BT-Drucksache 14/4350

UMTS-Millarden für Entlastung von Altschulden auf dauerhaft leerstehenden Wohnraum

Vom 19. Oktober 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4350
14. Wahlperiode 19. 10. 2000

Antrag
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Barbara Höll, Dr. Christa Luft,
Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Gregor Gysi, Roland Claus und der Fraktion der PDS

UMTS-Milliarden für Entlastung von Altschulden auf dauerhaft leer stehenden
Wohnraum

Der Bundestag wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, aus den Erlösen der Versteigerung der
Mobilfunklizenzen einen Betrag von 3 Mrd. DM für die Entlastung von Woh-
nungsunternehmen von Altschulden auf dauerhaft leer stehenden Wohnraum in
strukturschwachen Gebieten einzusetzen.

Berlin, den 10. Oktober 2000

Christine Ostrowski
Dr. Barbara Höll
Dr. Christa Luft
Dr. Uwe-Jens Rössel
Dr. Gregor Gysi
Roland Claus und Fraktion

Begründung

Die Bevölkerung in den östlichen Bundesländern hat sich von 16,7 Millionen
Ende der achtziger Jahre auf heute 15,3 Millionen reduziert. Dieser dramati-
sche Rückgang ist sowohl auf Abwanderung in die westlichen Länder als auch
auf natürliche Bevölkerungsverluste zurückzuführen.

Nach der deutschen Vereinigung führte das Wegbrechen der Industrie zu hoher
Arbeitslosigkeit, in deren Folge es in Ostdeutschland zu einer Bevölkerungsab-
wanderung historischen Ausmaßes kam, die nicht nur bis heute anhält, sondern
seit 1998 wieder ansteigt. Das betrifft insbesondere die ehemaligen industriel-
len Ballungsgebiete der DDR und führt dort zu erheblichen Wohnungsleerstän-
den von 30 und mehr Prozent.

Seit 1990 sind darüber hinaus 800 000 Wohnungen neu gebaut bzw. dem Woh-
nungsmarkt wieder zugeführt worden. Insgesamt hat sich die Anzahl der Woh-
nungen auf über 7,5 Millionen Wohnungen erhöht.

Drucksache 14/4350 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Die Leerstände in den neuen Ländern haben bedrohliche Ausmaße angenom-
men. Sie sind ein Teil des tiefgreifenden Umstrukturierungsprozesses, der sich
in den neuen Ländern mit einer Geschwindigkeit und Heftigkeit vollzieht, wie
er in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nicht vorgekommen
ist.

Schon heute führt das Überangebot von einer Million Wohnungen zu ruinösen
Tendenzen, gefährdet Wohnungsunternehmen in ihrer Existenz, entwertet kom-
munales, genossenschaftliches und privates Vermögen und behindert eine le-
benswerte Perspektive für die betroffenen Städte und Gemeinden.

Auch künftig ist mit Wohnungsleerständen erheblichen Ausmaßes zu rechnen,
da nach statistischen Prognosen bis 2015 die Geburtenrate in den ostdeutschen
Ländern erheblich unter der Sterberate liegen wird.

Es kommt hinzu, dass die Wohnungsunternehmen für diesen dauerhaft leer ste-
henden Wohnraum noch mit Altschulden in erheblicher Höhe belastet sind. Das
zweite Altschuldenhilfeänderungsgesetz (2. AHÄndG) vom 28. August 2000
(BGBl. I S. 1304) sieht in § 6a vor, dass die Bundesregierung durch Rechtsver-
ordnung die Voraussetzungen für eine zusätzliche Entlastung von Altverbind-
lichkeiten der Wohnungsunternehmen schaffen soll, die infolge erheblichen
dauerhaften Wohnungsleerstands in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet
sind.

Zur praktischen Umsetzung der entsprechenden Rechtsverordnung sind im
Bundeshaushalt die notwendigen Mittel vorzusehen und einzustellen.

Aus diesem Grunde ist die Bereitstellung einer Summe in Höhe von
3 Mrd. DM aus den Erlösen der Versteigerung der Mobilfunklinzenzen zum
Erlass der Altschulden auf dauerhaft leer stehende Wohnungen nicht nur eine
geeignete, unmittelbare finanzielle Hilfe für die betroffenen Wohnungsunter-
nehmen und Kommunen, sondern einer der notwendigen Schritte zur Zukunfts-
sicherung Ostdeutschlands und damit der Bundesrepublik Deutschland.

Nicht zuletzt ist es ein vorausschauender Schritt zur Vermeidung noch höherer
Kosten und zur Vermeidung späterer Schuldenaufnahme, die anderenfalls auf
die öffentliche Hand zukäme.

Daher entspricht der Einsatz von 3 Mrd. DM für die Entlastung von Altschul-
den auf leer stehende Wohnungen der Intention der Bundesregierung, die die
UMTS-Erlöse zur Schuldentilgung einsetzen will.

Es ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern, Kommunen, öffent-
lichen Banken- und Kreditinstituten unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen,
um die wirtschaftliche Stabilität der betreffenden Wohnungsunternehmen zu
sichern und damit die soziale Stabilität in den betroffenen Städten und Gemein-
den zu erhalten.

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