BT-Drucksache 14/3705

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Jörg van Essen, Rainer Funke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. -14/2110- Durchführung eines Strafverfahrens wegen Verletzung einer besonderen Geheimhaltungspflicht nach § 353 b STGB

Vom 29. Juni 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3705
14. Wahlperiode 29. 06. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Jörg van Essen,
Rainer Funke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/2110 –

Durchführung eines Strafverfahrens wegen Verletzung einer besonderen
Geheimhaltungspflicht nach § 353b StGB

A. Problem

Im Oktober/November 1999 wurde im Zusammenhang mit Rüstungsexporten
in den Medien über das Abstimmungsverhalten von Regierungsmitgliedern im
Bundessicherheitsrat sowie Einzelheiten dort getroffener Entscheidungen be-
richtet. Aus Sicht der antragstellenden Fraktion liegen dem Verstöße gegen die
Geheimhaltungsvorschrift des § 22 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Bundesre-
gierung zugrunde, die zugleich die Straftatbestände der Verletzung des Dienst-
geheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht in § 353b des Straf-
gesetzbuches erfüllen. Da die Verfolgung von Taten gemäß § 353b des
Strafgesetzbuches einer Ermächtigung bedarf, soll die Bundesregierung hierzu
aufgefordert werden.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags.

Mehrheit im Ausschuss

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Drucksache 14/3705 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 14/2110 abzulehnen.

Berlin, den 19. Juni 2000

Der Innenausschuss

Ute Vogt (Pforzheim)
Vorsitzende

Dieter Wiefelspütz
Berichterstatter

Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Berichterstatter

Cem Özdemir
Berichterstatter

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/3705

Bericht der Abgeordneten Dieter Wiefelspütz, Erwin Marschewski (Reckling-
hausen), Cem Özdemir, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig und Ulla Jelpke

I. Zum Verfahren

1. Die Vorlage wurde in der 100. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 14. April 2000 an den Innenausschuss
federführend sowie an den Ausschuss für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung, den Rechtsausschuss,
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und den
Verteidigungsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

2. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2000
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und F.D.P. Ablehnung des Antrags
empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Mai
2000 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. sowie bei Enthal-
tung der Fraktion der PDS Ablehnung des Antrags emp-
fohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in
seiner Sitzung am 17. Mai 2000 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
F.D.P. Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner Sitzung am
17. Mai 2000 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. bei Abwesenheit
der Fraktion der PDS Ablehnung des Antrags empfoh-
len.

3. Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung
am 7. Juni 2000 abschließend beraten und ihn gegen die
Stimmen der antragstellenden Fraktion der F.D.P. sowie
der Fraktion der CDU/CSU mit den Stimmen der Frakti-
onen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS ab-
gelehnt.

II. Zur Begründung

Entgegen der Rechtsauffassung der antragstellenden Frak-
tion der F.D.P. sowie der Fraktion der CDU/CSU waren die
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusam-
men mit der Bundesregierung der Ansicht, dass es Angele-
genheit der Staatsanwaltschaft sei, Entscheidungen über
Strafverfolgungsmaßnahmen zu treffen. Diese prüften im
Zusammenhang mit der Frage, ob ein Ermittlungsverfahren
gemäß § 353b StGB eingeleitet werde, auch die Verfol-
gungsermächtigung nach § 353b Abs. 4 StGB und forderten
diese ggf. von der zuständigen Stelle an. Da jedoch weder
ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingelei-
tet sei, noch die Anklageabsicht einer Staatsanwaltschaft
bestehe, gebe es keinen Grund, die Bundesregierung ent-
sprechend aufzufordern. Darüber hinaus sei für die Geneh-
migung zur Durchführung eines solchen Strafverfahrens
ausschließlich die Bundesregierung zuständig. Dem wider-
sprachen die Fraktionen der F.D.P. und CDU/CSU, da man
sich nicht auf fehlende staatsanwaltliche Ermittlungen zu-
rückziehen könne, wenn die Staatsanwaltschaft durch den
Antrag gerade erst hierzu ermächtigt werden solle. Die
Fraktion der PDS lehnte den Antrag unter Hinweis auf ihre
Forderung nach einer öffentlichen Diskussion über Waffen-
lieferungen ab.

Berlin, den 19. Juni 2000

Der Innenausschuss

Dieter Wiefelspütz
Berichterstatter

Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Berichterstatter

Cem Özdemir
Berichterstatter

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

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