BT-Drucksache 14/3701

Afrikas Entwicklung unterstützen

Vom 28. Juni 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3701
14. Wahlperiode 28. 06. 2000

Antrag
der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Joachim Tappe, Brigitte Adler, Ingrid
Becker-Inglau, Rudolf Bindig, Detlef Dzembritzki, Marga Elser, Gabriele
Fograscher, Anke Hartnagel, Reinhold Hemker, Frank Hempel, Ingrid Holzhüter,
Karin Kortmann, Tobias Marhold, Dagmar Schmidt (Meschede), Wilhelm Schmidt
(Salzgitter), Adelheid Tröscher, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Dr. Angelika Köster-Loßack, Hans-Christian Ströbele,
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Afrikas Entwicklung unterstützen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die historische Beziehung zu Afrika begründet Europas besondere Verantwor-
tung. Aufgrund der räumlichen Nähe der beiden Kontinente liegt es im wohl-
verstandenen Eigeninteresse Deutschlands und der Europäischen Union, sich
für Frieden, stabile demokratische Strukturen und eine nachhaltige wirtschaftli-
che Entwicklung in Subsahara-Afrika zu engagieren.

Dies verlangt nach einer abgestimmten Strategie für die Weiterentwicklung der
Beziehungen zwischen Deutschland und den Staaten Subsahara-Afrikas, für
die der politische Dialog zunehmend Bedeutung gewinnt. Gerade in Zeiten öf-
fentlicher Mittelknappheit kann nur eine systematische Herangehensweise
durch effektiveren Mitteleinsatz entscheidende Impulse an den richtigen Stel-
len geben.

Anstöße können vor allem dort gegeben werden, wo Afrika sich seiner eigenen
Potentiale und Ressourcen für eine demokratische und nachhaltige Entwick-
lung, für Konfliktmanagement und einen stabilen Frieden bewusst ist und diese
nutzen will. Diese Hilfe zur Selbsthilfe ist kritisch und in gegenseitigem Re-
spekt als Zusammenarbeit zwischen gleichberechtigten Partnern zu leisten. Sie
darf nicht als Rückzug aus der Verantwortung missverstanden werden.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt folgende von der Bundesregierung einge-
leitete Maßnahmen:

– das Bemühen um einen verstärkten politischen Dialog mit den Staaten Afri-
kas, beispielsweise während des EU-Afrika-Gipfels in Kairo;

– die Erhöhung der Mittel für Krisenprävention auf dem Nachbarkontinent,
insbesondere durch die Vereinten Nationen (VN) und die Organization of
African Unity (OAU);

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– die Erarbeitung präventiver Konzepte für humanitäre Notlagen;

– den Beschluss, zusätzlich zur Kölner Entschuldungsinitiative bilaterale Ver-
bindlichkeiten zu streichen sowie die Verknüpfung der Entschuldung mit
Strategien zur Armutsbekämpfung;

– die Konzentration der bundesdeutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ)
zugunsten afrikanischer Länder (30 % der gesamten bilateralen EZ).

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

über den bestehenden Rahmen hinaus eine strategische Zusammenarbeit zwi-
schen Deutschland und den Staaten südlich der Sahara sowohl bilateral als
auch im Rahmen von EU und Vereinten Nationen (VN) mit Hilfe folgender In-
strumente zu etablieren:

1. der Förderung und Stabilisierung demokratischer und zivilgesellschaftlicher
Strukturen, insbesondere durch:

a) die Unterstützung von leistungsfähigen Staatsstrukturen, eines funktio-
nierenden Rechtssystems und eines demokratischen Polizei- und Justiz-
wesens sowie die konsequente Forderung nach „good governance“ der
Regierenden. Stärker als bisher sollen sich Fortschritte bei der Wahrung
der Menschenrechte und guter Regierungsführung in der Höhe der Ent-
wicklungshilfeleistungen niederschlagen;

b) die Intensivierung und Ausweitung des politischen Dialogs;

c) die kreative, auf den afrikanischen Kontext bezogene Weiterentwicklung
von Verfassungsmodellen, die die Partizipation von Minderheiten an der
politischen Willensbildung sichern (Konkordanzdemokratie). Deutsche
Verfassungsrechtler könnten verstärkt ihre Unterstützung anbieten, um an
Lösungsansätzen für die Probleme multiethnischer Staaten mitzuarbei-
ten;

d) die verstärkte Fortsetzung von Programmen zur Armutsbekämpfung so-
wie Bildungsangebote zur Familienplanung und Gesundheitsvorsorge
(AIDS-Prävention), die an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen
ausgerichtet sind. Dabei kommt der Umsetzung der 20/20-Initiative be-
sondere Bedeutung zu, mit der sich hochentwickelte Staaten und Ent-
wicklungsländer verpflichtet haben, die soziale Entwicklung zu betonen.
In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die vom Kölner G8-Gipfel
beschlossene erweiterte Entschuldungsinitiative sowie darüber hinausge-
hende bilaterale Schuldenstreichungen den Ländern Afrikas neue Spiel-
räume für ihre eigenständige wirtschaftliche und soziale Entwicklung
bietet;

e) die Förderung von Nichtregierungsorganisationen. Dabei kommt der Un-
terstützung von Frauen herausragende Bedeutung zu. Nur durch die tat-
sächliche Beteiligung der Zivilgesellschaft an Entscheidungsprozessen
können eine demokratische, partizipative und soziale Entwicklung zum
inneren Frieden, eine Einschränkung von zentralstaatlicher Macht und
eine Stärkung dezentraler Selbstverwaltungsstrukturen und Gebietskör-
perschaften erreicht werden;

f) die weitere Unterstützung und Beobachtung von Wahlen sowie die För-
derung einer freien Medienlandschaft als erprobte Instrumente der De-
mokratieförderung;

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/3701

2. der Weiterentwicklung der regionalen Integration Subsahara-Afrikas im Be-
reich der Außen- und Sicherheitspolitik sowie im wirtschaftlichen Bereich,
insbesondere durch:

a) die weitere Förderung der Economic Community of West African States
(ECOWAS), der Intergovernmental Authority on Development (IGAD)
und der Southern African Development Community (SADC) in Bezug
auf ihre Konfliktregelungsfähigkeit und sicherheitspolitische Integrati-
onswirkung;

b) die weitere Unterstützung der Organization of African Unity (OAU) als
koordinierende Stelle, als Clearing-House sowie als Dachorganisation
und damit Mittler zwischen subregionaler und globaler Konfliktregelung
durch militärische und zivile Expertisen sowie finanzielle und technische
Ausstattungshilfe: Stärkung ihrer Fähigkeit zum Peace-keeping, Förde-
rung ihres Krisen- und Konfliktzentrums, Förderung einer ständigen
Konferenzdiplomatie nach dem Muster der Prozesse der Konferenz für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), wie sie sich in der
Conference on Security, Stabiliy, Development and Cooperation (CSS-
DCA) abzeichnet;

c) die Unterstützung der Bemühungen afrikanischer Staaten zur wirtschaft-
lichen regionalen Integration durch Anreize, Expertisen und neue Instru-
mente: Beispiele sind die Errichtung eines multilateralen Fonds bei der
afrikanischen Entwicklungsbank nach dem Modell eines reformierten
Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), aus denen vorübergehende
wirtschaftliche Benachteiligungen einzelner afrikanischer Staaten ausge-
glichen werden können; die Verstärkung regionaler Kooperationen zur
Entwicklung präventiver Maßnahmen bei Naturkatastrophen, z. B. Was-
serkooperationen;

3. einer verbesserten Koordinierung zwischen den verschiedenen Akteuren in
Deutschland und auf internationaler Ebene durch:

a) eine effektivere Arbeitsteilung in der Entwicklungszusammenarbeit auf
nationaler wie internationaler Ebene auf der Basis gemeinsamer Länder-
strategiekonzepte. Diese beruhen auf den Informationen und Erfahrungen
der Akteure vor Ort und konzentrieren sich auf die Förderung der Zivil-
gesellschaft, die Armutsbekämpfung und die Grundbedürfnisbefriedi-
gung: Die neue Armutsbekämpfungsstrategie der Weltbank scheint hier
ein positives Zeichen zu setzen. Die EZ-Maßnahmen der Europäischen
Kommission müssen mit jenen der 15 Mitgliedstaaten ebenso abge-
stimmt werden wie EZ-Maßnahmen und Länderprioritäten der verschie-
denen Mitgliedstaaten untereinander;

b) Schaffung der logistischen Voraussetzungen für eine schnellere und ef-
fektivere Hilfe bei der Krisenprävention und in humanitären Notlagen,
Verbesserung der Abstimmung zwischen Maßnahmen der EU und ihren
Mitgliedstaaten und den Aktivitäten der Vereinten Nationen, ihrer Son-
derorganisationen sowie den Bemühungen der OAU: u.a. Optimierung
des VN-Frühwarnsystems und Standby-Vereinbarungen mit den Mit-
gliedstaaten über die zügige Entsendung von VN-Friedenstruppen;

c) einer verbesserten Kohärenz zwischen verschiedenen Politikbereichen:
ein abgestimmter Einsatz von und geordneter Übergang zwischen huma-
nitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit; die Fortsetzung einer re-
striktiveren Rüstungsexportpolitik, insbesondere bei Kleinwaffen; die
Abstimmung von Maßnahmen der EZ mit den Interessen von Wirt-
schafts- und Agrarpolitik. Afrika soll noch für längere Zeit individuell

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abgestimmte, asymmetrische Handelspräferenzen genießen. Der EU-
Markt soll sich für Exporte aus afrikanischen Ländern stärker öffnen;
gleichzeitig muss die besondere Schutzbedürftigkeit der afrikanischen
Märkte in der deutschen und europäischen Außenwirtschaftspolitik be-
rücksichtigt werden.

4. der Förderung eines weitsichtigen politischen Handelns der hochentwickel-
ten Staaten, u.a. durch

a) Verzicht auf Durchsetzung eigener kurzfristiger wirtschaftlicher und geo-
strategischer Partikularinteressen in Afrika;

b) Förderung privatwirtschaftlichen Engagements beim Ausbau von Demo-
kratie und Marktwirtschaft, u.a. durch Eigenverpflichtung auf internatio-
nale Verhaltenskodexe und Standards;

c) Umsetzung des Gebots der nachhaltigen Entwicklung im eigenen Land;
verstärkte Unterstützung beim Schutz der afrikanischen Umwelt als not-
wendige Investition in das eigene Überleben.

5. der besonderen Berücksichtigung der schwerwiegenden ökologischen Pro-
bleme, denen sich Afrika gegenübersieht. Dies betrifft in der Entwicklungs-
zusammenarbeit vor allem:

a) die Unterstützung von Maßnahmen gegen die zunehmende Wüstenaus-
breitung;

b) die Verstärkung von Programmen in den Bereichen Wald-, Tier- und Ar-
tenschutz;

c) die Förderung von Programmen zur Vorbeugung von Naturkatastrophen;

d) die Sicherung des ausreichenden Zugangs zu Wasser;

e) die Förderung angepasster Technologie (z. B. Solarenergie) zu Umwelt
und Ressourcenschutz.

Berlin, den 28. Juni 2000

Dr. R. Werner Schuster Dr. Angelika Köster-Loßack
Joachim Tappe Hans-Christian Ströbele
Brigitte Adler Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion
Ingrid Becker-Inglau
Rudolf Bindig
Detlef Dzembritzki
Marga Elsner
Gabriele Fograscher
Anke Hartnagel
Reinhold Hemker
Frank Hempel
Ingrid Holzhüter
Karin Kortmann
Tobias Marhold
Dagmar Schmidt (Meschede)
Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
Adelheid Tröscher
Dr. Peter Struck und Fraktion

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/3701

Begründung

Aktive Afrikapolitik begründet sich durch eine werteorientierte Außen- und
Entwicklungspolitik, die den Menschenrechten, der Sicherung der räumlichen
Lebensgrundlagen und einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Ent-
wicklung verpflichtet ist. Zentrales Anliegen dieser Politik ist die menschliche
Sicherheit im Sinne der erweiterten Definition von Kofi Annan. Deutschland
hat durch seine kolonialgeschichtlich vergleichsweise unbelastete Vergan-
genheit in großen Teilen Afrikas die Chance zu einer partnerschaftlichen
Interaktion. Zusätzlich gebietet es die räumliche Nähe, dass wir uns mit dem
Nachbarkontinent auseinandersetzen. Deutschland profitiert von positiven Ent-
wicklungen in der Region; auf der anderen Seite wirken jedoch Afrikas
schwerwiegende Probleme bei uns nach.

Beeindruckend im positiven Sinne sind die ernsthaften Demokratisierungsbe-
strebungen in zahlreichen Staaten des Kontinents. Diktaturen wurden gestürzt,
freie Wahlen abgehalten, unabhängige Medien entstanden. In Südafrika, Nami-
bia und Mozambique konnten langanhaltende Konflikte gelöst werden. Klarer
denn je zuvor bekennen sich die afrikanischen Staaten zu ihrer Eigenverant-
wortung für die Entwicklung auf dem Kontinent. Praktisch schlägt sich diese
neue Haltung in dem Bemühen nieder, die regionalen Organisationen wie die
Organization of African Unity auszubauen und besser auszustatten. Durch eine
verstärkte Regionalintegration gewinnt Afrika mehr Selbständigkeit bei der Re-
gelung seiner Konflikte. Außerdem wird so einer unangemessenen sicherheits-
politischen Einflussnahme externer Mächte entgegengewirkt.

Auch im wirtschaftlichen Bereich gibt es Anzeichen für eine intensivere in-
nerafrikanische Kooperation. Ansätze regionaler wirtschaftlicher Kooperation
zeigen die SADC, die ECOWAS, die westafrikanische Wirtschafts- und Wäh-
rungsunion UEMOA und die erst im November 1999 wiederbelebte East Afri-
can Cooperation (EAC) zwischen Kenia, Tansania und Uganda. Durch regio-
nale Integration können die Abhängigkeit und Marginalisierung Afrikas auf
dem Weltmarkt verringert werden. Regionale Kooperation schafft größere in-
nerafrikanische Märkte, ermöglicht eine bessere Arbeitsteilung und die schritt-
weise Diversifikation der Produktionsstrukturen. Dadurch entstehen Anreize
für die bessere Ausbildung der Arbeitskräfte. Gleichzeitig werden die Ernäh-
rungssicherheit verbessert und die Wahrung und Wiederherstellung der natürli-
chen Lebensgrundlagen erleichtert. Zudem gibt die jüngste gesamtwirtschaftli-
che Entwicklung des Kontinents Anlass zu verhaltenem Optimismus. Das
Wirtschaftswachstum wird auf 5 Prozent geschätzt und ist damit größer als das
Bevölkerungswachstum.

Immer wieder zeigt es sich jedoch, wie fragil die geschaffenen Strukturen noch
sind und wie schnell hoffnungsvolle Ansätze blockiert oder zerstört werden
können. Auch die derzeitige Struktur des Welthandels, die für afrikanische
(Agrar-)Produkte geschlossenen Märkte der Industriestaaten, der Preisverfall
für Rohstoffe und den sich verschlechternden Terms of Trade erschweren eine
nachhaltige Entwicklung. Die Tatsache, dass im Prozess der Entkolonialisie-
rung künstliche Grenzen geschaffen wurden, behindert immer noch eine fried-
liche Entwicklung. Ziel ist es, innerhalb der geschaffenen Grenzen kollektive
Identitäten als Grundlage einer Nation auszubilden.

Zusätzlich hemmen innere Faktoren wie diktatorische Regime und kleptokrati-
sche Eliten die Entwicklung Afrikas. Die Modernisierung der afrikanischen
Staaten, Volkswirtschaften und Gesellschaften kann nur von innen heraus ge-
schehen. Die afrikanischen Menschen, insbesondere die Eliten, tragen die Ver-
antwortung dafür, entsprechende Reformen zu wollen und durchzusetzen.

Drucksache 14/3701 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Die Desintegration von Staaten ist in den letzten Jahren zu einem gesamtregio-
nalen Phänomen geworden. Zahlreiche gewaltsame Konflikte sind ebenso Ur-
sache wie Folge einer unzureichenden sozioökonomischen Entwicklung. Als
Folge dieser Kriege hat Subsahara-Afrika das weltweit höchste Flüchtlingsauf-
kommen. Eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der meisten Länder des
südlichen Afrikas wird durch ihre hohe Verschuldung stark behindert. Trotz
verschiedener Umschuldungsmaßnahmen ist der gezahlte Schuldendienst der
subsaharischen Länder von 12,8 Prozent der Exporterlöse im Jahr 1997 auf
14,9 Prozent in 1998 gestiegen. Korruption, staatliche Wirtschaftslenkung und
ineffektive Verwaltungsstrukturen tun ihr Übriges. Immer noch lebt nahezu die
Hälfte der Bevölkerung in absoluter Armut. Die Einschulungsrate in den Län-
dern Subsahara-Afrikas war im Jahr 1997 niedriger als 1980. Zu den gravie-
rendsten aktuellen Problemen des Kontinents gehören die Verbreitung von
AIDS und die damit verbundene Belastung der sozialen Netze. Wirtschaftlicher
Raubbau schließlich zieht eine fortschreitende ökologische Zerstörung nach
sich, die sich im Schwinden der tropischen Waldflächen, der Ausbreitung von
Wüsten und der Verknappung von Wasser zeigt.

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