BT-Drucksache 14/2007

zu dem A der Fraktion der CDU/CSU Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Drs. 14/542

Vom 8. November 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2007
14. Wahlperiode

08. 11. 99

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
(1. Ausschuss)

zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/542 –

Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

A. Problem
Die Richtlinien für Aussprachen zu Themen von allgemeinem aktu-
ellen Interesse gemäß Anlage 5 GO-BT kennen bisher drei Fälle, in
denen eine Aktuelle Stunde beantragt werden kann. Die Antragsteller
schlagen vor, diese Möglichkeiten um den Fall zu erweitern, dass der
Ablauf der Befragung der Bundesregierung („Regierungsbefragung“)
Anlass für eine kurzfristig anzusetzende Aussprache wegen aktueller
Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung bietet.

B. Lösung
Beibehaltung der geltenden Voraussetzungen für Aktuelle Stunden
und Ablehnung des Antrages auf Drucksache 14/542.
Mehrheit im Ausschuss

C. Alternativen
Annahme des Antrags auf Drucksache 14/542.

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/2007 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 14/542
abzulehnen.

Berlin, den 7. Oktober 1999

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Erika Simm Jörg van Essen Joachim Hörster Dr. Uwe Küster
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/2007

Bericht der Abgeordneten Jörg van Essen, Joachim Hörster und Dr. Uwe Küster

I. Allgemeiner Teil
Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Änderung
der Richtlinien für Aussprachen zu Themen von allge-
meinem aktuellem Interesse (Anlage 5 GO-BT) auf
Drucksache 14/542 ist dem Ausschuss für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) vom
Deutschen Bundestag in seiner 35. Sitzung am 22. April
1999 zur Beratung überwiesen worden.
Der 1. Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 14/542
in seiner 18. Sitzung in Geschäftsordnungsangelegenhei-
ten am 7. Oktober 1999 abschließend beraten. Der Aus-
schuss hat den Antrag mit den Stimmen der Mitglieder der
Fraktion der SPD sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion
der CDU/CSU und der Fraktion der PDS bei Enthaltung
des Mitgliedes der Fraktion der F.D.P. abgelehnt.

II. Besonderer Teil
Die Antragsteller haben zur Begründung ihres Antrages
insbesondere darauf hingewiesen, dass in der Praxis
mehrfach der Wunsch von Abgeordneten erkennbar ge-
worden sei, im Anschluss an die 30-minütige Befragung
der Bundesregierung gemäß Anlage 7 GO-BT in eine
allgemeine Aussprache des Deutschen Bundestages nach

den Regeln für die Aktuelle Stunde gemäß Anlage 5
GO-BT einzutreten. Es komme nämlich immer häufiger
vor, dass sich aufgrund der mündlich gegebenen Ant-
worten in der Befragung der Bundesregierung das drin-
gende und unaufschiebbare Bedürfnis ergebe, die von
der Bundesregierung erteilten Auskünfte zu debattieren
und ausführlicher zu bewerten, als dies in der Befragung
der Bundesregierung selbst oder zu einem späteren Zeit-
punkt möglich sei.
Demgegenüber wurde bestritten, dass ein Bedürfnis zu
der vorgeschlagenen Änderung der Geschäftsordnung
bestehe. Die geltenden Vorschriften über die Beantra-
gung Aktueller Sunden reichten aus. Außerdem könne
über dringliche Fragen eine Aktuelle Stunde vorbereitet
werden. Darüber hinaus sei anzumerken, dass in den
letzten zwölf Monaten aus 30 Fragestunden lediglich
zwei Aktuelle Stunden verlangt worden seien. In der 13.
Wahlperiode hätten insgesamt 103 Aktuelle Stunden
stattgefunden, davon nur neun aus einer Fragestunde.
Antworten von Mitgliedern der Bundesregierung in der
Fragestunde und Erklärungen in der Befragung der Bun-
desregierung seien aber nicht so unterschiedlich, dass
vermutet werden könne, sie würden eher Anlass zu
spontanen, aus der Situation heraus verlangten Aktuellen
Stunden geben. Insofern gebe auch die bisherige Praxis
keinen Anlass, das geltende Recht der Aktuellen Stunden
zu erweitern.

Berlin, den 7. Oktober 1999

Jörg van Essen Joachim Hörster Dr. Uwe Küster
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

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