ohne Gegenstimmen
bei Stimmenthaltung der PDS-Fraktion empfohlen, Umdruck Nr. 15 des
Bundesministeriums der Finanzen zu übernehmen.
Umdruck Nr. 15 betrifft die Verlängerung der Befristung der
Steuerbegünstigung für erd- oder flüssiggasbetrie-
bene Fahrzeuge bis zum 31. Dezember 2009.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, F.D.P und PDS hat der Ausschuß folgenden
Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
angenommen:
I.
Der Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen begrüßt das Vorhaben,
zum 1. April 1999 die Rentenversicherungsbeiträge um 0,8 % zu senken
und die dafür notwendigen Einnahmen durch Energiebesteuerung zu
sichern. Der intelligente und sparsame Umgang mit Energie und
Rohstoffen ist ökologisch geboten und wird sich auch wirtschaftlich
auszahlen. Auf dem Gebiet der Energieeinsparung sowie der alternativen
Energien liegen Chancen für zukunftssichere Arbeitsplätze und für eine
stabile wirtschaftliche Entwicklung.
Die wissenschaftlichen Energieprognosen gehen von einem weiteren
Wachstum des Verkehrs mit dem Ergebnis höheren Kraftstoffverbrauchs
aus, wenn nicht über höhere Kraftstoffpreise eine Verhaltensänderung
erreicht und mit kraftstoffsparenden Motortechniken der Verbrauch
gesenkt wird. Gegenüber 1985 sind die Energiepreise trotz mehrfacher
Anhebung der Mineralölsteuer relativ gefallen. Inflationsbereinigt
liegen die Preise der wichtigsten Energieträger heute real nicht höher
als vor der Ölpreisexplosion 1973/1974. Dies hat dazu beigetragen, daß
der Verkehrssektor in den letzten 20 Jahren durch sein stetiges
Wachstum alle Energieeinsparerfolge anderer Verbrauchssektoren mehr als
wettgemacht hat. Der Verkehrssektor trägt allein derzeit zu rd. 20 % zu
den CO2-Emissionen bei.
Insgesamt hält der Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die
vorgesehenen Anhebungen für Mineralölsteuer bzw. für Stromsteuer für
maßvoll und die voraussichtlichen Auswirkungen auf die öffentlichen
Verkehrsbetriebe bzw. die Eisenbahnen und DB AG für tragbar. Die
Verlängerung der Frist für die Steuerbegünstigung von erdgasbetriebenen
Bussen wird begrüßt. Da die vorgesehene ÖKO-Steuer den
Individualverkehr relativ stärker belasten wird als die öffentlichen
Verkehrsunternehmen bzw. die Eisenbahnen, wird die Wettbewerbsstellung
der letzteren nicht beeinträchtigt werden.
II.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, vor Einführung der 2. und 3.
Stufe der ökologischen Steuerreform die Auswirkungen im Verkehrsbereich
sorgfältig zu prüfen und darüber dem Ausschuß Bericht zu erstatten.
Dies betrifft insbesondere die Aspekte:
- Anpassungsreaktionen der privaten Haushalte als Folge der erhöhten
Energiesteuern im Verkehrs-
bereich (z.B. durch Jobticket, Car-sharing, kleinere Pkw etc.)
- Anpassung bei der Preis- bzw. Angebotsgestaltung der öffentlichen
Verkehrsunternehmen einschließlich der DB AG
- Auswirkungen für Fernpendler
- Veränderungen im Modal Split
Jeweils mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, F.D.P. und PDS hat der Ausschuß für Verkehr-, Bau-
und Wohnungswesen folgende Anträge abgelehnt:
Antrag 1 der Arbeitsgruppe für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der
CDU/CSU-Fraktion
Der Ausschuß möge beschließen:
Der Ausschuß fordert die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf,
den Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform
- Drucksache 14/40 - zurückzuziehen.
Antrag der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der F.D.P.-
Bundestagsfraktion
Der Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen möge beschließen:
Der Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen lehnt die Teile des
Gesetzentwurfs ab, die wohnungspolitische und verkehrspolitische
Bedeutung haben.
Der Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bittet den
federführenden Finanzausschuß, bei seiner Beschlußfassung über den
Gesetzesentwurf zu berücksichtigen, daß
- die geplanten Steuererhöhungen die Wohnnebenkosten (Heizung,
Warmwasser und Stromverbrauch) unmittelbar erhöhen, ohne daß
verbrauchsmindernde Effekte eingeplant wären,
- insbesondere finanziell weniger leistungsfähige Mieter und
Wohneigentümer in älterer Bausubstanz von den staatlicherseits
ausgelösten Preiserhöhungen betroffen wären,
- gerade die Bürger in den neuen Bundesländern aufgrund der Struktur
des dortigen Wohnungsbestandes überproportional stark von den
Steuererhöhungen betroffen wären,
- die Steuererhöhung auf Diesel- und Ottokraftstoffe laut
Gesetzentwurf keine verbrauchsmindernden Effekte haben wird und unter
ökologischen Gesichtspunkten unwirksam ist,
- insbesondere das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe, das
Taxigewerbe und Teile der Tourismusbranche von den geplanten
Steuererhöhungen so stark getroffen werden, daß der Bestand einzelner
Betriebe gefährdet ist und der Abbau von Arbeitsplätzen droht,
- die Schiene und der öffentliche Personennahverkehr von den
Regelungen ebenfalls erfaßt und belastet werden, obwohl nach
gemeinsamer Überzeugung der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien
gerade diese Verkehrsträger gestärkt werden müssen,
- die Belastungen des Wohnens und des Verkehrs die gesamte
Wirtschaft und alle Privathaushalte treffen, die Entlastung über die
Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge jedoch vornehmlich höher
verdienenden rentenversicherungspflichtigen Angestellten zugute kommt.
Der Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bedauert, daß im
Beratungsverfahren des Gesetzentwurfs angesichts einer sich immer
wieder verändernden Vorlage und angesichts der Vielzahl kurzfristiger
Änderungsanträge der Entwurfsverfasser keine geordnete und sachgerechte
Beratung möglich war. Der Ausschuß konnte sich keine vollständige
Klarheit über alle möglichen Auswirkungen des Gesetzentwurfes
verschaffen, insbesondere aus wohnungs- und verkehrspolitischer Sicht
keine sachgerechten Änderungsvorschläge machen.
Antrag 2 der Arbeitsgruppe für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der
CDU/CSU-Fraktion
Attraktivität des Schienenverkehrs verbessern, nicht verschlechtern
Der Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen möge beschließen:
Die Deutsche Bahn AG und die regionalen Eisenbahnunternehmen werden von
der in dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -
Drucksache 14/40 - vom 17. November 1998 vorgesehenen Belastung durch
die Erhöhung der Mineralölsteuer und Einführung einer Stromsteuer
ausgenommen.
Begründung
Der schienengebundene Personen- und Güterverkehr erbringt einen
wesentlichen Teil der Transportleistungen in Deutschland und leistet
damit einen wichtigen Beitrag zu der für die Funktionstüchtigkeit der
Wirtschaft und damit dem Erhalt der Lebensverhältnisse für die Bürger
unverzichtbaren Infrastruktur.
Die Eisenbahnen stehen dabei im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern,
denen sie insbesondere insoweit ungleichen Bedingungen ausgesetzt sind,
als sie als einzige neben dem motorisierten Straßenverkehr
Mineralölsteuer zahlen, obwohl sie ihren Fahrweg selber finanzieren
müssen.
Der Deutsche Bundestag hat durch Gesetz seit 1996 die Regionalisierung
des Nahverkehrs beschlossen. Dies hat regional dazu geführt, daß das
Angebot verbessert wird, moderne Fahrzeuge eingesetzt und Haltepunkte
und stillgelegte Bahnstrecken reaktiviert werden. Die Deutsche Bahn AG
hat seit ihrere Gündung 1994 das Angebot verbessert und konkrete
Maßnahmen der Senkung der Umweltbelastungen eingeführt.
Es ist einhellige Meinung, daß weitere Anstrengungen
zu unternehmen sind, zur Entlastung des Straßen-
verkehrs und im Hinblick auf die anvisierte Steigerung des Umstiegs auf
den umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene, diesen durch geeignete
Maßnahmen zu fördern.
Der Gesetzentwurf wird diesem Anliegen in keiner Weise gerecht. Er
führt im Gegenteil zu einer weiteren Belastung dieses Verkehrssegments.
Die Eisenbahnunternehmen werden nicht in der Lage sein, die mit dem
Gesetzentwurf geplanten höheren Energiekosten, die alleine bei der DB
AG zu einer Mehrbelastung in Höhe von über 300 Mio. DM führen werden,
mit ihren Budgets auf-
zufangen. Die im Ausgleich vorgesehene Ausgaben-
minderung bei den Rentenversicherungsbeiträgen um 0,4 Prozentpunkte zur
Kompensation der Mehrbelastung reicht nicht annähernd aus. Die
Mehrkosten werden folglich auf die Nutzer abgewälzt.
Zu erwarten ist auch die Möglichkeit, daß eine Einschränkung des
Leistungsangebotes in Angriff genommen wird. Als Folge droht die Gefahr
einer weiteren Attraktivitätsminderung der Schiene.
Die mit Rationalisierungsmaßnahmen einhergehende Gefahr für
Arbeitsplätze konterkariert zudem das Ziel, die Schaffung neuer
Arbeitsplätze durch Senkung der Lohnnebenkosten zu ermutigen.
Eine Ausnahme des schienengebundenen Verkehrs von der geplanten
Energiebesteuerung dient dem erklärten Ziel, dessen Auslastung
sicherzustellen und potentiellen Interessenten den Umstieg auf diesen
umweltfreund-
lichen Verkehrsträger zu erleichtern.
Antrag 3 der Arbeitsgruppe für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der
CDU/CSU-Fraktion
ÖPNV stärken - Keine neue Energiebesteuerung
Der Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen möge beschließen:
Die Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs werden
hinsichtlich des Betriebs der Busse und Bahnen (U-Bahn, S-Bahn,
Straßenbahn) von der in dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 14/40 - vom 17. November 1998
vorgesehenen Belastung durch die Erhöhung der Mineralölsteuer und
Einführung einer Stromsteuer ausgenommen.
Begründung
Die Busse und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
bewältigen mit ihrer jährlichen Beförderungsleistung von 9,3 Milliarden
Fahrgästen einen wesentlichen Teil der nachgefragten Transportkapazität
in Deutschland. Der ÖPNV fängt insbesondere in Ballungsräumen die
massierte Transportnachfrage von Berufspendlern auf und entlastet damit
wesentlich den Verkehrsträger Straße. Er stellt auch durch die
Anbindung und Einbeziehung ländlicher Räume einen wichtigen Faktor für
die regionalwirtschaftliche Entwicklung dar.
Die Umweltverträglichkeit des ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr ist
unbestritten, seine Förderung erklärtes Ziel aller gesellschaftlichen
relevanten Gruppierungen, auch der Bundesregierung.
Dem Anliegen einer Förderung des ÖPNV wird der vorliegende
Gesetzentwurf in keiner Weise gerecht. Er führt im Gegenteil zu einer
weiteren Belastung dieses Verkehrssegments.
Die Unternehmen des ÖPNV unterliegen einem zunehmenden Wettbewerb
sowohl durch die Liberalisierung des europäischen Ordnungsrahmens für
den ÖPNV als auch durch die alarmierende Situation öffentlicher
Haushalte und damit einem Kostendruck, der das Abfangen von
zusätzlichen Mehrbelastungen ihrer Budgets in Höhe von über 100 Mio. DM
ausschließt. Die im Ausgleich vorgesehene Ausgabenminderung bei den
Rentenversicherungsbeiträgen um 0,4 Prozentpunkte reicht zur
Kompensation der Mehrbelastung nicht annähernd aus.
Mehrkosten, die der Gesetzentwurf verursacht, werden folglich auf die
Nutzer der Schiene abgewälzt werden, das Leistungsangebot wird in
seinem Umfang bedroht sein. Dies trifft gerade die Menschen, die vom
ÖPNV vorrangig abhängig sind. Hierzu zählen insbesondere Frauen, ältere
Menschen, Arbeitslose, Behinderte und Arbeitnehmer. Dem ÖPNV droht
letztlich ein weiterer Attraktivitätsverlust.
Antrag 4 der Arbeitsgruppe für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der
CDU/CSU-Fraktion
Eisenbahn stärken, EU-Richtlinie umsetzen
Der Ausschuß möge beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die EU-Richt-
linie zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchssteuern auf
Mineralöle - KOM 92/81 EWG - zur Be-
freiung des Personen- und Gütertransportes im Eisenbahnverkehr von der
Mineralölsteuer bzw. deren Ermäßigung umzusetzen und bis Anfang März
1999 Vor-
schläge vorzulegen, wie der Gestaltungsspielraum Deutschlands bei der
Mineralölsteuerstruktur ausgefüllt werden soll.
Begründung
Als einziger Verkehrsträger neben dem motorisierten Straßenverkehr
zahlen die Eisenbahnen auch Mineralölsteuer, obwohl sie ihren Fahrweg
selbst finanzieren und das Risiko seiner Auslastung tragen. Hierdurch
wird der Schienenverkehr zusätzlich belastet.
Es ist einhellige Meinung, daß weitere Anstrengungen zu unternehmen
sind, im Hinblick auf die anvisierte Steigerung des Umstiegs auf den
umweltfreundlicheren Verkehrsträger Schiene, diesen durch geeignete
Maßnahmen zu fördern.
Die EU-Strukturrichtlinie bietet hier in Artikel 8 Ab-
satz 2 lit. c einen passenden Ansatz.
Der Gesetzentwurf zur sog. ökologischen Steuerreform wird dem Anliegen
einer Förderung des schienengebundenen Verkehrs in keiner Weise
gerecht. Die Eisenbahnunternehmen werden nicht in der Lage sein, die
mit dem Gesetzentwurf geplanten höheren Energiekosten, die alleine bei
der DB AG zu einer Mehrbelastung in Höhe von über 300 Mio. DM führen
werden, mit ihren Budgets aufzufangen.
Die Umsetzung der EU-Strukturrichtlinie dient hingegen dem Ziel, den
Deutschen Bundestag in den Stand zu versetzen, eine Entlastung der Bahn
durch Gewährung von Steuerbefreiungen oder Steuersatzermäßigungen für
Mineralöle im Bereich des Personen- und Gütertransports im
Eisenbahnverkehr zu erreichen und damit die oben genannten Nachteile zu
kompensieren. Es handelt sich um ein geeignetes Mittel, die
Attraktivität des Verkehrsträgers Schiene zu steigern.
Antrag 5 der Arbeitsgruppe für Verkehr, Bau- und Wohnunswesen der
CDU/CSU-Fraktion
Energiepreiserhöhungen zurücknehmen, Energiebesteuerung in Europa
harmonisieren
Der Ausschuß möge beschließen:
1. Der Ausschuß empfiehlt, die im nationalen Alleingang geplante und
im Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -
Drucksache 14/40 - vom 17. November 1998 formulierte Erhöhung der
Mineralölsteuer und Einführung einer Stromsteuer abzulehnen.
2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Vorschläge zu formulieren,
um während der deutschen EU-Präsidentschaft eine Angleichung der
Energiebesteuerung in Europa zu erreichen, die
a) nicht wettbewerbsverzerrend,
b) ökologisch sinnvoll
ist.
Begründung
1. Grundsätzliche Überlegungen: Nur Umschichtung, keine Entlastung,
Komplizierung des Steuerrechts, Belastung der Bürger
a) Gegen den vorliegenden Gesetzentwurf bestehen erhebliche Bedenken.
Die dringend notwendige Senkung der überzogenen Steuer- und
Abgabenbelastung erfolgt nicht. Vielmehr wird nur zwischen Steuern und
Sozialabgaben umgeschichtet. Belastungsberechnungen zeigen, daß es für
viele Steuerzahler sogar zu Mehrbelastungen kommt. Der Gesetzentwurf
steht auch im Widerspruch zur notwendigen Steuervereinfachung. Anstatt
den Wildwuchs von Steuerarten zu beschneiden, wird mit der Stromsteuer
eine neue, komplizierte Steuer eingeführt.
Zudem ist äußerst fraglich, ob die erwünschten umweltpolitischen
Effekte eintreten.
b) Der vorliegende Entwurf für einen Einstieg in eine ökologische
Steuerreform wird nicht den an ein solches Vorhaben zu stellenden
Anforderungen gerecht. Ökosteuern müssen wie andere Steuern
grundlegende steuerpolitische und gesamtwirtschaftliche sowie
verfassungsrechtliche Anforderungen erfüllen. Ökosteuern dürfen die
Aufbringung der Staatseinnahmen, soweit diese erforderlich sind, nicht
gefährden und die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit nicht
verdrängen. Ökosteuern müssen zudem die verfassungsrechtlichen Grenzen
für den lenkenden Einsatz der Besteuerung beachten. Sie müssen ferner
praktikabel und verhältnismäßig sein, sie dürfen die Abgabenlast und
die Staatsausgaben nicht erhöhen, sie müssen für einen wirksamen
Umweltschutz tatsächlich geeignet sein I, und sie müssen insbesondere
wachstums- und beschäftigungspolitischen Erfordernissen Rechnung
tragen.
c) Durch die Ökosteuer wird es in nicht wenigen Fällen zu
Mehrbelastungen kommen. Dies gilt insbesondere für Steuerzahler im
unteren Einkommensbereich. Denn bei Steuerzahlern mit niedrigem
Arbeitslohn fällt die Entlastung bei der Sozialversicherung
zwangsläufig geringer aus.
Ganz besonders belastet sind Bürger, die nicht von der Senkung des
Beitragssatzes zur Rentenversicherung profitieren. Dies gilt z.B. für
Schüler und Studenten sowie für Arbeitslose, die keine staatliche
Unterstützung erhalten. Gleiches trifft auch für viele Selbständige zu,
bei denen sich die Minderung des Rentenversicherungsbeitrags nicht
auswirkt. Belastungen ergeben sich auch bei Rentnern, da sie erst
zeitversetzt über die Rentenanpassung an der Absenkung der
Sozialversicherungsbeiträge partizipieren. Steuerzahler, die mit dem
Auto zur Arbeit fahren und keine Möglichkeit haben, auf andere
Verkehrsmittel umzusteigen, werden in besonderer Weise durch die
Mineralölsteueranhebung belastet.
d) Durch die Einführung der Stromsteuer wird das Steuerrecht zudem
erheblich verkompliziert. Der Gesetzentwurf zeigt sogar auf, welche
eklatanten Komplizierungen mit der Einführung von Ökosteuern verbunden
sind.
e) Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen, die im
Ergebnis keine Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung bringen, können
keine besonderen Beschäftigungseffekte erzielt werden. Die Verbindung
mit der Absenkung der Lohnnebenkosten behindert zudem eine Reform der
sozialen Sicherungssysteme.
2. Belastung von Wirtschaft und Mittelstand, Auswirkungen auf die Wohn-
und Nebenkosten
a) Eine Erhöhung der Mineralölsteuer auf Kraftstoffe, Heizöl und Erdgas
sowie die Einführung der neuen Steuer auf Strom schwächen den Standort
Deutschland. Sie sind wettbewerbsverzerrend, beschäftigungsfeindlich,
unsozial und nicht umweltentlastend.
b) Durch dieses Steuererhöhungsprogramm droht für viele Unternehmen,
insbesondere aber für Mittelstand und Handwerk eine dauerhaft höhere
Abgabenlast.
c) Auch die privaten Haushalte werden zusätzlich belastet. Dies steht
erkennbar im Widerspruch zu rot/grünen Wahlaussagen.
d) Die rot/grünen Entscheidungen führen zu einer deutlichen Steigerung
der Wohnnebenkosten, der sog.
2. Miete. Alle Mieter und Eigentümer können sich bei der SPD und bei
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für diese zusätzlichen dauerhaften Belastungen
bedanken, denn weitere Steuererhöhungen werden in einer
2. und 3. Stufe folgen. Nur die privaten Haushalte mit verhältnismäßig
geringem Verbrauch bezahlen anders als die Strom-Großabnehmer den
vollen Öko-steuersatz. Das macht doch keinen Sinn!
3. Diese Ökosteuer schadet dem ÖPNV und belastet Kommunen
a) Die zusätzlichen Belastungen für Bahn und Bus schaden dem Ziel, mehr
Verkehr auf die Schiene zu brin-
gen. Auf die Anträge der Fraktion der CDU/CSU zur steuerlichen
Behandlung des Verkehrsträgers Schiene und des ÖPNV wird an dieser
Stelle Bezug genommen.
b) Die Gemeinden, Städte und Kreise sowie die Einrichtungen der freien
Wohlfahrtspflege (Kindergärten, Alteneinrichtungen) sowie die Kirchen
müssen mit zusätzlichen Kosten fertig werden.
4. Ein nationaler Alleingang, der schädlich für Deutschland ist
a) Ein nationaler Alleingang schmälert die Chancen für eine bessere
Abstimmung in der EU. Deutschland realisiert in vielen Bereichen
weltweit beispiellose Umweltstandards - nicht zuletzt im Klimaschutz
nimmt Deutschland die Vorreiterrolle unter den Industrienationen ein.
Für einen nationalen Alleingang aus ökologischen Gründen besteht kein
Anlaß.
b) Die Bundesregierung muß ihren Einfluß der EU-Ratspräsidentschaft
durch frühzeitige Vorlage konkreter Harmonisierungsvorschläge geltend
machen. Unverbindliche Absichtserklärungen im vorgelegten Gesetzentwurf
sind völlig unzureichend.
5. Das Fazit
Das Konzept der sog. Ökosteuer der rot/grünen Bundesregierung ist in
dieser Form schon vom Ansatz her verfehlt.
Schließlich hat der Ausschuß folgenden Antrag der Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P. mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und PDS abgelehnt.
Antrag der Fraktionen der F.D.P. und CDU/CSU
Der Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen protestiert gegen das
vom Ausschuß für Finanzen mehrheitlich durchgesetzte Beschlußverfahren
zum Ökosteuer-
gesetz.
Am 18. Februar 1999 vormittags ein weiteres Anhörungsverfahren und am
Nachmittag ohne erneutes
Votum der mitberatenden Ausschüsse das Votum des federführenden
Ausschusses hierbeizuführen ist geschäftsordnungsmäßig ein Unding und
verletzt die Rechte mitberatender Ausschüsse in eklatanter Weise. Nur
unter Protest schließt daher der Ausschuß für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen in der heutigen Sitzung seine Mitberatung ab.
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
Der Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat zwei Voten zu dem Gesetzentwurf abgegeben:
Am 10. Februar 1999 hat er mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU, der Fraktion der F.D.P. und
der Fraktion der PDS die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Am 24. Februar 1999 hat er bei Abwesenheit der Fraktionen der CDU/CSU,
F.D.P. und PDS die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Ausschuß für Tourismus
Der Ausschuß für Tourismus hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU, der Fraktion der F.D.P. und
der Fraktion der PDS die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Ausschuß für die Angelegenheiten
der Europäischen Union
Der Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union stimmt dem
von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Einstieg in die
ökologische Steuerreform zu. Der Ausschuß für die Angelegenheiten der
Europäischen Union
- ist der Auffassung, daß die ökologische Lenkungswirkung im Rahmen
der zweiten und dritten Stufe der Steuerreform verstärkt werden sollte,
- unterstreicht, daß dieses Ziel am ehesten durch eine wirksame
europapolitische Flankierung der ökologischen Steuerreform erreicht
werden kann,
- unterstützt deshalb nachdrücklich die Bemühungen der
Bundesregierung, im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft
Fortschritte auf dem Weg zu einer Harmonisierung der Energiebesteuerung
in der Europäischen Union zu erreichen, und
- bittet den federführenden Ausschuß, die Bundesregierung
aufzufordern, nach Abschluß der deutschen Ratspräsidentschaft den
zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages einen Bericht über
die Aktivitäten und Ergebnisse der deutschen Ratspräsidentschaft bei
der Besteuerung von Energieerzeugnissen in der Europäischen Union
vorzulegen.
Haushaltsausschuß
Der Haushaltsausschuß hat auf Mitberatung verzichtet.
b) Antrag der Koalitionsfraktionen
- Drucksache 14/66 (neu)
Rechtsausschuß
Der Rechtsausschuß hat bei Abwesenheit der Fraktionen der CDU/CSU,
F.D.P. und PDS einstimmig die Annahme des Antrags empfohlen.
Ausschuß für Wirtschaft und Technologie
Der Ausschuß für Wirtschaft und Technologie hat mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
F.D.P. und PDS die Annahme des Antrags empfohlen.
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P. bei Abwesenheit der Fraktion der PDS die Annahme des
Antrags mit der Maßgabe des folgenden Änderungsantrags empfohlen: In
Ziffer II des Antrags der Koalitionsfraktionen soll eine Klarstellung
dahin gehend erfolgen, daß eine auf erneuerbare Energiequellen erhobene
Stromsteuer im Wege der Förderung diesen Energieträgern wieder zugute
kommen müsse.
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hat mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU, der
Fraktion der F.D.P. und der Fraktion der PDS die Annahme des Antrags
empfohlen.
Ausschuß für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
Der Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU, der Fraktion der F.D.P. und der Fraktion der PDS die Annahme
des Antrags empfohlen.
Haushaltsausschuß
Der Haushaltsausschuß hat auf die Mitberatung verzichtet.
5. Ausschußempfehlung
a) Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
- Drucksache 14/40 -
Der Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform
in der vom Finanzausschuß veränderten Fassung ist mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU, der
Fraktion der F.D.P. und der Fraktion der PDS angenommen worden.
Die Koalitionsfraktionen betonten stets den Zusammenhang zwischen der
umweltpolitisch erforderlichen Verteuerung von Energie durch höhere
Besteuerung und der arbeitsmarktpolitisch notwendigen Senkung der
Lohnnebenkosten. Die höhere Besteuerung solle in sozialverträglicher
Weise in drei Stufen geschehen, wobei der Gesetzentwurf zum Einstieg in
die ökologische Steuerreform der erste Schritt in diese Richtung sei.
Im übrigen handele es sich bei der Einführung von Ökosteuern nicht -
wie von den Oppositionsfraktionen immer wieder behauptet - um einen
nationalen Alleingang Deutschlands, der die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie verringere. Vielmehr seien
Ökosteuern in den europäischen Nachbarländern, wie z. B. Dänemark,
Niederlande und Österreich, bereits seit Jahren erfolgreich eingeführt.
Die Bundesregierung betonte, sie werde sich im Rahmen der deutschen
Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 1999 intensiv für eine stärkere
Harmonisierung der Energiebesteuerung innerhalb der Europäischen Union
einsetzen.
Demgegenüber kritisierten die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P., die
deutsche Wirtschaft, die aufgrund der zu hohen Belastung mit Steuern
und Lohnnebenkosten ohnehin im internationalen Wettbewerb gegenüber
anderen Staaten stark benachteiligt sei, werde durch die Verteuerung
der Energie im nationalen Alleingang zusätzlich in unnötiger Weise
belastet. Es könne keine Rede von einer Senkung der Lohnnebenkosten
sein, da die Unternehmen insgesamt durch die verschiedenen
Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen
stärker als bisher belastet würden. Das Gesetz zum Einstieg in die
ökologische Steuerreform werde voraussichtlich keine lenkungspolitische
Wirkung haben. Wenn die Bundesregierung die Nachfrage nach Energie im
gewerblichen Bereich für unelastisch halte, zeige dies, daß
wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs zum Einstieg in die ökologische
Steuerreform nicht energiesparendes Verhalten, sondern
Einnahmeerzielung sei. Die Fraktion der CDU/CSU stellte hierzu im
Finanzausschuß einen Entschließungsantrag, indem sie ihre
Grundsatzposition zu dem Gesetzentwurf darstellte, der mit den Stimmen
der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt
wurde. Der Wortlaut des Entschließungsantrags befindet sich in Anlage
1.
Die Fraktion der PDS betonte, sie unterstütze grundsätzlich das Ziel
der Verteuerung des Umweltverbrauchs. Allerdings setze der
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen an der falschen Stelle an, da
die Steuerpflicht erst bei Entnahme von Strom entstehe und somit des
Ansinnen, Energie auf effiziente Weise zu produzieren, keine
Berücksichtigung finde. Zudem lehne die Fraktion der PDS die Verwendung
der Steuermehreinnahmen zur Senkung der Lohnnebenkosten ab und
bezweifele darüber hinaus, daß eine Senkung in Höhe von 0,8 Prozent zur
Schaffung von Arbeitsplätzen geeignet sei. Sie bevorzuge eine
Zweckbindung der Einnahmen für einen ökologischen Umbau.
Die Koalitionsfraktionen erklärten dazu, es seien weitere Stufen der
ökologischen Steuerreform vorgesehen, bei denen die Erfahrungen der
ersten Stufe berücksichtigt würden. Weiterhin werde das Aufkommen aus
den Ökosteuern in vollem Umfang zur Senkung der
Rentenversicherungsbeiträge genutzt. Dieser unmittelbare Zusammenhang
werde immer wieder falsch oder gar nicht dargestellt. Es könne entgegen
den Aussagen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. keine Rede von einer
zusätzlichen Belastung für die Unternehmen sein, da im Gegenteil durch
die Senkung der Arbeitgeberbeiträge zu den Rentenversicherungsbeiträgen
die Erträge der
Unternehmen ansteigen würden.
Zu den Einzelheiten des Beratungsverfahrens ist insbesondere folgendes
zu bemerken:
- Die Oppositionsfraktionen haben das Beratungsverfahren zu diesem
Gesetzentwurf nachhaltig kritisiert. Dieses habe unter einem
unvertretbaren Zeitdruck gestanden und sei durch zahlreiche
Änderungsanträge charakterisiert, die im Laufe der Ausschußberatungen
wiederum häufig abgeändert worden seien. Zudem seien die
Änderungsanträge äußerst kurzfristig vorgelegt worden, so daß sich die
Opposition mit ihnen nicht habe gründlich befassen können. Besonders zu
kritisieren sei, daß die Koalitionsfraktionen nach Vorlage der ersten
weitreichenden Änderungsanträge den Antrag der Oppositionsfraktionen
auf eine weitere umfassende Anhörung mit ihrer Mehrheit abgelehnt und
lediglich einer zusätzlichen Expertenanhörung zu einem einzigen
Änderungsvorschlag - dem Verzicht auf die Steuerbefreiung für
energieintensive Betriebe bei Einführung einer Steuerermäßigung für das
Produzierende Gewerbe - zugestimmt hätten. Dabei sei sogar über die
einzuladenen Sachverständigen zu der einvernehmlich beschlossenen
Anhörung streitig abgestimmt worden. Als unvertretbar haben die
Oppositionsfraktionen es bezeichnet, daß nur zwei Stunden nach Ende der
Expertenanhörung ohne Vorliegen des Protokolls und gründliche
Nachbereitung der Anhörung über den Gesetzentwurf abgestimmt worden
sei. Auch in den Fraktionen hätten die Änderungen nicht mehr diskutiert
werden können. Dadurch sei eine solide Auswertung dieser zusätzlichen
Anhörung nicht möglich gewesen. Über den Termin der abschließenden
Beratung im Finanzausschuß direkt nach der Anhörung sei streitig
abgestimmt worden, ohne daß die Möglichkeit bestanden hätte, die
Änderungen, die Gegenstand der Anhörung am gleichen Tag gewesen seien,
in den Fraktionen zu beraten.
Nachdrücklich kritisiert haben die Oppositionsfraktionen auch die
Tatsache, daß die Ausschußberatung des Gesetzentwurfs von den
Koalitionsfraktionen mit deren Geschäftsordnungsmehrheit am 24. Februar
1999 kurzfristig wiedereröffnet worden ist, nachdem die
Ausschußberatungen am 18. Februar 1999 zunächst abgeschlossen worden
waren. Die in dieser
erneuten und letztlich abschließenden Ausschußberatung beschlossenen
materiellen Änderungen des Ausschußbeschlusses vom 18. Februar 1999
hätten entweder in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen
Bundestag oder in der kommenden Ausschußsitzung am 1. März 1999
beschlossen werden können, so daß auch den mitberatenden Ausschüssen
mehr Zeit zur Beratung der neuen Änderungsanträge zur Verfügung
gestanden hätte.
Demgegenüber sind die Koalitionsfraktionen der Ansicht, daß es der
Opposition nicht um eine konstruktive Diskussion, sondern lediglich um
Verzögerung und Verschleppung des Gesetzgebungsverfahrens gegangen sei.
Sie haben darauf verwiesen, daß die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
in ihrer früheren Koalition bei der Beratung von Gesetzentwürfen im
Finanzausschuß gleichfalls kurzfristig und häufig sehr umfangreiche
Änderungsanträge eingebracht hätten, bei deren Beratung sich die
Fraktion der SPD und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in
ihrer früheren Konstellation immer kooperativ verhalten hätten. Zu dem
Vorwurf der Oppositionsfraktionen, bei der zweiten Anhörung zu dem
Gesetzentwurf habe die Koalition die Heranziehung des Sachverstandes
zahlreicher Experten verhindert, betonen sie, daß bei dieser
Expertenanhörung 14 Sachverständige gehört worden seien. Es stehe
durchaus im Einklang mit der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages, wenn eine Anhörung nur noch zu der genannten Änderung des
Gesetzentwurfs durchgeführt worden sei, weil diese Änderung nach
Durchführung der ersten Anhörung am 18. Januar 1999 der einzige neue
Regelungsvorschlag sei. Alle anderen Änderungen seien bereits in der
ersten Sachverständigenanhörung am 18. Januar 1999 ausführlich beraten
worden. Zahlreiche der von den Koalitionsfraktionen eingebrachten und
angenommenen Änderungsanträge seien Ergebnis der Anhörung.
- Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU, der Fraktion der F.D.P. und der Fraktion der PDS
beschloß der
Finanzausschuß die Einführung einer Stromsteuer mit einem Steuersatz
von 2 Pfennig pro Kilowattstunde. Steuerschuldner ist das
Energieversorgungsunternehmen. Mit den gleichen Stimmenverhältnissen
beschloß der Finanzausschuß eine Erhöhung der Mineralölsteuer auf
Kraftstoffe um 6 Pfennig je Liter, auf Heizöl um 4 Pfennig je Liter und
auf Gas um 0,32 Pfennig je Kilowattstunde.
- Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU, der Fraktion der F.D.P. und der Fraktion der PDS
beschloß der
Finanzausschuß einen einheitlichen ermäßigten
Steuersatz in Höhe von 20 v.H. für das gesamte
Produzierende Gewerbe mit einem grundsätzlichen Selbstbehalt von 1 000
DM.
Im Gesetzentwurf sollte ursprünglich hinsichtlich der steuerlichen
Belastung innerhalb des Produzierenden Gewerbes zwischen
energieintensiven und nicht energieintensiven Unternehmen differenziert
werden. Diese Differenzierung sollte vorgenommen werden, indem in der
Anlage zum Stromsteuergesetz diejenigen Wirtschaftszweige des
Produzierenden Gewerbes aufgezählt waren, bei denen auf der Grundlage
des beim Statistischen Bundesamtes verfügbaren Datenmaterials ein
Energiekostenanteil von mindestens 6,4 Prozent ermittelt wurde.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens entschieden sich die
Koalitionsfraktionen aus Vereinfachungsgründen dafür, für das gesamte
Produzierende Gewerbe einen einheitlichen ermäßigten Steuersatz in Höhe
von 20 v.H. des Regelsatzes auf Strom und Heizstoffe vorzusehen. Die
Abgrenzung der Unternehmen des Produzierenden Gewerbes von den übrigen
Wirtschaftszweigen richtet sich nach der vom Statistischen Bundesamt
herausgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige. Von der Fraktion
der CDU/CSU und der Fraktion der F.D.P. wurde diese Regelung scharf
kritisiert, da eine Klassifikation für statistische Zwecke nicht den
Erfordernissen nach
einer Differenzierung zwischen Unternehmen hinsichtlich der Belastung
durch die "Ökosteuer" entspreche. Die Tatsache, daß die Land- und
Forstwirtschaft als Urproduktion nicht zum Produzierenden Gewerbe im
Sinne der Klassifikation gezählt werde, zeige bereits, daß die
Klassifikation des Statistischen Bundesamtes hier nicht die geeigneten
Kriterien liefern könne. Die Land- und Forstwirtschaft sei bereits
durch die im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vorgesehenen
Maßnahmen und durch die im Rahmen der Agenda 2000 geplanten Änderungen
unverhältnismäßig stark belastet. Im übrigen führten die aufgrund des
Gesetzentwurfs entstehenden neuen
Steuerpflichten auch für das Dienstleistungsgewerbe, das den vollen
Steuersatz zahlen müsse, zu massiven Auswirkungen, die neben den
ohnehin ungünstigen steuerlichen Bedingungen für Unternehmen zu einem
weiteren Arbeitsplatzabbau statt zu der von der Bundesregierung und den
Koalitionsfraktionen angestrebten Schaffung von neuen Arbeitsplätzen
führten. Außerdem sei für die Zollverwaltung der Kreis der
Steuerpflichtigen nicht eindeutig erkennbar, so daß der
Steuertatbestand zu unbestimmt sei.
Die Fraktion der PDS lehne auch die für den Unternehmensbereich
getroffenen Regelungen ab, da eine Ermäßigung des Steuersatzes
insbesondere bei energieintensiven Unternehmen nicht dazu führen werde,
daß mittelfristig Energie eingespart werde. Hinsichtlich der ermäßigten
Steuersätze für das Produzierende Gewerbe spreche sich die Fraktion der
PDS für eine weitgehende Gleichbehandlung aller Unternehmen aus.
Die Koalitionsfraktionen erinnerten daran, daß bereits im
Berlinförderungsgesetz bei der Gewährung von Investitionszulagen nach
der Klassifikation des Statistischen Bundesamtes differenziert wurde,
ohne daß wesentliche Probleme aus der Praxis bekanntgeworden seien. Im
übrigen sei es wesentlich sinnvoller, auf ein bestehendes System von
Kriterien zurückzugreifen, statt neue komplizierte Regelungen zu
treffen. Eine gewisse Typisierung sei unabdingbar. Sie trage zwar das
Risiko einer Benachteiligung in einzelnen Fällen in sich, sei aber nach
verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung grundsätzlich zulässig. Ziel
müsse der Abbau von Ausnahmeregelungen sein. Zur Frage des Kreises der
Steuerpflichtigen wies die Bundesregierung zunächst darauf hin, im
Gesetzentwurf zum Einstieg in die ökologische Steuerreform werde für
die Zuordnung von Unternehmen zum Produzierenden Gewerbe auf eine
andere gesetzliche Regelung, § 1 des Gesetzes über die Statistik im
Produzierenden Gewerbe, Bezug genommen. Dies genüge den
verfassungsrechtlichen Anforderungen. Wie üblich, würden seitens des
Bundesministeriums der Finanzen Ausführungsbestimmungen für die
Zollverwaltung erlassen.
- Nach der Beratung im Finanzausschuß am 18. Februar 1999, die
zunächst als abschließende Beratung über den Gesetzentwurf zum Einstieg
in die ökologische Steuerreform geplant und durchgeführt worden war,
änderten die Koalitionsfraktionen in der Frage einer steuerlichen
Begünstigung für die Land- und Forstwirtschaft ihre Position. Nachdem
der Finanzausschuß am 24. Februar 1999 die Beratung des Gesetzentwurfs
wieder aufgenommen hatte, wurde zunächst seitens der Fraktion der
CDU/CSU ein Änderungsantrag gestellt, die Landwirtschaft dem
Produzierenden Gewerbe gemäß § 2 Nr. 3 Stromsteuergesetz
gleichzustellen, bei der Vergütungsregelung des § 10 Stromsteuergesetz
von der Sockelbetragsregelung über 1000 DM auszunehmen und die
Landwirtschaft von einem Mindestbetrag an Steuern vor Anwendung der
Verrechnung freizustellen. Dieser Änderungsantrag wurde mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU,
der Fraktion der F.D.P. und der Fraktion der PDS abgelehnt.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen, zugunsten der Land- und
Forstwirtschaft den ermäßigten Steuersatz in Höhe von 20 v.H. des
Regelsatzes auf Strom und Heizstoffe mit einem grundsätzlichen
Selbstbehalt von 1 000 DM wie für das Produzierende Gewerbe
einzuführen, wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU, der Fraktion der F.D.P. und der
Fraktion der PDS angenommen.
- In Zusammenhang mit dem ermäßigten Steuersatz für das
Produzierende Gewerbe beschloß der Finanzausschuß mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU, der Fraktion der F.D.P. und
der Fraktion der PDS eine Vergütungsregelung für Härtefälle. Danach
soll auf Antrag eine Vergütung für diejenigen Unternehmen des
Produzierenden Gewerbes erfolgen, deren Belastung durch die neue
Stromsteuer und die Erhöhung der Steuersätze auf Heizstoffe die
Entlastung durch die Senkung der Arbeitgeberanteile für die
Rentenversicherungsbeiträge erheblich überwiegt. Der Vergütungsanspruch
besteht in Höhe desjenigen Teils der Ökosteuern, der das 1,2fache des
Betrages übersteigt, der durch die Senkung der
Rentenversicherungsbeiträge entsteht, soweit die Steuer im Kalenderjahr
den Sockelbetrag von 1 000 DM (je Energieart) übersteigt. Mit dieser
Regelung sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Als
Bemessungsgrundlage für die Höhe der gezahlten Arbeitgeberanteile für
die Rentenversicherung wurde das Jahr 1998 gewählt, um zu verhindern,
daß es zu durch die Neuregelung
veranlaßten Umstrukturierungen von Unternehmen kommt. Die Unternehmen
können im Einzelfall einen Antrag auf Vergütung stellen und müssen die
Daten über die von ihnen gezahlten Rentenversicherungsbeiträge der
Zollverwaltung zur Verfügung stellen, die dann die Berechnung des
Vergütungsanspruchs vornimmt. Die Vergütung ist bei größeren Beträgen
auch monatlich oder vierteljährlich möglich, wobei die Einzelheiten
noch durch Rechtsverordnung geregelt werden. Eine Verrechnung des
Vergütungsanspruchs mit anderen Steuerarten ist nicht möglich, da es
sich bei den Ökosteuern um Bundessteuern handelt und der
Vergütungsanspruch daher nur gegenüber der Zollverwaltung bestehe. Die
Bundesregierung führte aus, hinsichtlich der Feststellung der
Zugehörigkeit zum Produzierenden Gewerbe rechne sie mit ca. 200 000 bis
230 000 Verwaltungsverfahren, hinsichtlich der Vergütung im Einzelfall
mit nur rund 30 000 Anträgen, da in den meisten Fällen die Entlastung
für die Unternehmen höher sein werde als die Belastung durch die
Ökosteuern. Die Erfahrungen aus der ersten Stufe der ökologischen
Steuerreform würden in die Regelungen der zweiten Stufe einfließen.
Die Oppositionsfraktionen kritisierten diese Regelung als zu
kompliziert in der Durchführung, zumal die Zollbeamten, die für die
Festsetzung und Erhebung der "Ökosteuern" zuständig seien, nicht in der
Lage seien, die von den Unternehmen abgeführten
Rentenversicherungsbeiträge zu kontrollieren. Wenn der Sockelbetrag von
1 000 DM für alle Unternehmen
unabhängig von der Unternehmensgröße gelte, würden die Unternehmen in
sehr ungleicher Weise belastet. Dies wurde von den Koalitionsfraktionen
dahin gehend klargestellt, Gegenstand der Betriebsprüfung durch die
Zollverwaltung sei nicht die Kontrolle der abgeführten
Rentenversicherungsbeiträge, sondern ledig-
lich die Festellung aufgrund der Buchhaltung über die Höhe der von den
Unternehmen im Jahre 1998 geleisteten Zahlungen. Der Sockelbetrag von 1
000 DM, den jedes Unternehmen selbst tragen müsse, sei aus
Vereinfachungsgründen in einheitlicher Höhe vorgesehen, wobei
zusätzlich der sich aus der Vergütungsregelung von jedem Unternehmen zu
leistende Selbstbehalt zu berücksichtigen sei, der sich in der Höhe
durchaus sehr unterschiedlich je nach Größe des
Unternehmens auswirke.
In Zusammenhang mit der Vergütungsregelung wurde von der Fraktion
der PDS kritisiert, daß keine Härtefallregelung z. B. für kinderreiche
Familien, Rentner und Arbeitslose vorgesehen sei, die von der Senkung
der Rentenversicherungsbeiträge nicht profitierten, aber die höheren
Energiekosten zahlen müßten. Die Bundesregierung erklärte, dies werde
im Rahmen der gesetzlichen Anpassungen von Kindergeld, Wohngeld, BAföG
und Sozialhilfe durch die verschiedenen Fachressorts berücksichtigt.
- Aus ökologischen Gründen beschloß der Finanzausschuß mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU, der Fraktion der F.D.P. und
der Fraktion der PDS eine Befreiung von der Stromsteuer für Strom, der
aus
regenerativen Energieträgern (u. a. Wasserkraft, Windkraft,
Sonnenenergie, Erdwärme) stammt und von Eigenerzeugern als
Letztverbraucher oder von Letztverbrauchern aus einem ausschließlich
aus solchen Energieträgern gespeisten Netz oder einer entsprechenden
Leitung entnommen wird. Hierzu wurde von der Bundesregierung
ausgeführt, umweltpolitisch wünschenswert und vorgesehen für die zweite
Stufe der ökologischen Steuerreform sei eine umfassende Freistellung
des aus erneuerbaren Energieträgern erzeugten Stroms. Bislang sei
jedoch nach Einspeisung in das Versorgungsnetz der Nachweis des aus
alternativen Energieträgern erzeugten Stroms im Verlauf der
Verkaufskette zunehmend schwieriger zu führen. Außerdem dürfe
importierter Strom aus EG- sowie GATT-rechtlichen Gründen steuerlich
nicht benachteiligt werden.
- Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU, der Fraktion der F.D.P. und der Fraktion der PDS
beschloß der
Finanzausschuß die Befreiung der Anlagen von
Eigenerzeugern zur Erzeugung von Strom mit einer Nennleistung von nicht
mehr als 0,7 Megawatt von der Stromsteuer, da durch die Besteuerung
dieser Kleinanlagen unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entstünde.
- Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU, der Fraktion der F.D.P. und der Fraktion der PDS
beschloß der
Finanzausschuß für Strom zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen einen
ermäßigten Steuersatz von 1 Pfennig pro Kilowattstunde, wenn die
Nachtspeicherheizungen vor dem 1. April 1999 installiert worden sind.
Steuersystematischen Bedenken der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion
der F.D.P. begegneten die Koalitionsfraktionen mit dem Hinweis auf
soziale Gründe. Ziel müsse eine Reduzierung bzw. Abschaffung von
Nachtspeicherheizungen sein.
- Ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, den öffentlichen
Personennahverkehr und die Deutsche Bahn AG dem Produzierenden Gewerbe
gemäß § 2 Nr. 3 Stromsteuergesetz gleichzustellen, wurde mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion der PDS abgelehnt. Die Fraktion der
CDU/CSU begründete ihren Antrag damit, der ÖPNV stelle durch die
Anbindung der ländlichen Räume
einen wichtigen Faktor für die regionalwirtschaftliche Entwicklung dar.
Die Deutsche Bahn entlaste den Straßengüterverkehr.
Auch in dieser Frage änderten die Koalitionsfraktionen ihre
Position und schlugen in der Sitzung des
Finanzausschusses am 24. Februar 1999, als erneut in die Beratung des
Gesetzentwurfs eingetreten wurde, vor, für den Fahrbetrieb im
Schienenbahnverkehr mit Ausnahme der betriebsinternen Werksverkehre und
Bergbahnen, oder im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen einen ermäßigten
Steuersatz in Höhe von 1 Pfennig pro Kilowattstunde einzuführen. Der
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der F.D.P. angenommen.
- Ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU, für das Gebiet der
neuen Bundesländer einschließlich Berlin die steuerlichen
Vergünstigungen entsprechend denjenigen für das Produzierende Gewerbe
einzuführen, wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
Enthaltung der Fraktion der F.D.P. abgelehnt.
- Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU, der Fraktion der F.D.P. und der Fraktion der PDS
beschloß der
Finanzausschuß eine Verlängerung der Befristung der bereits bestehenden
Steuervergünstigung für erd- oder flüssiggasbetriebene Fahrzeuge bis
zum 31. Dezember 2009, um einen langfristigen Anreiz für die
Anschaffung von Gasfahrzeugen zu geben. Außerdem wurde der
Anwendungsbereich der Steuervergünstigung, die bisher auf Fahrzeuge des
öffentlichen Verkehrs beschränkt war, auf Fahrzeuge des privaten
Verkehrs ausgedehnt.
- Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU, der Fraktion der F.D.P. und der Fraktion der PDS
beschloß der
Finanzausschuß aus ökologischen Gründen eine
Befreiung von der gesamten Mineralölsteuer für alle
- nicht nur die in § 3 Abs. 3 Mineralölsteuergesetz genannten - Kraft-
Wärme-Kopplungs-Anlagen mit einem Jahresnutzungsgrad ab 70 %
(ausgenommen diejenigen Anlagen, die nur Strom erzeugen und keine
Wärmeauskopplung haben). Begründet wurde dies damit, daß diese Anlagen
wegen ihres besonders
hohen Energienutzungsgrades besonders gefördert werden sollen. Darüber
hinaus wird das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, durch
Rechtsverordnung den Betrieb von Blockheizkraftwerken auch zu
begünstigen, wenn diese zur Erzielung einer höheren Auslastung für die
abwechselnde Nutzung an zwei Standorten ausgelegt sind.
- Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU, der Fraktion der F.D.P. und der Fraktion der PDS
beschloß der
Finanzausschuß, daß die Vergütungsregelung auch für versteuertes
schweres Heizöl angewendet werden kann, wenn dieses zu steuerbefreiten
Zwecken eingesetzt wird. Die Bundesregierung wies darauf hin, daß bei
einer Einbeziehung des schweren Heizöls in die Erhöhung der
Mineralölsteuer nach den Verbrauchszahlen von 1998 ein
Steuermehraufkommen von jährlich höchstens ca. 4,5 Mio. DM zu erwarten
sei, was in keinem Verhältnis zum damit verbundenen Verwaltungsaufwand
für die Abwicklung der Erstattungen stünde. Die Koalitionsfraktionen
erklärten, daß aufgrund dieses Verwaltungsaufwandes bei den in der
ersten Stufe der ökologischen Steuerreform vorgesehenen niedrigen
Steuersätzen auf die Besteuerung verzichtet werden solle. Die Frage
nach ökologisch unerwünschten Folgen einer Besteuerung werde im
Hinblick auf die geplante zweite Stufe der ökologischen Steuerreform
rechtzeitig geprüft.
- Seitens der Oppositionsfraktionen wurde kritisiert, daß für den
Vollzug des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform über
500 zusätzliche Stellen bei der Zollverwaltung geschaffen werden
müßten. Die Bundesregierung führte hierzu aus, der hierfür
erforderliche finanzielle Aufwand belaufe sich mit ca. 50 bis 53 Mio.
DM auf lediglich 0,47 v.H. des voraussichtlich erzielten
Steueraufkommens. Es werde durch die insbesondere bei den
Energieversorgungsunternehmen erforderlichen Betriebsprüfungen keine
zusätzliche Betriebsprüfung installiert, sondern die Zollverwaltung
verfüge bereits über Betriebsprüfungsabteilungen mit z. Z. rund 1 500
Beamten, von denen bereits bisher u. a. die Bereiche Außenwirtschaft,
Import, Export und Verbrauchsteuern in den Betrieben geprüft würden.
Lediglich für Handwerksbetriebe bedeute also eine Betriebsprüfung durch
den Zoll ein Novum. Für die Zollverwaltung ergebe sich ein geschätzter
laufender Personalmehrbedarf von 530 Arbeitskräften (350 Arbeitskräfte
gehobener Dienst, 180 Arbeitskräfte mittlerer Dienst), davon 193
Arbeitskräfte in der Sachbearbeitung und 337
Arbeitskräfte in der Betriebs- und Außenprüfung. Die Personalkosten
betragen damit 0,47 v.H. des
Steueraufkommens. Im Jahr der Einführung der Ökosteuer wird darüber
hinaus aufgrund der einmalig
anfallenden Aufgaben mit einem zusätzlichen Mehrbedarf von 250
Sachbearbeitern gerechnet.
Die Aufgaben im einzelnen:
= Erteilung von rund 1 400 Erlaubnissen für Stromversorger unter
Prüfung der steuerlichen Zuverlässigkeit,
= Erhebung der Stromsteuer unter Prüfung der Steuer-
anmeldungen,
= Erteilung von rund 200 000 Erlaubnissen für das Produzierende
Gewerbe zum steuerbegünstigten Bezug von Strom,
= Vergütung der Mineralölsteuer auf Heizöl und Erdgas für rund 130
000 Unternehmen des Produ-
zierenden Gewerbes sowie für rund 5 500 Kraft-
werke einschließlich Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung,
= Vergütung der Ökosteuer nach dem Verrechnungsmodell für rund 30
000 nettobelastete Unternehmen,
= Betriebs- und Außenprüfungen in den Unternehmen.
b) Antrag der Koalitionsfraktionen
-Drucksache 14/66 (neu)
Der Antrag der Koalitionsfraktionen wurde mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
F.D.P. und PDS angenommen.
Die Koalitionsfraktionen begründeteten ihren Antrag damit, durch die
Verknüpfung des Einstiegs in die ökologische Steuerreform mit der
Senkung der Rentenversicherungsbeiträge um 0,8 Prozentpunkte würden
zwei Ziele erreicht: Die Umweltbelastung werde reduziert und
gleichzeitig würden Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen gegeben.
Darüber hinaus betonten die Koalitionsfraktionen, die
Sozialversicherungsbeiträge von derzeit 42,3 % des Bruttolohns sollten
in drei Schritten bis zum Ende der Legislaturperiode auf unter 40 %
gesenkt werden.
Die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. vertraten die Auffassung,
tatsächlich werde insgesamt keine Senkung der Lohnnebenkosten erfolgen,
da durch andere Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung und der
Koalitionsfraktionen die Unternehmen stärker als bisher belastet
würden, dies insbesondere infolge der zweiten und dritten Stufe der
ökologischen Steuerreform.
Hierzu erklärten die Koalitionsfraktionen, die Einzelheiten der
geplanten zweiten und dritten Stufe der ökologischen Steuerreform
stünden noch nicht fest und würden u. a. die Erfahrungen aus dem jetzt
im Finanzaus-
schuß beschlossenen Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform
berücksichtigen. Die Befreiung des Produzierenden Gewerbes oder anderer
Wirtschaftssektoren von der Verpflichtung zur Zahlung der Ökosteuern
solle von einem Energieaudit abhängig gemacht werden. Eine
Wettbewerbsverzerrung zwischen ÖPNV und Individualverkehr werde durch
die höhere Besteuerung von Energie nicht bewirkt, da beide
Verkehrsformen gleichermaßen besteuert würden. Allerdings solle für die
zweite Stufe der ökologischen Steuerreform geprüft werden, ob ein
verminderter Steuersatz für Teile des ÖPNV oder für den ÖPNV insgesamt
dazu beitragen könne, diesen attraktiver zu machen. Weiterhin solle in
EU-rechtlicher Hinsicht geprüft werden, ob Strom aus erneuerbaren
Energiequellen grundsätzlich steuerlich begünstigt werden könne. Für
die erste Stufe der ökologischen Steuerreform sei die Verwendung des
Aufkommens aus der Stromsteuer aus regenerativen Energieträgern für
Förderprogramme zugunsten der regenerativen Energieträger vereinbart.
Einzelbegründung
Zu Artikel 1 - Stromsteuergesetz (StromStG)
Zu § 2
Zu Nummer 2
Die Steuerschuld entsteht im Steuergebiet. Wird verlangt, daß die
Anlage auch im Steuergebiet betrieben werden muß, dann wird derjenige
nicht Steuerschuldner, der seine Anlage in einem anderen Mitgliedstaat
betreibt und den Strom im Steuergebiet entnimmt. Mit dem Verzicht auf
das Erfordernis "im Steuergebiet" wird verhindert, daß Anlagen in
anderen Mitgliedstaaten betrieben werden, um der Steuerentstehung zu
entgehen.
Die Nennleistungsgrenze dient dazu, daß Kleinanlagen nicht unter das
Stromsteuergesetz fallen und dadurch Verwaltungsaufwand entfällt. Die
Grenze von 1 Megawatt ist zu hoch, um noch von Kleinanlagen auszugehen.
Das zeigt sich schon daran, daß eine Anlage mit einer Nennleistung von
1 Megawatt bereits bei einer ganztägigen Betriebszeit von 4 Tagen eine
Steuerersparnis von nahezu 2 000 DM für den Betreiber bringt.
Anlagen in Schiffen, Luftfahrzeugen und Notstromaggregate werden vom
Anwendungsbereich des Stromsteuergesetzes ausgenommen, da sie nur mit
unvertretbarem Verwaltungsaufwand erfaß- und kontrollierbar wären.
Zu Nummer 3
Aus Vereinfachungsgründen soll eine Zuordnung zum Produzierenden
Gewerbe nur auf Unternehmensebene erfolgen.
Die Abgrenzung der Unternehmen des Produzierenden Gewerbes von den
übrigen Wirtschaftszweigen richtet sich nach der vom Statistischen
Bundesamt herausgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige. Der
Zusatz stellt klar, nach welcher Methodik Unternehmen einzuordnen sind.
Zu Nummer 4
Die Steuerbefreiung für energieintensive Unternehmen wird aufgegeben
und einheitlich ein ermäßigter Steuersatz für das Produzierende Gewerbe
in Höhe von 20 Prozent des Regelsatzes eingeführt. Damit kommt es auf
die Begriffsbestimmung für energieintensive Unternehmen nicht mehr an.
Mit der neu eingefügten Nummer 4 wird der Unternehmensbegriff
festgelegt. Diese Unternehmensdefinition ist inhaltsgleich mit den
Vorgaben des Statistischen Bundesamtes für seine Erhebungen zum
Produzierenden Gewerbe (Fachserie 4, Reihe 4.1.1).
Zu Nummer 5
Die Abgrenzung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft richtet
sich nach der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen
Klassifikation der Wirtschaftszweige.
Zu Nummer 6
Der den statistischen Vorgaben entsprechende Unternehmensbegriff für
das Produzierende Gewerbe bedarf für den Bereich der Land- und
Forstwirtschaft der Modifikation. Die Definition entspricht der
Unternehmensdefinition des Gesetzes über die Agrarstatistik (BGBl. 1998
I S. 1625).
Zu Nummer 7
Die Aufnahme der Erzeugung von Strom aus Erdwärme in den Kreis der
erneuerbaren Energieträger ist systemgerecht.
Zu § 3
Redaktionelle Änderung.
Die Ausweisung des Steuertarifs in vollen DM-Beträgen und nicht in
Pfennigbeträgen entspricht zum einen der Regelung der anderen
Verbrauchsteuergesetze. Zum anderen wird die Umrechnung in den Euro
dadurch einfacher.
Zu § 4 Abs. 1
Der Bezug von Strom aus dem Ausland durch Letztverbraucher wird unter
Erlaubnisvorbehalt gestellt. Ein Bezug durch Versorger aus dem Ausland
ist zunächst steuerlich irrelevant, da bereits die Tätigkeit als
Versorger einer Erlaubnis bedarf. Damit dient dieser Erlaubnisvorbehalt
dazu, das Steueraufkommen in dem Bereich der übrigen Bezieher zu
sichern.
Zu Absatz 2 Satz 2
Folgeänderung zu § 4 Abs. 1.
Zu § 5 Abs. 1 Satz 1
Mit der Einfügung, daß der Versorger seinen Sitz im Steuergebiet haben
muß, wird der Entstehungstatbestand für die Stromsteuer im Steuergebiet
klarer gegen die Steuerentstehung nach § 7 bei Leistung von Strom in
das Steuergebiet abgegrenzt.
Zu § 7
Das Wort "Lieferung" wird durch "Leistung" ersetzt, da von der
Vorschrift auch solche Konstellationen erfaßt werden sollen, in denen
der steuerpflichtige Versorger seinen Sitz außerhalb des Steuergebiets
hat, den Strom aber von einem inländischen Elektrizitätsunternehmen
kauft und von diesem an seinen inländischen Kunden liefern läßt.
Der Paragraph wurde neu gefaßt, um auch den Fall steuer-
rechtlich zu erfassen, in dem der Bezieher zwar ein
Vertragsverhältnis mit einem Versorger außerhalb des Steuergebiets
abgeschlossen hat, der Strom aber von einem inländischen Erzeuger zum
Bezieher gelangt.
Der Verweis auf die zollrechtlichen Vorschriften (§ 7 Abs. 2 des
Gesetzentwurfs) für die Steuerentstehung erweist sich für die Praxis
als untauglich.
Zu § 8
Zu Absatz 3
Eine Fälligkeit zehn Tage nach der Steueranmeldung entspricht der
Systematik anderer Verbrauchsteuerge-
setze. Der bisherige Gesetzentwurf sah lediglich vier Tage vor, was als
zu kurz anzusehen ist.
Zu den Absätzen 4, 5 und 7
Folgeänderung zu § 8 Abs. 3.
Zu Absatz 6 Satz 4
Es handelt sich um eine redaktionelle Straffung der Vorschrift.
Zu Absatz 8
Folgeänderung zur Einfügung von § 9 Abs. 5.
Zu § 9
Zu Absatz 1
Folgeänderung, da die Steuerbefreiung für energieintensive Unternehmen
entfällt.
Zu Absatz 2
Redaktionelle Änderung: Die Änderung des Datums berücksichtigt, daß das
Gesetz zum 1. April 1999 in Kraft tritt. Die Ausweisung in vollen DM-
Beträgen
erleichtert die Umrechnung in den Euro.
Durch den Halbsatz wird deutlich, daß steuerbefreiter Strom auch dann
steuerbefreit bleibt, wenn er für eine Nachtspeicherheizung eingesetzt
wird.
Für den Schienenbahnverkehr und den Verkehr mit Oberleitungsomnibussen
wird ein ermäßigter Steuersatz eingeführt.
Zu Absatz 3
Die Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft werden hinsichtlich des
reduzierten Steuersatzes den Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
gleichgestellt.
Die Steuerbefreiung für energieintensive Unternehmen ist weggefallen,
für alle Unternehmen des Produzierenden Gewerbes gilt einheitlich ein
ermäßigter Steuersatz in Höhe von 20 Prozent des Regelsatzes.
Die Ausweisung des Steuersatzes in vollen DM-Beträgen erleichtert die
Umrechnung in den Euro.
Die Angabe der Verbrauchsmenge benötigt einen Bezugszeitraum.
Die Einfügung der Ausnahme der Fälle des Absatzes 2 stellt klar, daß
auch Unternehmen des Produzierenden Gewerbes für Nachtspeicherheizungen
mit dem nach Absatz 2 ermäßigten Steuersatz belastet werden.
Zu Absatz 4
Folgeänderung zur Aufnahme der Steuerbegünstigung für den
Schienenbahnverkehr und den Verkehr mit Oberleitungsomnibussen.
Zu Absatz 5
Im bisherigen Gesetzentwurf fehlte es an einem
Steuerentstehungstatbestand und an einer Regelung des Steuerschuldners
in den Fällen des zweckwidrigen Verbrauchs von steuerbegünstigt
entnommenem Strom.
Zu § 10
Mit der Einfügung des neuen Paragraphen erhalten
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, die durch die Stromsteuer
erheblich belastet sind, einen Vergütungsanspruch, bei dem die
Belastung mit der Stromsteuer mit der Entlastung durch die Senkung der
Rentenversicherungsbeiträge verglichen wird.
Die zur Verwaltungsvereinfachung eingeführte Sockelverbrauchsmenge nach
§ 9 Abs. 3 StromStG bleibt bei der Vergütung unberührt, da sie auch
hier der Verwaltungsvereinfachung dient.
Mit der Einfügung dieses Vergütungsanspruchs wird gewährleistet, daß
energieintensive Unternehmen durch die Einführung der Stromsteuer über
einen tragbaren Selbstbehalt hinaus nicht belastet werden.
Das Abstellen auf das Jahr 1998 soll verhindern, daß Unternehmen, die
Arbeitnehmer entlassen in den Genuß einer höheren Vergütung kommen.
Zu § 11
Zu Nummer 4
Mit der erweiterten Ermächtigung wird im Gegensatz zur Fassung des
Gesetzentwurfs dem sogenannten Contracting Rechnung getragen. Es wird
der Weg eröffnet, die Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten des
Contracting zu erfassen und den Contractor oder Dienstleister nicht als
Versorger anzusehen.
Zu Nummer 5
Folgeänderung.
Die "Härteklausel", mit der statistische Unterklassen den
energieintensiven Wirtschaftszweigen gleichgestellt werden sollten,
entfällt, da die Steuerbefreiung für energieintensive Unternehmen
aufgegeben wurde. Damit wird der Fall nicht mehr relevant, daß ein
Unternehmen einer energieintensiven Unterklasse angehört, deren Klasse
nicht energieintensiv ist.
Mit der Aufnahme des neuen § 10 wurde eine Ermächtigung zum Erlaß von
Durchführungsregelungen notwendig.
Zur im Gesetzentwurf enthaltenen Anlage
zum Stromsteuergesetz
Die Steuerbefreiung für energieintensive Unternehmen entfällt, damit
kommt es auf die Anlage mit den Wirtschaftszweigen nicht mehr an.
Zu Artikel 2 - Änderung des Mineralölsteuergesetzes
Zu Nummer 1
Die Änderung der Inhaltsübersicht ist eine Folgeänderung zur Einfügung
des neuen § 25a.
Zu Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa
Dreifachbuchstabe aaa und Doppelbuchstabe bb
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 2)
Die Markteinführung von mit Erd- oder Flüssiggas betriebenen Fahrzeugen
(Gasfahrzeugen) stellt einen wichtigen Beitrag zur Lösung aktueller
verkehrsbedingter Umweltprobleme in Innenstädten und Ballungszentren
wie Sommersmog und Überschreitung der zulässigen
Luftkonzentrationswerte für potentiell krebserzeugende Partikel dar.
Gleichzeitig werden damit Einsatzmöglichkeiten für Erd- und Flüssiggas
im Interesse eines vielfältigen zukunftsorientierten Energiemix
erweitert und die technologische Weiterentwicklung in der deutschen
Fahrzeugindustrie gefördert.
Mit der Verlängerung der Frist bis zum 31. Dezember 2009 wird der
bisherige Förderungszeitraum angemessen verlängert und somit ein
zusätzlicher langfristiger Anreiz für die Anschaffung von Gasfahrzeugen
gegeben. Auch die Amortisation für erst jetzt angeschaffte Gasfahrzeuge
ist gewährleistet. Daneben wird die Beschränkung der Begünstigung auf
Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs aufgegeben, um die
Einsatzmöglichkeiten dieser umweltpolitisch erwünschten Fahrzeuge zu
erweitern.
Zu Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb
(§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)
Durch die Ergänzung wird sichergestellt, daß für steuerbefreite Zwecke
auch ermäßigt versteuertes schweres Heizöl verwendet werden darf. Die
Steuer kann anschließend vergütet werden (vgl. auch Umdruck Nr. 17).
Eine gesonderte Lagerhaltung für unversteuertes schweres Heizöl
entfällt damit.
Zu Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa
(§ 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)
Durch die Ergänzung wird es möglich, daß künftig nicht nur ermäßigt
versteuertes leichtes Heizöl und Dieselkraftstoff, sondern auch
schweres Heizöl beim Einsatz zu steuerbefreiten Zwecken (z.B. im Rahmen
des Herstellerprivilegs oder nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 MinöStG) entsteuert
werden kann.
Zu Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb
(§ 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)
a) Kraftwerke sind Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (vgl.
Artikel 1 § 2 Nr. 3 des Entwurfs eines Gesetzes zum Einstieg in die
ökologische Steuerreform). Sie brauchen deshalb nicht ausdrücklich
genannt zu werden.
b) In die Vergütungsregelung bei der Mineralölsteuer werden nunmehr
1. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes,
2. Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft,
3. Versorger und
4. andere Betreiber als nach Nummer 1 und 2 (z. B. private Betreiber
von KWK-Anlagen)
einbezogen.
Diese Betreiber werden nicht nur für den auf die Stromerzeugung
entfallenden, sondern für den gesamten Energieeinsatz entlastet (also
z.B. auch für die Wärmeerzeugung mit einer KWK-Anlage).
Mit der bisherigen Formulierung werden nur Sonderfälle der KWK
(Verbrennungsmotorbetriebene und neue GuD-Anlagen), nicht aber das Gros
der KWK-Anlagen in Industrie und öffentlicher Fernwärme
begünstigt.
Zu Nummer 6 Buchstabe b
(§ 25 Abs. 3 und 4)
a) Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit einem Jahresnutzungsgrad von
mindestens 70 Prozent sollen wegen ihres besonders hohen
Energienutzungsgrades besonders gefördert werden. Die dort eingesetzten
Mineralöle werden deshalb vollständig von der Mineralölsteuer befreit.
Dies gilt auch für Anlagen, die mit schwerem Heizöl betrieben werden.
Ausgenommen sind jedoch GuD-Anlagen, die nur Strom erzeugen und keine
Wärmeauskopplung haben.
b) Sowohl für energieintensive Unternehmen als auch für die übrigen
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und
Forstwirtschaft gilt nunmehr ein einheitlicher Vergütungssatz von 80
Prozent des Erhöhungsbetrages bei den Heizstoffsteuersätzen, wenn die
Mineralöle zum Heizen eingesetzt werden. In den übrigen Fällen (Einsatz
in KWK-Anlagen mit einem Jahresnutzungsgrad zwi-

schen 60 und 70 Prozent einschließlich GuD-Anlagen ohne
Wärmeauskopplung und bei der Wärmeerzeugung zur Stromerzeugung) beträgt
der Vergütungssatz 100 Prozent des Erhöhungsbetrages bei den
Heizstoffsteuersätzen.
c) Der Selbstbehalt von 1 000 DM gilt nur noch für Mineralöle, die
von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder von Unternehmen der
Land- und Forstwirtschaft zum Heizen eingesetzt worden sind.
Zu Nummer 7 (§ 25a)
Mit der Einfügung dieses Paragraphen erhalten Unternehmen des
Produzierenden Gewerbes, die durch die neue Stromsteuer und die
Erhöhung der Steuersätze auf Heizstoffe (Ökosteuern) erheblich belastet
sind, einen Vergütungsanspruch. Dabei wird eine Gesamtrechnung
durchgeführt, bei der die Belastung mit den Ökosteuern mit der
Entlastung durch die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge verglichen
wird. Ist ein Unternehmen nettobelastet, dann hat es einen
Vergütungsanspruch auf den Teil der Ökosteuern, der das 1,2-fache des
Betrages übersteigt, der durch die Senkung der
Rentenversicherungsbeiträge entsteht.
Mit der Einfügung dieses Vergütungsanspruch wird gewährleistet, daß
Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.
Das Abstellen auf das Jahr 1998 soll verhindern, daß Unternehmen, die
Arbeitnehmer entlassen, in den Genuß einer höheren Vergütung kommen.
Zu Nummer 9 (§ 35 Abs. 1, 2 und 4)
Das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform soll am 1.
April 1999 in Kraft treten. Die in § 35 MinöStG (neu) genannten
Termine, die noch auf das ursprünglich geplante Inkrafttreten am 1.
Januar 1999 abgestellt sind, müssen deshalb entsprechend geändert
werden.
Zu Artikel 3 - Inkrafttreten
Das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform soll am 1.
April 1999 in Kraft treten. Artikel 3 (Inkrafttreten) ist deshalb
entsprechend anzupassen. Gleichzeitig sind Folgeänderungen aufgrund der
Umdrucke Nr. 11, 14 und 18 (redaktionelle Anmerkung: Umdrucke betreffen
Änderungen zu § 10 Stromsteuergesetz, zur Inhaltsübersicht des
Mineralölsteuergesetzes sowie zu § 25a Mineralölsteuergesetz) zu
berücksichtigen.

Bonn, den 24. Februar 1999
Reinhard Schultz (Everswinkel) Heinz Seiffert Kristin Heyne Carl-
Ludwig Thiele Dr. Barbara Höll
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin
Berichterstatter Berichterstatterin

Anlage 1
Entschließungsantrag der Fraktion
der CDU/CSU im Finanzausschuß
zum Gesetzentwurf der Fraktionen
der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Drucksache 14/40)
Einstieg in die ökologische Steuerreform
Der Ausschuß wolle beschließen:
Der Ausschuß stellt fest:
Die im nationalen Alleingang geplante Erhöhung der Mineralölsteuer auf
Kraftstoffe, Heizöl und Erdgas sowie die Einführung einer neuen Steuer
auf Strom schwächen den Standort Deutschland. Sie sind
wettbewerbsverzerrend, beschäftigungsfeindlich, unsozial und nicht
umweltentlastend. Für die Unternehmen in den neuen Bundesländern sind
sie existenzbedrohend, für die Bürger stellen sie einen deutlichen
Rückschritt in der Angleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland
dar.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, diese Erhöhung
der Mineralölsteuer und Einführung einer Stromsteuer sofort
zurückzunehmen und statt dessen unverzüglich mit konkreten Vorschlägen
während der deutschen EU-Präsidentschaft eine Angleichung der
Energiebesteuerung in Europa zu erreichen. Die im vorgelegten
Gesetzentwurf hierzu enthaltenen unverbind-
lichen Absichtserklärungen sind völlig unzureichend.
Begründung
Die bisherigen Energiepreise in Deutschland lagen
nach Angaben der Internationalen Energieagentur (IEA) und des
Statistischen Amtes der Europäischen Union
(Eurostat) bereits teilweise sogar um mindestens ein Drittel höher als
in anderen Ländern. Noch ausgeprägter sind die Preisunterschiede
zwischen Europa und den neuen Bundesländern. Dort waren erhebliche
Umstrukturierungen, Modernisierungen und Umweltanstrengungen
erforderlich, die sich auch im Vergleich zu Westdeutschland in höheren
Energiepreisen niederschlagen.
Die Begünstigungstatbestände für das Produzierende Gewerbe sind rein
willkürlich gewählt und ändern nichts an der Verschlechterung deutscher
Wettbewerbspositionen in Europa und auf dem Weltmarkt. Die komplizierte
und aufwendige Anrechnungsmethode wird bei den Unternehmen und dem
Staat zu enormem Personal- und Kostenaufwand führen. Die ehemalige
Bundesregierung hatte die richtige Richtung vorgegeben: Nun müssen
Harmonisierungsanstrengungen in Europa an erster Stelle stehen. Die
Bundesregierung ist hierzu bislang ihrer Verantwortung im Rahmen der
deutschen EU-Ratspräsidentschaft nicht nachgekommen.
Nicht nur die Unternehmen, auch die Bürger werden zusätzlich belastet,
ohne daß im Gesetzesvorhaben eine ausreichende Kompensation enthalten
ist.
Die geplante Benzinpreiserhöhung trifft Bürger in ländlichen Räumen und
insbesondere die Bürger in den
neuen Ländern überdurchschnittlich hoch. Außerdem betroffen sind
Bürger, insbesondere Rentner und
Arbeitslose, die nicht von der Entlastung bei den
Sozialversicherungsbeiträgen profitieren.
Gleichzeitig scheidet ein Ausweichen auf umweltentlastende öffentliche
Verkehrsmittel aus. Denn durch die neuen Steuern werden Mehrkosten für
die Deutsche Bahn von über 300 Mio. DM und für die übrigen öffentlichen
Verkehrsunternehmen von über 100 Mio. DM geschätzt. Merkliche
Preiserhöhungen bzw. Serviceverschlechterungen sind die Folge. Dieses
Ergebnis beweist die gesamte Widersinnigkeit der sogenannten Ökosteuer.

01.03.1999 nnnn

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