BT-Drucksache 14/3829

Wirksame Bekämpfung des grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugs

Vom 4. Juli 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3829
14. Wahlperiode 04. 07. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert, Norbert Barthle,
Otto Bernhardt, Leo Dautzenberg, Jochen-Konrad Fromme,
Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach), Ursula Heinen, Dr. Michael Luther,
Erich Maaß (Wilhelmshaven), Hans Michelbach, Hans-Peter Repnik,
Norbert Schindler, Diethard Schütze (Berlin), Wolfgang Schulhoff,
Klaus-Peter Willsch, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Wirksame Bekämpfung des grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugs

Die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen waren bis 1993 Gegenstand
förmlicher Grenzkontrollen durch die Zollverwaltung. Durch den Wegfall der
Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten zum 1. Januar 1993 müssen die
steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Umsätze, deren Wert die EU-Kommis-
sion auf 930 Mrd. Euro schätzt, durch die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten
kontrolliert werden. Die EU-Kommission bezweifelt in ihrem Bericht vom
28. Januar 2000 – KOM (2000) 28 – endgültig, dass es die Mitgliedstaaten mit
der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs ernst meinen. Sie wirft den Mit-
gliedstaaten vor, dass sich trotz der neuen Herausforderungen durch den Bin-
nenmarkt an der Umsatzsteuerkontrolle in der Gemeinschaft nichts Wesent-
liches geändert habe. Die Mitgliedstaaten würden ihre Kontrolltätigkeit im
Übrigen nicht am tatsächlichen Kontrollbedarf, sondern allein an den verfügba-
ren Mitteln orientieren. Nur wenige Mitgliedstaaten würden über klare Kon-
trollziele und Kontrollstrategien verfügen.

Nach Presseberichten hat es im Bereich der Umsatzsteuer in jüngster Zeit wie-
derholt Betrugsfälle mit erheblichen Steuerausfällen gegeben. Die Umsatz-
steuer ist neben der Lohnsteuer die bedeutendste Einnahmequelle des Bundes
und der Länder.

Nach einem französischen Parlamentsbericht aus dem Jahr 1999 wird der Um-
satzsteuerausfall durch Betrugsfälle in Frankreich auf jährlich 60 Mrd. Francs
geschätzt. Dies entspricht ca. 9,2 % des Umsatzsteueraufkommens in Frank-
reich.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung den Vorwurf der EU-Kommission, an der Um-
satzsteuerkontrolle in der Gemeinschaft habe sich nichts Wesentliches
geändert, in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 14/3829 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
2. Trifft es zu, dass in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend Betrugs-
fälle auftreten, in denen durch EU-weit operierende kriminelle Organisa-
tionen gezielt Vorsteuerbeträge in Millionenhöhe erschlichen werden?

3. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wie sich der Umsatz-
steuerbetrug in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU entwickelt hat?

4. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich das Ausmaß des Um-
satzsteuerbetrugs in der Bundesrepublik Deutschland in ähnlichen Größen-
ordnungen, wie für Frankreich geschätzt, bewegt?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

5. Können grenzüberschreitende Betrugsfälle nach Auffassung der Bundesre-
gierung auch ohne entsprechende Gesetzänderungen wirkungsvoll verhin-
dert werden?

Wenn ja, wie?

6. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber welche Maßnahmen die für
die Verwaltung der Umsatzsteuer zuständigen Länder in den vergangenen
Jahren zur Verbesserung der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs ergrif-
fen haben?

Wenn nein, warum nicht?

7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Bekämpfung des Um-
satzsteuerbetrugs bisher ergriffen bzw. sollen kurzfristig realisiert werden?

8. Hat sich der durch den Wegfall der Grenzkontrollen erhöhte Kontrollbedarf
im Bereich der Umsatzsteuer und die Entwicklung des Umsatzsteuerbe-
trugs bisher in der personellen Ausstattung der Umsatzsteuer-Referate der
Steuerabteilungen des Bundesministeriums der Finanzen niedergeschlagen
bzw. ist beabsichtigt, die personelle Ausstattung im Hinblick auf die aktu-
elle Entwicklung des Umsatzsteuerbetrugs zu erhöhen?

9. In welchem Umfang muss nach Auffassung der Bundesregierung das Bun-
desamt für Finanzen in die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (z. B. als
koordinierende Stelle für bundesweite Maßnahmen) einbezogen werden?

10. Sind die hierfür notwendigen rechtlichen, personellen und sachlichen Vor-
aussetzungen bereits geschaffen worden?

Berlin, den 27. Juni 2000

Gerda Hasselfeldt
Heinz Seiffert
Norbert Barthle
Otto Bernhardt
Leo Dautzenberg
Jochen-Konrad Fromme
Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach)
Ursula Heinen
Dr. Michael Luther

Erich Maaß (Wilhelmshaven)
Hans Michelbach
Hans-Peter Repnik
Norbert Schindler
Diethard Schütze (Berlin)
Wolfgang Schulhoff
Klaus-Peter Willsch
Elke Wülfing

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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