BT-Drucksache 14/2993

zu dem GE der BReg - 14/2726 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pass- und Personalausweisrecht

Vom 22. März 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2993
14. Wahlperiode 22. 03. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/2726 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pass- und Personalausweisrechts

A. Problem

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Pass- und Personalaus-
weisrechts werden diverse durch Zeitablauf notwendig gewordene Anpassun-
gen durchgeführt und Regelungen mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung
geändert.

Der Gesetzentwurf bezweckt auch die Bekämpfung des Rowdytums im Zu-
sammenhang mit internationalen Sportveranstaltungen.

Aufgrund der in der Vergangenheit aufgetretenen gewalttätigen Ausschreitun-
gen von deutschen so genannten Hooligans im Zusammenhang mit internatio-
nalen Sportveranstaltungen im Ausland ergibt sich die Notwendigkeit, derarti-
gen auch zukünftig zu besorgenden Straftaten wirksam entgegenzutreten. Die
bisherigen passrechtlichen Regelungen zur Passbeschränkung haben sich als
nicht ausreichend erwiesen, um eine Ausreise von potenziellen Straftätern zu
verhindern. Dadurch wurde dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland
schwerer Schaden zugefügt, was es in Zukunft zu verhindern gilt.

Bei der für alle Fälle zulässigen Passbeschränkung gibt es bisher keine adä-
quate Sanktion, da nach geltendem Recht nur die verbotswidrige Ausreise bei
Passversagung strafbewehrt ist. Die Strafbewehrung soll auf verbotswidrige
Ausreisen bei Passbeschränkungen ausgedehnt werden, um eine abschreckende
Wirkung zu erzielen. Darüber hinaus wird dadurch eine Bestrafungsmöglich-
keit eröffnet, da die bei solchen Ausschreitungen typischerweise begangenen
Auslandstaten strafrechtlich in Deutschland nicht ohne weiteres verfolgt wer-
den können. Dies dient einer schnellen und damit besonders wirksamen Durch-
führung des Strafverfahrens.

Die Gesetzesvorlage dient entsprechend einem Wunsch der IMK zur Verbesse-
rung des gesetzlichen Instrumentariums insbesondere zur Bekämpfung des
Fußballwordytums, kann jedoch nur Teil eines koordinierten Vorgehens der
Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sein.

Drucksache 14/2993 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

B. Lösung

Der Gesetzentwurf sieht zur Erreichung der oben genannten Ziele die Auf-
nahme der entsprechenden Befugnisnormen, die Aufhebung einzelner Normen
sowie die erforderlichen redaktionellen Änderungen vor.

Im Einzelnen:

– Einführung unmissversätndlicher, klarer Regelungen über das Eigentum der
Bundesrepublik Deutschland am Pass und Personalausweis,

– Aufhebung der gesetzlich festgelegten Gebührenobergrenzen für die Ausstel-
lung von Grenzübertrittspapieren,

– Strafbewehrung der passbeschränkenden Maßnahmen nach § 7 Abs. 2 PassG,

– Aufhebung gegenstandslos gewordener Regelungen und redaktionelle Ände-
rungen.

Mehrheit im Ausschuss

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Gegebenenfalls in noch zu ermittelnder Höhe.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/2993

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/2726 mit der Maßgabe anzunehmen, in
Artikel 1 nach Nummer 4 folgende Nummer 4a einzufügen:

,4a. In § 9 werden nach den Wörtern „nach § 7 Abs. 1“ die Wörter „oder 2“ ein-
gefügt.‘

Berlin, den 22. März 2000

Der Innenausschuss

Dr. Willfried Penner
Der Vorsitzende

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Erwin Marschewski
Berichterstatter

Cem Özdemir
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Petra Pau
Berichterstatterin

Drucksache 14/2993 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Rüdiger Veit, Erwin Marschewski, Cem Özdemir,
Dr. Max Stadler und Petra Pau

1. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in der
90. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. Februar
2000 an den Innenausschuss federführend sowie an den
Rechtsausschuss und den Sportausschuss zur Mitbera-
tung überwiesen.

2. Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. März
2000 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die
Stimmen der Fraktion der PDS empfohlen, den Gesetz-
entwurf in der Fassung des Änderungsantrages der Ko-
alitionsfraktionen (vgl. Nummer 4.) zuzustimmen.

3. Der Sportausschuss hat in seiner 22. Sitzung am 15.
März 2000 den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung
der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellung-
nahme des Bundesrates (BR-Drucksache 48/00 [Be-
schluss] beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. bei
Stimmenthaltung des Mitgliedes der Fraktion der
PDS und Abwesenheit des Mitgliedes der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetz-
entwurf anzunehmen.

4. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sit-
zung am 22. März 2000 abschließend beraten und ihn
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen eine
Stimme der Fraktion der PDS in der aus der Beschluss-
empfehlung ersichtlichen Fassung zur Annahme emp-
fohlen.

Die Koalitionsfraktionen legten anlässlich der Beratun-
gen im Innenausschuss den nachfolgenden Änderungs-
antrag vor:

,Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Än-
derung des Pass- und Personalausweisrechts (Druck-
sache 14/2726):

In Artikel 1 ist nach Nummer 4 folgende Nummer 4a
einzufügen:

4a. In § 9 werden nach den Wörtern „nach § 7 Abs. 1“
die Wörter „oder 2“ eingefügt.

Begründung

Auch die Speicherung von Passbeschränkungen nach § 7
Abs. 2 im polizeilichen Grenzfahndungsbestand er-
scheint erforderlich, um entsprechende gefahrenabwehr-
rechtliche Maßnahmen zu ermöglichen. Die für die Kon-
trolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständigen
Behörden müssen sich über Passbeschränkungen unter-
richten können, um eine entgegen der angeordneten Be-
schränkung erfolgende Ausreise verhindern zu können.

In seiner Stellungnahme vom 25. Februar 2000 hat der
Bundesrat (BR-Drucksache 48/00-Beschluss) eine ent-
sprechende Änderung beschlossen.‘

Bei den Beratungen nahm der Ausschuss im Wesentlichen
Bezug auf die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundes-
regierung auf Drucksache 14/2726, die Stellungnahme des
Bundesrates und die hierzu ergangene Gegenäußerung
der Bundesregierung auf Drucksache 14/2888 sowie den
vorgenannten Änderungsantrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Berlin, den 22. März 2000

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Erwin Marschewski
Berichterstatter

Cem Özdemir
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Petra Pau
Berichterstatterin

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