BT-Drucksache 14/2383

zu dem A der Abg. Norbert Geis weiterer Abg. und der Fraktion der CDU/CSU 14/1146 Maßnahmen zur akustischen Wonnraumüberwachung- Unterrichtspflicht der BReg nach Art. 13 Abs. 6 GG und § 100e Abs. 2 StPO

Vom 14. Dezember 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2383
14. Wahlperiode

14. 12. 99

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Geis, Erwin Marschewski,
Ronald Pofalla, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/1146 –

Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung – Unterrichtungspflicht
der Bundesregierung nach Artikel 13 Abs. 6 GG und § 100e Abs. 2 StPO

A. Problem
Die Bundesregierung ist verpflichtet, den Deutschen Bundestag
jährlich gemäß Artikel 13 Abs. 6 des Grundgesetzes und § 100 e
Abs. 2 der Strafprozessordnung über Maßnahmen zur Überwachung
von Wohnungen zu unterrichten. Der erste Bericht aufgrund dieser
im April bzw. Mai 1998 in Kraft getretenen Vorschriften liegt bis-
lang noch nicht vor.
Bund und Länder sind verpflichtet, eine parlamentarische Kontrolle
dieser Maßnahmen zu gewährleisten.

B. Lösung
Der Rechtsausschuss schlägt einen Antragstext zur Annahme vor, in
dem die Erwartung geäußert wird, dass die Bundesregierung die
Unterrichtung künftig jeweils bis zum 31. Juli eines jeden Jahres
vorlegt, und durch den sie gebeten wird, den Deutschen Bundestag
über die parlamentarische Kontrolle der Maßnahmen in den Ländern
zu unterrichten.
Einstimmigkeit im Ausschuss

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/2383 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 14/1146 – in folgender Fassung anzuneh-
men:
„1. Der Deutsche Bundestag erwartet, dass die Bundesregierung die

Unterrichtung nach Artikel 13 Abs. 6 Satz 1 des Grundgesetzes
und § 100e Abs. 2 der Strafprozessordnung künftig jeweils bis
zum 31. Juli eines jeden Jahres vorlegt.

2. Die Bundesregierung wird gebeten, den Deutschen Bundestag
zu unterrichten, in welcher Weise die Länder die ihnen nach
Artikel 13 Abs. 6 Satz 3 des Grundgesetzes obliegende parla-
mentarische Kontrolle der Überwachung von Wohnungen, die
der Kontrolle durch ein vom Deutschen Bundestag gewähltes
Gremium gleichwertig ist, gewährleisten.“

Berlin, den 1. Dezember 1999

Der Rechtsausschuss
Dr. Rupert Scholz Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Norbert Geis Jörg van Essen
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Norbert Geis
und Jörg van Essen

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag – Drucksache
14/1146 – in seiner 47. Sitzung vom 24. Juni 1999 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung
an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den
Innenausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt
der Vorlage

Durch den Antrag soll der Deutsche Bundestag fest-
stellen, dass die Fristen für die Vorlage des ersten
Berichts der Bundesregierung nach Artikel 13 Abs. 6
des Grundgesetzes und nach § 100e Abs. 2 der Straf-
prozessordnung ein Jahr nach dem Inkrafttreten der
Gesetze, also im Mai 1999, abgelaufen seien.

III. Stellungnahme
des mitberatenden Ausschusses

Der Innenausschuss hat den Antrag – Drucksache
14/1146 – in seiner Sitzung vom 10. November 1999 be-
raten und einstimmig empfohlen, den Antrag in der Fas-
sung des nachfolgenden Änderungsantrags der Fraktio-
nen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
PDS anzunehmen:
Der Innenausschuss empfiehlt der Bundesregierung, die
Unterrichtung nach Artikel 13 Abs. 5 Satz 1 des Grund-
gesetzes sowie des § 100e Abs. 2 der Strafprozessord-
nung künftig jeweils bereits bis zum 31. Mai eines jeden
Jahres vorzulegen.
Beg r ün dun g
Es besteht ein Sachzusammenhang zwischen der Veröf-
fentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik (Pks), des

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/2383

OK-Lageberichts und der Veröffentlichung der Maß-
nahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung. Die
Veröffentlichung der Pks erfolgt in der Regel Ende
Mai/Anfang Juni eines jeden Jahres; zudem ist im Koa-
litionsvertrag ein Sicherheitsbericht vereinbart worden.
Die Maßnahmen zur OK-Wohnraumüberwachung müs-
sen ebenso wie die Pks-Daten/OK-Daten in den Sicher-
heitsbericht einfließen.

IV. Beratungsverlauf
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 23. Sit-
zung vom 29. September 1999 und in seiner 35. Sitzung
vom 1. Dezember 1999 beraten.
In der Beratung wurde festgehalten, die Bundesregierung
sei verpflichtet, im Laufe eines Jahres über die Maß-
nahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung zu be-
richten. Damit sei keine mit dem Inkrafttreten des Geset-
zes beginnende Jahresfrist gesetzt. Die Intention des
Antrages, möglichst frühzeitig die Berichte als Grund-
lage der parlamentarischen Kontrolle der Wohnraum-
überwachungsmaßnahmen zur Verfügung zu haben,
wurde jedoch allgemein geteilt.
Die Bundesregierung erklärte, sie sei bemüht, die ihr
durch das Grundgesetz aufgetragene Unterrichtung
rechtzeitig vorzulegen. Die Landesjustizverwaltungen
erhielten bis zum 31. März jeden Jahres die entsprechen-
den Berichte der Staatsanwaltschaften. Diese gingen
dann gesammelt an das Bundesministerium der Justiz.
Dabei seien in vielen Fällen noch Rückfragen und Be-
richtigungen erforderlich. Hinzu komme, dass der Be-
richt künftig gemeinsam vom Bundesministerium des
Innern und vom Bundesministerium der Justiz vorgelegt

werden solle, da er sowohl die präventive als auch die
repressive Überwachung umfassen solle. Daraus ergebe
sich zusätzlicher Abstimmungsbedarf. Zudem sei wegen
der besonderen Bedeutung des Berichts eine Befassung
des Kabinetts vorgesehen, so dass der vom Innenaus-
schuss vorgeschlagene Termin Ende Mai nicht einzu-
halten sei.
Der Bericht für 1998 solle nach den derzeitigen Planun-
gen am 15. Dezember 1999 im Kabinett behandelt wer-
den.
Der Rechtsausschuss kam auf Vorschlag der Fraktion
der F.D.P. einvernehmlich überein, den 31. Juli als Vor-
lagetermin vorzuschlagen, um damit sowohl den vorge-
tragenen Abstimmungsnotwendigkeiten Rechnung zu
tragen, als auch eine möglichst frühzeitige Beratung in
dem vom Deutschen Bundestag eingesetzten Kon-
trollgremium zu ermöglichen. Wegen der durch die
Bundesregierung vorgetragenen notwendigen Verfah-
rensabläufe bei der Vorbereitung des Berichts hielt der
Ausschuss einen früheren Vorlagetermin nicht für rea-
lisierbar.
Auf Vorschlag der Fraktion der SPD, der im Rechtsaus-
schuss ebenfalls einvernehmliche Unterstützung fand,
soll die Bundesregierung weiterhin gebeten werden, den
Deutschen Bundestag über die parlamentarische Kon-
trolle der Wohnraumüberwachung in den Ländern zu
unterrichten. Dazu wurde darauf hingewiesen, dass der
Stand der Umsetzung der nach Artikel 13 Abs. 6 Satz 3
des Grundgesetzes vorgesehenen parlamentarischen
Kontrolle in den Ländern sehr unterschiedlich sei und
Probleme in diesem Bereich sich widerspiegelten bei der
Weitergabe der vollständigen Angaben durch die Länder
an die Bundesregierung.

Berlin, den 1. Dezember 1999

Dr. Jürgen Meyer (Ulm) Norbert Geis Jörg van Essen
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn
esellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44

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