BT-Drucksache 14/2190

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung 14/1805,14/2188, 14/2204- Zweites Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Vom 24. November 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2190
14. Wahlperiode 24. 11. 99

Änderungsantrag
der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke, Dr. Evelyn Kenzler, Gerhard Jüttemann,
Roland Claus, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 14/1805, 14/2188, 14/2204 –

Zweites Gesetz zur Verbesserung rehabiltierungsrechtlicher Vorschriften
für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c wird wie folgt geändert:

„Nach Absatz 4 wird folgender Absatz eingefügt:

(5) Berechtigte, denen bereits eine Kapitalentschädigung nach Absatz 1 in
Verbindung mit Absatz 2 in der bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Fassung
gewährt worden ist, erhalten eine Nachzahlung. Soweit die zusätzliche Kapital-
entschädigung nach Absatz 1 Satz 2 in der bis zum 31. Dezember 1999 gelten-
den Fassung bewilligt worden war, beträgt die Nachzahlung 50 Deutsche Mark,
in den übrigen Fällen 300 Deutsche Mark für jeden angefangenen Kalender-
monat einer Freiheitsentziehung. Die Nachzahlung erfolgt von Amts wegen. Der
Anspruch auf Nachzahlung ist übertragbar und vererblich, soweit auch die
Kapitalentschädigung gemäß Absatz 3 übertragbar und vererblich ist.“

Berlin, den 24. November 1999

Petra Pau
Ulla Jelpke
Dr. Evelyn Kenzler
Gerhard Jüttemann
Roland Claus
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.