BT-Drucksache 14/2389

zu dem Antrag der Abgeordneten Lilo Friedrich (Mettmann), Ernst Bahr, Eckardt Barthel (Berlin), weiterer Abg. und der Fraktion der SPD sowie der Abg. Cem Özdemir, Marieluise Beck (Bremen), Ekin Deligöz, weiterer Abg. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/1550- Migrationsbericht

Vom 15. Dezember 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2389
14. Wahlperiode

15. 12. 99

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Lilo Friedrich (Mettmann), Ernst Bahr,
Eckardt Barthel (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie
der Abgeordneten Cem Özdemir, Marieluise Beck (Bremen), Ekin Deligöz,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/1550 –

Migrationsbericht

A. Problem
Migrationspolitik wird auch künftig weiter an Bedeutung zunehmen.
Dementsprechend wird es für die Entscheidungsfindung zu den The-
men Zuwanderung und Integration immer wichtiger werden, dass
jeweils aktuelles, vollständiges und zugleich ausreichend detailliertes
statistisches Material einbezogen werden kann.
Die bislang von der Bundesregierung erstellten Statistiken erfüllen
diese Anforderung nur teilweise. Zwar legt des Bundesministerium
des Innern regelmäßig Daten über Asylbewerber und Aussiedler vor,
es besteht jedoch ein Bedarf an einer Zusammenfassung der rele-
vanten statistischen Angaben zu Migrationsfragen. Deshalb wird die
Bundesregierung aufgefordert, jährlich einen Migrationsbericht spä-
testens bis 30. September des folgenden Jahres dem Parlament vor-
zulegen, der unter Einbeziehung aller Zuwanderungsgruppen einen
umfassenden Überblick über die jährliche Entwicklung und die Ur-
sachen der Zu- und Abwanderung gibt.

B. Lösung
Annahme des Antrages mit modifizierter, erweiterter Begründung.
Mehrkeit im Ausschuss

C. Alternativen
Annahme des Antrages mit der von der Fraktion der CDU/CSU in
ihrem Änderungsantrag vorgeschlagenen Begründung.

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/2389 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 14/1550 – in folgender Fassung anzuneh-
men
Die Bundesregierung wird aufgefordert, jährlich einen Migrationsbe-
richt spätestens bis 30. September des folgenden Jahres dem Parla-
ment vorzulegen, der unter Einbeziehung aller Zuwanderungsgrup-
pen einen umfassenden Überblick über die jährliche Entwicklung
und die Ursachen der Zu- und Abwanderung gibt.

Berlin, den 10. Dezember 1999

Der Innenausschuss
Dr. Willfried Penner Lilo Friedrich (Mettmann) Dr. Hans-Peter Uhl
Vorsitzender Berichterstatterin Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen) Dr. Max Stadler Ulla Jelpke
Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/2389

Bericht der Abgeordneten Lilo Friedrich (Mettmann), Dr. Hans-Peter Uhl,
Marieluise Beck (Bremen), Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke

1. Der Antrag der Koalitionsfraktionen wurde in der
53. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Sep-
tember 1999 dem Innenausschuss federführend sowie
dem Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung und
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zur Mitberatung überwiesen.

2. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 1999 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, F.D.P. und PDS bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/CSU die Annahme des Antrages
empfohlen.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat in
seiner Sitzung am 6. Oktober 1999 mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
F.D.P. und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU die Annahme des Antrages empfohlen.
Ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU
auf Ausschussdrucksache 14/384 wurde mit den Stim-
men der Mitglieder der Fraktionen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen
der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und
F.D.P. abgelehnt.
Der abgelehnte Entschließungsantrag hat folgenden
Wortlaut:
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU im
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung zu dem An-
trag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Migrationsbericht (Drucksache 14/1550)
I. Der Ausschuss stellt fest:

Die Migrationspolitik wird auch in Zukunft ein
wichtiges Thema bleiben. Es ist deshalb erforder-
lich, die statistischen Werte und Zahlen zu bündeln
und auszuweiten. Dies ist für die politische Ent-
scheidungsfindung eine Erleichterung.
Kaum statistisch erfaßt und dennoch ständig dis-
kutiert wird die Rolle der Zu- und Abwanderung in
unseren Sozialversicherungssystemen. Einerseits
wird beispielsweise bei der Rentenversicherung oft
argumentiert, dass es ohne die Zuwanderung fi-
nanziell noch schlechter stünde, andererseits gibt
es kaum statistische Erhebungen darüber, wie ge-
nau denn die Auswirkungen der Zu- und Abwande-
rung auf die gesetzliche Rentenversicherung sind.
Die Erhebung von Daten für den Bereich der So-
zialversicherung ist aber von entscheidender Be-
deutung. Durch eine sichere Datenlage über die
Auswirkungen der Zu- und Abwanderung auf unse-
re Sozialversicherungssysteme wird ein Beitrag
geleistet zur Entscheidungsfindung bei den anste-
henden Reformen im Sozialversicherungsbereich.

II. Der Ausschuss fordert die Bundesregierung auf:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, jährlich
einen Migrationsbericht, spätestens bis zum 30. Sep-
tember des folgenden Jahres vorzulegen, der unter
Einbeziehung aller Zuwanderungsgruppen einen
umfassenden Überblick über die Auswirkungen
und Folgen von Zu- und Abwanderung gibt. Die
Bundesregierung erstellt in diesem Bericht neben
allgemeinen Zu- und Abwanderungsstatistiken ins-
besondere eine differenzierte Aufstellung über die
Folgen der Zu- und Abwanderung für die Sozial-
versicherungssysteme, namentlich die Renten-,
Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung sowie
die Sozialhilfe.

3. Der Innenausschuss hat den Antrag in seinen Sitzun-
gen am 6. und 27. Oktober 1999 sowie am 3. und
10. November 1999 sowie abschließend am 1. De-
zember 1999 beraten.
In der Abstimmung hat der Ausschuss zunächst den
Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vom
2. November 1999 gegen deren Stimmen mit den
Stimmen der Fraktionen im Übrigen abgelehnt. Der
Änderungsantrag hat folgenden Wortlaut:
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU im
Innenausschuss zu der zweiten Beratung des Antrags
– Drucksache 14/1550 –
Der Ausschuss stellt fest:
Migrationspolitik wird künftig weiter an Bedeutung
zunehmen. Für die Entscheidungsfindung zu den
Themen Zuwanderung und Integration ist aktuelles,
vollständiges und ausreichend detailliertes statisti-
sches Material unerläßlich.
Die bislang von der Bundesregierung erstellten Sta-
tistiken erfüllen diese Anforderung nur teilweise. Die
vom Bundesministerium des Innern vorgelegten Daten
über Aussiedler und Asylbewerber sind nicht ausrei-
chend für eine umfassende Beurteilung der Migra-
tionslage in unserem Lande.
Bis zum Jahre 1983 bestimmte der Zuzug von Gastar-
beitern, hiermit zusammenhängend der Familien-
nachzug, die Migration nach Deutschland. In einer
zweiten Phase erfolgte bis zur Grundgesetzänderung
1994 Immigration nach Deutschland von Ländern
ausserhalb der EU unter verstärktem Missbrauch des
Asylrechts. Seitdem findet eine neuerliche Verlage-
rung der Einwanderungsströme unter Umgehung der
deutschen Behörden statt.
Seit 1994 ist die Zahl der Asylbewerber rückläufig.
Die Zahl der illegalen Einwanderer steigt jedoch. Das
Asylverfahren wird von ihnen eher gemieden. Es ist

Drucksache 14/2389 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

trotz Drittstaaten-Regelung und Schengen-Abkommen
nicht gelungen, durch Kooperation mit den Transit-
ländern, den Zustrom illegaler Migranten zu stoppen.
Das traditionelle Steuerungsinstrument der Visapoli-
tik versagt hier. Oft sind bei illegalen Migranten die
Heimatstaaten nicht oder nur unter erheblichem Auf-
wand feststellbar. Selbst bei Feststellung der Perso-
nalien eines illegalen Migranten nehmen die Her-
kunftsländer ihre Bürger nur zögerlich oder gar nicht
zurück.
Weltweit geht der Aufwand für Entwicklungshilfe zu-
rück. Gleichzeitig wächst die Weltbevölkerung weiter
an. In der Dritten Welt steigt die Arbeitslosigkeit:
Vorsichtige Schätzungen sprechen von 80 Millionen
Jugendlichen pro Jahr, die auf den Arbeitsmarkt
drängen. Die Landflucht führt weltweit jährlich zur
Abwanderung von mindestens 100 Millionen Men-
schen in die Ballungsräume. Über 1,5 Millionen
Migranten von außerhalb der EU wandern alljährlich
nach Westeuropa ein.
Der Bosnien- und Kosovokonflikt als größte Migra-
tionskrise der 90er Jahre in Europa hat gezeigt, dass
die EU nicht in der Lage ist, einen solchen Konflikt zu
verhindern oder ohne amerikanische Hilfe und Füh-
rung zu handhaben. Die EU war aber massiv betrof-
fen. Auch wenn die österreichische Ratspräsident-
schaft ein Konzept mit Grundlinien der Politik vorge-
legt hat, so gibt es bis heute noch keine europäische
Antwort insbesondere auf: Lastenverteilung, Steue-
rung von Zuwanderung, einheitliche Behandlung des
Familiennachzugs und Regelung der Saisonarbeits-
kräfte.
Der Familiennachzug hat Personen nach Deutschland
zuwandern lassen, die nicht oder nur kurze Zeit in die
deutschen Sozialversicherungssysteme einbezahlt ha-
ben. Dennoch erhalten auch sie Hilfe in besonderen
Lebenslagen (z.B. Krankheit) und vor allem laufende
Hilfe zum Lebensunterhalt. Ihre Zahl steigt von Jahr
zu Jahr (1985: ca. 200 000, dagegen 1992: knapp
800 000 ausländische Sozialhilfeempfänger). Seit
1994 tritt zu dieser Sozialhilfestatistik die der Leis-
tungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsge-
setz hinzu. Danach wurden 1994 447 000, 1995
489 000 Regelleistungsempfänger gezählt. Ebenso
steigt die Zahl der ausländischen Arbeitslosen von
Jahr zu Jahr. Auffällig ist der Anstieg von Arbeitslo-
sen türkischer Nationalität. Hier sind nach Alter, Na-
tionalität und Wirtschaftsabteilung differenzierte Un-
tersuchungen erforderlich. Wenn die Zuwanderung
zum Deutschen/EU-Arbeitsmarkt gesteuert werden
soll, sind diese Angaben unerlässlich.
Aus dem bisher Gesagten geht hervor, dass unmittel-
bar wie auch mittelbar Kosten für die Solidargemein-
schaft der Bürger dieses Staates anfallen. Parallel
hierzu muss aber auch der Nutzen für die Solidarge-
meinschaft bedacht werden. Die demographische
Überalterung unserer Gesellschaft erfordert eine Zu-
wanderung jüngerer Menschen. Entscheidend ist die
Frage, wie das Ziel eines demographischen Aus-
gleichs erreicht werden kann, unter welchen Bedin-

gungen und nach welchen Kriterien. Eine fehlgeleite-
te, beispielsweise nur quantitative Einwanderungs-
politik birgt Gefahren:
1. Die Kosten der Migration belasten die Solidarge-

meinschaft ökonomisch.
2. Eine ungesteuerte Immigration ruft Sicherheits-

und Ordnungsprobleme hervor.
3. Beides zusammen kann den inneren Frieden unse-

res Landes in Mitleidenschaft ziehen.
Daher müssen die Belastungen der Immigration dem
Nutzen für diese Solidargemeinschaft gegenüberge-
stellt werden.
Der Ausschuss fordert die Bundesregierung auf:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, jährlich ei-
nen Migrationsbericht spätestens bis 30. September
des folgenden Jahres dem Parlament vorzulegen, der
unter Einbeziehung aller Zuwanderungsgruppen ei-
nen umfassenden Überblick über die jährliche Ent-
wicklung, die Ursachen und Folgen der Zu- und Ab-
wanderung, besonders im Hinblick auf Nutzen und
Kosten, die infolge der Migration nach der Bundesre-
publik Deutschland entstehen, gibt.
Dazu sind insbesondere Angaben zu folgenden Fra-
gen erforderlich:
– Zu- und Fortzug von Deutschen und Ausländern
– Binnenwanderung innerhalb der Europäischen

Union nach Aufenthaltsstatus und Nationalität
– Anzahl der sich in Deutschland aufhaltenden

Flüchtlinge (Asylberechtigte, Konventions- und
Kontingentflüchtlinge, Bürgerkriegsflüchtlinge,
staatenlose Ausländer, Asylbewerber, Geduldete
und De-facto-Flüchtlinge) nach Herkunftsländern

– Zuzug von Aussiedlern nach Herkunftsländern
– Anzahl der Werkvertrags-, Gast- und Saisonarbei-

ter, der Grenzgänger sowie der ausländischen Stu-
dierenden nach Herkunftsländern

– Anzahl der Asylanträge nach Herkunftsland, Alter
und Geschlecht

– Gesamtzahl der unanfechtbar positiven Entschei-
dungen des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge nach Herkunftsländern
(Dabei sind die Anerkennungen aufgrund gericht-
licher Verpflichtungen aufzuführen.)

– Anzahl der Ausweisungen
– Anzahl der Abschiebungen
– Kosten für Exekutive und Judikative (Aufwand für

Verwaltung, Bundesgrenzschutz und Rechtspre-
chung)

– Kosten für das Sozialversicherungssystem (Renten-,
Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung sowie
die Sozialhilfe)

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/2389

– Anzahl der von Ausländern beantragten sowie zu-
gesprochenen einfachen bzw. doppelten Staats-
bürgerschaft nach Alter, Ausbildung, Geschlecht,
Herkunftsland und Aufenthaltsdauer in der Bun-
desrepublik Deutschland vor der Antragstellung“

Der Ausschuss hat sodann dem Änderungsantrag der
Koalitionsfraktion vom 12. November 1999 gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU zugestimmt. Der
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hat den aus
der Beschlussempfehlung ersichtlichen Wortlaut mit
folgender Begründung:
Begründung:
Migrationspolitik wird auch künftig weiter an Be-
deutung zunehmen. Dementsprechend wird es für die
Entscheidungsfindung zu den Themen Zuwanderung
und Integration immer wichtiger werden, dass jeweils
aktuelles, vollständiges und zugleich ausreichend de-
tailliertes statistisches Material einbezogen werden
kann.
Die bislang von der Bundesregierung erstellten Sta-
tistiken erfüllen diese Anforderung nur teilweise.
Zwar liegt das Bundesministerium des Innern regel-
mäßig Daten über Asylbewerber und Aussiedler vor,
es besteht jedoch ein Bedarf an einer Zusammenfas-
sung der relevanten statistischen Angaben zu Migra-
tionsfragen.
Ausgehend von dem Ziel, dass eine solche Migrati-
onsstatistik für Politik und Verwaltung eine Entschei-
dungsgrundlage bilden soll, muss sie unter Berück-
sichtigung der bereits erhobenen Daten alle Sachver-
halte erfassen, die für ein problemorientiertes und
vorausschauendes Handeln von Bedeutung sind. Dazu
sind insbesondere Angaben zu folgenden Fragen er-
forderlich:

– Zu- und Fortzug von Deutschen und Ausländern,
– Binnenwanderung innerhalb der Europäischen

Union nach Aufenthaltsstatus,
– Anzahl der sich in Deutschland aufhaltenden

Flüchtlinge (Asylberechtigte, Konventions- und
Kontingentflüchtlinge, Bürgerkriegsflüchtlinge,
heimatlose Ausländer, Asylbewerber, Geduldete
und De-facto-Flüchtlinge),

– Zuzug von Aussiedlern,
– Anzahl der Werkvertrags-, Gast- und Saisonarbeit-

nehmer, der Grenzgänger sowie der ausländischen
Studierenden,

– Anzahl der Asylanträge (nach Herkunftsland, Ge-
schlecht und Alter),

– Gesamtzahl der unanfechtbar positiven Entschei-
dungen des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge nach Herkunftsländern.
Dabei sind auch die Anerkennungen aufgrund ge-
richtlicher Verpflichtungen aufzuführen,

– Anzahl der Ausweisungen,
– Anzahl der Abschiebungen.
Abschließend hat der Ausschuss dem Antrag auf
Drucksache 14/1550 in der Fassung des Änderungs-
antrages der Koalitionsfraktionen vom 12. November
1999 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU zugestimmt.

4. Im Rahmen der Beratungen ist auf Berichterstatter-
ebene versucht worden, eine interfraktionelle Fassung
der Begründung der Berichtsforderung an die Bundes-
regierung zu erarbeiten. Diese Bemühungen sind im
Laufe des Beratungsverfahrens ohne Ergebnis geblie-
ben.

Berlin, den 10. Dezember 1999

Lilo Friedrich (Mettmann) Dr. Hans-Peter Uhl Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatterin
Dr. Max Stadler Ulla Jelpke
Berichterstatter Berichterstatterin

Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn
esellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44

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