BT-Drucksache 14/3092

zu dem GE der BReg - 14/2120 - Entwurf eines G zu dem Prot. vom 29. November 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrages über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finaziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (EG-Finanzschutz-Auslegungsprotokollgesetz)

Vom 4. April 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3092
14. Wahlperiode 04. 04. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/2120 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. November 1996 aufgrund von
Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung
des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäi-
schen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
im Wege der Vorabentscheidung
(EG-Finanzschutz-Auslegungsprotokollgesetz)

A. Problem

Der Deutsche Bundestag hat dem von der Bundesrepublik Deutschland am
29. November 1996 unterzeichneten Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des
Vertrags über die Europäische Union in seiner bis zum 30. April 1999 gelten-
den Fassung betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz
der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Ge-
richtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung
und den hierzu abgegebenen Erklärungen noch nicht zugestimmt.

B. Lösung

Dem Protokoll wird zugestimmt. Alle deutschen Gerichte erhalten ein Vorlage-
recht bei Fragen zur Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der fi-
nanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften. Für die funktionell
letztinstanzlichen Gerichte wird darüber hinaus eine Vorlagepflicht eingeführt.

Einstimmigkeit im Ausschuss

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/3092 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 14/2120 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 15. März 2000

Der Rechtsausschuss

Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender

Winfried Mante
Berichterstatter

Dr. Susanne Tiemann
Berichterstatterin

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/3092

Bericht der Abgeordneten Winfried Mante, Dr. Susanne Tiemann,
Hans-Christian Ströbele und Rainer Funke

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf – Druck-
sache 14/2120 – in seiner 76. Sitzung vom 2. Dezember
1999 in erster Lesung beraten und zur federführenden Bera-
tung an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den
Finanzausschuss und den Ausschuss für die Angelegenhei-
ten der Europäischen Union überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Durch den Gesetzentwurf wird dem Protokoll vom 29. No-
vember 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über
die Europäische Union in seiner bis zum 30. April 1999 gel-
tenden Fassung betreffend die Auslegung des Übereinkom-
mens über den Schutz der finanziellen Interessen der Euro-
päischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der
Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentschei-
dung zugestimmt. Das Protokoll eröffnet den Mitgliedstaa-
ten die Möglichkeit, die Zuständigkeit des Gerichtshofs der
Europäischen Gemeinschaften für die Auslegung des Über-
einkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der
Europäischen Gemeinschaften und des ersten Protokolls
hierzu im Wege der Vorabentscheidung anzuerkennen. Der
Gesetzentwurf sieht für alle deutschen Gerichte ein Vorlage-
recht vor. Für die funktionell letztinstanzlichen Gerichte
wird darüber hinaus eine Vorlagepflicht begründet.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
48. Sitzung vom 19. Januar 2000 beraten. Er empfiehlt dem fe-
derführenden Rechtsausschuss bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der F.D.P., demGesetzentwurf – Drucksache 14/2120 – zu-
zustimmen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat die Vorlage in seiner Sitzung am 15. März
2000 beraten und einstimmig beschlossen zu empfehlen, der
Vorlage zuzustimmen.

IV. Beratungsverlauf

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in der
45. Sitzung am 15. März 2000 beraten und einstimmig bei
Abwesenheit der Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschlossen, die unveränderte Annahme der Vor-
lage zu empfehlen.

Vertreter aller im Rechtsausschuss anwesenden Fraktionen
haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung begrüßt. Er
diene dem besseren Schutz der finanziellen Interessen der
Europäischen Union auch im nationalen Bereich.

Berlin, den 15. März 2000

Winfried Mante
Berichterstatter

Dr. Susanne Tiemann
Berichterstatterin

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Rainer Funke
Berichterstatter

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