Vom 28. Februar 2000
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
2838
14. Wahlperiode
28. 02. 2000
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Klaus Grehn, Dr. Barbara Höll, Dr. Ilja Seifert,
Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS
Finanzierung der Wasserhaltungsmaßnahmen für stillgelegte
Braunkohletagebaue
Der Rückgang der Braunkohleförderung durch Rückbau und Stilllegungen hat
zur Verringerung der Wasserhaltungen geführt. Die Folge ist ein Wiederanstieg
des Grundwassers auf nahezu ursprüngliches Niveau. Daraus entstehen für Ge-
biete mit dichter Bebauung besondere Gefährdungen. Ein Beispiel dafür ist die
kreisfreie Stadt Hoyerswerda/Sachsen.
Im Bundeshaushalt sind für Bergbausanierungsmaßnahmen im Bereich der
Braunkohle zunächst bis 2002 1,2 Mrd. DM jährlich eingestellt. In einem
ergänzenden Verwaltungsabkommen für den Zeitraum 1998 bis 2002 vom
18. Juli 1997 ist festgelegt, dass, soweit das Budget nicht für Maßnahmen im
Rahmen der Verpflichtung der bergbaubetreibenden Lausitzer Mitteldeutschen
Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) ausgeschöpft wird, diese Mit-
tel zur Abwehr von Gefährdungen bei Wiederanstieg des Grundwassers einge-
setzt werden können.
Eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und der LMBV regelt, dass
die o.g. Maßnahmen über die LMBV zu realisieren sind (Projektträgerschaft).
Mit dem so genannten Westgraben entsteht für Hoyerswerda ein Wasserab-
leitungssystem. Die Kosten dafür sind abgesichert.
Ungeklärt ist die Finanzierung der Betreibung der Anlagen. Die Kosten dafür
kann die Stadt nicht tragen. Sie ist deshalb für die Maßnahme Träger unter Vor-
behalt. Wenn Ende September der Westgraben übergeben wird und er wegen
der fehlenden Finanzierung nicht betrieben werden kann, gefährdet der Grund-
wasseranstieg die Stadt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum sind die zur Sanierung der Tagebaue unabdingbaren Wasserhal-
tungsmaßnahmen und deren Betreibung nicht Bestandteil des Sanierungs-
und Finanzierungskonzepts im Hinblick darauf, dass die Sanierung der
Braunkohletagebaue eine Altlastensanierung ist?
2. Wer ist angesichts der geschilderten Situation als Vorhabensträger zustän-
dig?
3. Wer soll angesichts der geschilderten Situation die Betreibung solcher An-
lagen übernehmen und finanzieren?
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4. Sind Verhandlungen mit der Landesregierung geplant oder bereits aufge-
nommen, um eine Finanzierung über die Länder oder den Bund zu sichern?
5. Wie schätzt die Bundesregierung die möglichen Folgen einer Nichtauf-
nahme des Anlagenbetriebes ein?
Berlin, den 24. Februar 2000
Dr. Klaus Grehn
Dr. Barbara Höll
Dr. Ilja Seifert
Rolf Kutzmutz
Dr. Gregor Gysi und Fraktion