BT-Drucksache 14/2151

zu dem GE der Abg. Dr. Evelyn Kenzler weiterer Abg. und der Fraktion der PDS -14/1129- Entwurf eines Gesetzes über Volksinitative, Volksbegehren und Volksentscheid (dreistufige Volksgesetzgebung)

Vom 23. November 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2151
14. Wahlperiode

23. 11. 99

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Roland Claus,
Ulla Jelpke, Sabine Jünger, Heidemarie Lüth, Petra Pau,
Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/1129 –

Entwurf eines Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren
und Volksentscheid (dreistufige Volksgesetzgebung)

A. Problem
Meinungsumfragen signalisieren eine zunehmende Politik-, Politi-
ker- und Parteienverdrossenheit. Viele Bürger beklagen fehlende
bzw. unzureichende Möglichkeiten, unmittelbarer in den politischen
Prozess eingreifen zu können, wenn sie ihre Interessen nicht oder
nicht ausreichend berücksichtigt sehen. Sie fühlen sich mehr als
Objekte der parlamentarischen Demokratie denn als Subjekte demo-
kratischer Willensbildung. So macht das Wort von der „Zuschauer-
demokratie“ die Runde. Repräsentative parlamentarische Demokratie
ist unabdingbar, aber auch entwicklungs- und ergänzungsbedürftig.
Ohne eine Ergänzung durch Elemente der unmittelbaren Demokratie
– dies ist eine Grundstimmung, die sich besonders in den Jahren
nach der Vereinigung Deutschlands verstärkt und gefestigt hat – sind
die Bürgerinnen und Bürger mit der parlamentarischen Demokratie
unzufrieden. Der Wunsch der Bevölkerung nach direkter Mitwirkung
an der Gesetzgebung ist durch demoskopische Umfragen sowie die
bereits bestehende Praxis in den einzelnen Bundesländern belegt.
Dieser Wille, über Sachfragen auch selbst zu entscheiden, findet im
bestehenden repräsentativen System des Grundgesetzes keinen Nie-
derschlag. Die Fraktion der PDS fordert deshalb in ihrem Gesetz-
entwurf, dass die vom Parlamentarischen Rat für das Grundgesetz
verhängte „plebiszitäre Quarantäne“ (Otmar Jung) beendet werden
muss, um den Bürgerinnen und Bürgern erweiterte und unmittelbare-
re Möglichkeiten zu geben, aktiv an öffentlichen Entscheidungen
mitzuwirken. Der Übergang von einer „Zuschauer- zu einer Teilha-
bedemokratie“ verlangt die verfassungsrechtliche Verankerung und
gesetzliche Ausgestaltung von Volksinitiative, Volksbegehren und
Volksentscheid (Volksgesetzgebung). Ein Gesetz über die dreistufige
Volksgesetzgebung ist geeignet, dieses Demokratiedefizit auf Bun-
desebene zu beseitigen.

Drucksache 14/2151 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Große Mehrheit im Ausschuss

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/2151

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/1129 abzulehnen.

Berlin, den 22. November 1999

Der Innenausschuss

Dr. Willfried Penner Peter Enders Erwin Marschewski Cem Özdemir
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

Dr. Max Stadler Ulla Jelpke
Berichterstatter Berichterstatterin

Drucksache 14/2151 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Peter Enders, Erwin Marschewski, Cem Özdemir,
Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke

I. Zum Beratungsablauf
1. Der Gesetzentwurf der Fraktion der PDS wurde in

der 53. Sitzung des Deutschen Bundestages am
9. September 1999 an den Innenausschuss federfüh-
rend sowie an den Ausschuss für Wahlprüfung, Im-
munität und Geschäftsordnung und dem Rechtsaus-
schuss mitberatend überwiesen.

2. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung (1. Ausschuss) hat in seiner
19. Sitzung in Geschäftsordnungsangelegenheiten am
28. Oktober 1999 den Gesetzentwurf auf Drucksache
14/1129 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
F.D.P. gegen die Stimme der Fraktion der PDS des-
sen Ablehnung empfohlen.

3. Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 3. No-
vember 1999 mehrheitlich gegen die Stimmen der
Fraktion der PDS Ablehnung des Gesetzentwurfs
empfohlen.

4. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
Sitzung am 27. Oktober 1999 abschließend beraten
und ihn mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/
CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. ge-
gen die Stimme der Fraktion der PDS unter dem
Vorbehalt der noch ausstehenden mitberatenden Vo-

ten abgelehnt. Da die Voten der Beschlussfassung
des Innenausschusses nicht widersprechen, war eine
erneute Beratung entbehrlich.

II. Zur Begründung
Zur Begründung der Ablehnung des Gesetzentwurfs
wurde im Ausschuss auf die Debatte in der 1. Lesung am
9. September 1999 hingewiesen. Insbesondere wurde
seitens der Fraktion der SPD neben dem Hinweis auf
handwerkliche Fehler kritisiert, dass durch die in dem
Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen die Rolle des
Deutschen Bundestages außer Kraft gesetzt wird. Die
Fraktionen der SPD und CDU/CSU haben zudem die
vorgesehene Art der Finanzierung, die durch Etatkür-
zungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz, dem
Bundesnachrichtendienst und bei dem Bundesbeauf-
tragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
aufgebracht werden sollen, als bezeichnend gehalten und
strikt abgelehnt.
Seitens der Fraktion der F.D.P. wurden trotz ihrer Ab-
lehnung Elemente des Gesetzentwurfs als Anliegen ge-
teilt. Sie hält eine Diskussion z.B. über eine Volksinitia-
tive für angebracht.

Berlin, den 22. November 1999

Peter Enders Erwin Marschewski Cem Özdemir Dr. Max Stadler Ulla Jelpke
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin

Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn
esellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44

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