BT-Drucksache 14/2150

zu dem GE der Abg. Dr. Evelyn Kenzler weiterer Abg. und der Fraktion der PDS - 14/1126- Entwurf eines Gesetzes zur Demokratisierung des Wahlrechts

Vom 23. November 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2150
14. Wahlperiode

23. 11. 99

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Maritta Böttcher,
Roland Claus, Ulla Jelpke, Sabine Jünger, Heidemarie Lüth, Rosel Neuhäuser, Pe-
tra Pau, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/1126 –

Entwurf eines Gesetzes zur Demokratisierung des Wahlrechts

A. Problem
In der Bundesrepublik Deutschland ist eine grosse Zahl von Mitbür-
gerinnen und Mitbürgern vom Wahlrecht ausgeschlossen. Dies sind
zum einen mehrere Millionen Ausländerinnen und Ausländer, die
längere Zeit ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik
Deutschland haben, und zum anderen Jugendliche zwischen 16 und
18 Jahren, die heute sowohl die Reife als auch das Bedürfnis haben,
durch Wahrnahme des aktiven Wahlrechts am politischen Willens-
bildungsprozess teilzunehmen. Die anhaltende Parteien- und Politik-
verdrossenheit bei Wählerinnen und Wählern hat auch eine Ursache
im bestehenden Wahlsystem. Das betrifft insbesondere die Privile-
gierung der grossen Parteien mittels der Fünfprozentklausel und die
Übervorteilung kleiner Parteien durch die Vergabe von Überhang-
mandaten. Die Fraktion der PDS hat in ihrem Gesetzentwurf zur Lö-
sung des Problems vorgeschlagen: Das Wahlalter wird auf 16 Jahre
gesenkt. Neben deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern er-
halten auch die ständig in der Bundesrepublik Deutschland lebenden
ausländischen Bürgerinnen und Bürger das aktive und passive Wahl-
recht. Die Fünfprozentsperre im Bundeswahlgesetz und im Europa-
wahlgesetz wird gestrichen. Die Wählerinnen und Wähler erhalten
mittels Präferenzstimmen die Möglichkeit, die Reihenfolge der Kan-
didatinnen und Kandidaten zu beeinflussen. Überhangmandate wer-
den mit den Mandaten der Landeslisten verrechnet.

B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Große Mehrheit im Ausschuss

Drucksache 14/2150 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/2150
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschliessen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/1126 abzulehnen.

Berlin, den 22. November 1999

Der Innenausschuss
Dr. Willfried Penner Harald Friese Erwin Marschewski Cem Özdemir
Der Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

Dr. Max Stadler Ulla Jelpke
Berichterstatter Berichterstatter

Drucksache 14/2150 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Harald Friese, Erwin Marschewski, Cem Özdemir,
Dr. Max Stadler und Ulla Jelpke

I. Zum Beratungsablauf
1. Der Gesetzentwurf der Fraktion der PDS wurde in der

53. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Sep-
tember 1999 an den Innenausschuss federführend so-
wie an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität
und Geschäftsordnung und den Rechtsausschuss mit-
beratend überwiesen.

2. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Ge-
schäftsordnung (1. Ausschuss) hat in seiner 19. Sit-
zung in Geschäftsordnungsangelegenheiten am 28. Ok-
tober 1999 den Gesetzentwurf auf Drucksache
14/1126 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
F.D.P. gegen die Stimme der Fraktion der PDS dessen
Ablehnung empfohlen.

3. Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. No-
vember 1999 mehrheitlich mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der PDS
Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

4. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
Sitzung am 27. Oktober 1999 unter dem Vorbehalt der
noch ausstehenden mitberatenden Voten abschließend
beraten und ihn mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.
gegen die Stimme der Fraktion der PDS abgelehnt. Da
die mitberatenden Voten der Beschlussfassung des In-
nenausschusses nicht entgegenstanden, war eine er-
neute Beratung nicht mehr erforderlich.

II. Zur Begründung
Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktion der
PDS, der verschiedene Maßnahmen zur Änderung des
geltenden Wahlrechts vorsieht, abgelehnt.
Seitens der Fraktion der SPD ist darauf hingewiesen
worden, dass die in dem Gesetzentwurf angesprochenen

Themen bereits wiederholt im Plenum des Deutschen
Bundestages und im Ausschuss behandelt und abgelehnt
worden sind. Die Forderung nach einem Wahlrecht für
Ausländer, das eine Grundgesetzänderung notwendig
macht, bezeichnet sie als Populismus. Die Herabsetzung
des Wahlalters auf 16 Jahre hält die Fraktion der SPD für
diskussionswürdig, wenn erst einmal die Erfahrungen in
den Ländern ausgewertet sind. Die Frage der Überhang-
mandate sieht sie nach der letzten Wahlkreis-Reform für
erledigt an.
Die Fraktion der CDU/CSU hat sich gegen die Absen-
kung des Wahlalters auf 16 Jahre ausgesprochen, weil es
den Leuten in diesem Alter an Reife mangelt; Entschei-
dungsrechte bedingen nach ihrer Auffassung auf der an-
deren Seite Verantwortungspflichten. Auch die Vor-
schläge bezüglich der Überhangmandate will sie nicht
übernehmen.
Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird
die Meinung vertreten, dass man über die Themen unter
dem Aspekt der Politikverdrossenheit reden muss. Das
auf 16 Jahre vorgezogene Wahlalter wird innerhalb
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die
Kommunal- und Landesebene diskutiert, man will aber
insoweit Erfahrungen abwarten. Ein Ausländerwahlrecht
macht nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
eine Verfassungsänderung erforderlich. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist darauf hin, dass die
Bundesregierung den Weg über das Staatsangehörig-
keitsrecht gegangen ist.
Die Fraktion der F.D.P. hält verschiedene Elemente
des Gesetzentwurfs, mit denen sich der Deutsche
Bundestag bereits wiederholt beschäftigt hat, was die
Virulenz der Themen zeigt, für nachdenkenswert. Sie
meint, dass Wahlalter und Volljährigkeit identisch
bleiben sollen. Die neuere Judikatur zur 5 v.H.-Klausel
in den Ländern dazu sollte sorgfältig ausgewertet wer-
den.

Berlin, den 22. November 19999

Harald Friese Erwin Marschewski Cem Özdemir Dr. Max Stadler Ulla Jelpke
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin

Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn
esellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44

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