BT-Drucksache 14/1729

zu dem GE des Bundesrates - Drs. 14/866 - Entwurf eines Dreiunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (33. ÄndG LAG)

Vom 6. Oktober 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1729
14. Wahlperiode

06. 10. 99

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 14/866 –

Entwurf eines Dreiunddreißigsten Gesetzes zur Änderung
des Lastenausgleichsgesetzes (33. ÄndG LAG)

A. Problem
In der Endphase des Lastenausgleichs ist es erforderlich, neben der
bereits mit dem Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21. Dezember
1992 (BGBl. I S. 2094) erfolgten Begrenzung des Anspruchs auf La-
stenausgleich auf die vor dem 1. Januar 1993 in den Geltungsbereich
des Grundgesetzes zugezogenen Aussiedler und der Einführung einer
allgemeinen endgültigen Antragsfrist zum 31. Dezember 1995 auch
die Antragsberechtigung für die Gewährung von Kriegs-
schadenrente wegen Erreichens der Altersgrenze oder wegen Ein-
tritts einer Erwerbsunfähigkeit auf die Personen zu beschränken, bei
denen die Voraussetzungen für die Gewährung der Kriegsschaden-
rente spätestens am 31. Dezember 1999 vorliegen. In den Fällen
noch laufender Kriegsschadenrente müssen außerdem Regelungen
zur abschließenden Anrechnung dieser Leistung auch für künftige
Zahlungen auf den zuerkannten Hauptentschädigungsanspruch noch
zu Lebzeiten der Berechtigten geschaffen werden, damit die offenen
Hauptentschädigungsverfahren abgeschlossen werden können und
die nicht verbrauchte Hauptentschädigung ausgezahlt werden kann.
Daneben sind noch rechtliche Klarstellungen und verfahrensrecht-
liche Vereinfachungen notwendig.

B. Lösung
Änderung der entsprechenden lastenausgleichsrechtlichen Vor-
schriften durch Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache
14/866.
Einstimmigkeit im Ausschuss

Drucksache 14/1729 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Zusätzliche Ausgaben entstehen nicht. Durch den Abschluss der An-
tragstellung auf Kriegsschadenrente ergeben sich für den Bund und
die Länder mittelfristig Einsparungen bei den jährlichen Zuschüs-
sen für den Ausgleichsfonds nach § 6 Abs. 4 Lastenausgleichsgesetz
in nicht quantifizierbarer Höhe.
2. Vollzugsaufwand
Durch die Verfahrensvereinfachungen wird eine Entlastung der
Verwaltung der Länder und Kommunen erreicht.

E. Sonstige Kosten
Kosten für den Bürger, die Wirtschaft oder die Sozialversicherung
entstehen nicht.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/1729

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/866 anzunehmen.

Berlin, den 6. Oktober 1999

Der Innenausschuss
Dr. Willfried Penner Günter Graf (Friesoythe) Martin Hohmann Cem Özdemir
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Ulla Jelpke
Berichterstatter Berichterstatterin

Drucksache 14/1729 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Günter Graf (Friesoythe), Martin Hohmann,
Cem Özdemir, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig und Ulla Jelpke

1. Der Entwurf eines Dreiunddreißigsten Gesetzes zur Än-
derung des Lastenausgleichsgesetzes (33. ÄndG LAG)
wurde in der 50. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 1. Juli 1999 dem Innenausschuss federführend
sowie dem Finanzausschuss zur Mitberatung über-
wiesen.

2. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Ok-
tober 1999 einstimmig auf eine Mitberatung verzichtet.

3. Der Innenausschuss hat in seiner 17. Sitzung am 6. Ok-
tober 1999 den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/866
einstimmig bei Enthaltung durch die Fraktion der
PDS angenommen.
Er nahm in seinen Beratungen im wesentlichen Bezug
auf die Begründung des Gesetzentwurfs (vgl. Druck-
sache 14/866 S. 12 ff.) sowie auf die Stellungnahme
der Bundesregierung (Drucksache 14/866 S. 21).

Berlin, den 6. Oktober 1999

Günter Graf (Friesoythe) Martin Hohmann Cem Özdemir
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Ulla Jelpke
Berichterstatter Berichterstatterin

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