BT-Drucksache 14/2509

zu dem A der Abg. Ulla Jelpke w. Abg. und der Frak. der PDS 14/2066 Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für lange in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer (sog. Altfallregelung)

Vom 14. Januar 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2509

14. Wahlperiode

14. 01. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht

des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Rosel Neuhäuser, Petra Pau
und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/2066 –

Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer
Aufenthaltsbefugnis für lange in Deutschland lebende Ausländerinnen
und Ausländer (sog. Altfallregelung)

A. Problem

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die gesetzli-
chen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass lange in Deutschland lebende
Ausländerinnen und Ausländer eine Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepub-
lik Deutschland erhalten können. Mit den gesetzlichen Regelungen sollen die
Bundesländer dazu verpflichtet werden, die entsprechenden Verwaltungsvor-
schriften zu schaffen bzw. umzusetzen. Folgende Personen sollen eine Aufent-
haltsbefugnis erhalten:

1. a) erwachsene Personen, die sich seit fünf Jahren,

b) verheiratete und unverheiratete Eltern und Alleinerziehende mit minder-
jährigen Kindern, die sich seit drei Jahren und

c) unbegleitete Minderjährige, die sich seit zwei Jahren

in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, und zwar in allen drei Fällen
(a, b und c) unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Bei Eltern genügt die
Erreichung der Aufenthaltsdauer von einem Elternteil.

2. Personen, deren Asylverfahren am 14. Mai 1996 (Datum des Grundsatzurteils
des Bundesverfassungsgerichts) bereits gerichtlich anhängig waren und es
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch sind.

Des Weiteren soll die Bundesregierung aufgefordert werden, rechtlich abzusi-
chern, dass die aufgeführten Personen nach Gewährung der Aufenthaltsbefug-
nis eine Arbeitserlaubnis erhalten.
Drucksache

14/

2509

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

B. Lösung

Ablehnung des Antrags.

Große Mehrheit im Ausschuss

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Keine
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

14/

2509

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 14/2066 abzulehnen.

Berlin, den 4. Januar 2000

Der Innenausschuss

Dr. Willfried Penner

Vorsitzender

Rüdiger Veit

Berichterstatter

Meinrad Belle

Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)

Berichterstatterin

Dr. Max Stadler

Berichterstatter

Ulla Jelpke

Berichterstatterin
Drucksache

14/

2509

– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Rüdiger Veit, Meinrad Belle, Marieluise Beck (Bremen),
Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke

1. Zum Verfahren

1. Der Antrag der Fraktion der PDS wurde in der 76. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 1999
an den Innenausschuss federführend sowie an den
Rechtsausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend und den Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwie-
sen.

2. Der

Rechtsausschuss

hat in seiner Sitzung am 15.
Dezember 1999 mehrheitlich mit den Stimmen der
Fraktionen der SPD, CSU/CSU und F.D.P. sowie eines
Vertreters der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der PDS bei Enthaltung
des zweiten Vertreters der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend

hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 1999 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, CDU/CSU und F.D.P. gegen die Stimmen
der Fraktion der PDS beschlossen, die Ablehnung des
Antrags zu empfehlen.

Der

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe

hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 1999 mit
den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU/CSU und
F.D.P. gegen die Stimme der Fraktion der PDS bei
Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags empfohlen.

3. Der

Innenausschuss

hat den Antrag in seiner Sitzung
am 15. Dezember 1999 abschließend beraten und ihn ge-
gen die Stimme der antragstellenden Fraktion mit den
Stimmen der Fraktionen im Übrigen abgelehnt.

Zur Begründung

Der Ausschuss hat den Antrag der Fraktion der PDS abge-
lehnt, weil auf der 159. Sitzung der Ständigen Konferenz
der Innenminister und -senatoren der Länder am 18. und
19. November 1999 in Görlitz ein Beschluss zum Bleibe-
recht für Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt gefasst
worden ist.

Diese Regelung geht der Fraktion der CDU/CSU zu weit.
Sie hat die Regelung aber ebenso akzeptiert wie die Fraktio-
nen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P., die sich
eine weitergehende Regelung gewünscht hätten. Einig wa-
ren sich diese Fraktionen darin, dass die in Görlitz gefun-
dene Kompromisslösung in ihrer Umsetzung beobachtet
werden muss. Sie muss im Sinne des Beschlusses ausge-
führt und darf nicht umgangen oder unterlaufen werden.
Auf eine einheitliche Auslegung will der Ausschuss achten.

Die antragstellende Fraktion der PDS hat unter Hinweis auf
die Kritik der Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Pro Asyl und
der Flüchtlingsräte diese sog. Altfallregelung als unzurei-
chend bezeichnet. Insbesondere hat sie als störend empfun-
den, dass die langjährigen Asylbewerber in Zukunft keinen
festen Aufenthalt erhalten, sondern dass nur ein Aufschub
von zwei Jahren gewährt wird und danach wieder eine
Überprüfung stattfindet. Die Fraktion der PDS schlägt des-
halb vor, an einer weitergehenden Regelung zu arbeiten, die
kürzere Fristen und einen unproblematischen Familiennach-
zug vorsehen soll.

Seitens der Bundesregierung ist auf die Schwierigkeit der
Verhandlungen in Görlitz hingewiesen worden, da die Ein-
stimmigkeit der Länder erforderlich war. Inhaltlich sei die
Altfallregelung vom März 1996, die damals als einmalig be-
zeichnet worden ist, fortgeschrieben worden. Eine Staatsse-
kretärsrunde, die am 21. Dezember 1999 tagen sollte, werde
auf eine einheitliche Auslegung der sog. Altfallregelung
achten.

Berlin, den 4. Januar 2000

Rüdiger Veit

Berichterstatter

Meinrad Belle

Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)

Berichterstatterin

Dr. Max Stadler

Berichterstatter

Ulla Jelpke

Berichterstatterin

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