BT-Drucksache 14/1718

Zeitweilige Aussetzung der Möglichkeit zur Erhöhung der Nutzungsentgelte

Vom 6. Oktober 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1718
14. Wahlperiode 06. 10. 99

Antrag
der Abgeordneten Dr. Evelyn Kenzler, Roland Claus, Ulla Jelpke, Sabine Jünger,
Gerhard Jüttemann, Heidemarie Lüth, Kersten Naumann, Christine Ostrowski,
Petra Pau, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS

Zeitweilige Aussetzung der Möglichkeit zur Erhöhung
der Nutzungsentgelte

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

unverzüglich auf dem Verordnungswege die zeitweilige Aussetzung der nach
der Verordnung zur Änderung der Nutzungsentgeltverordnung vom 24. Juli
1997 (BGBl. I S. 1920) ab dem 1. November 1999 möglichen Erhöhung der
Nutzungsentgelte festzulegen.

Berlin, den 5. Oktober 1999

Dr. Evelyn Kenzler
Roland Claus
Ulla Jelpke
Sabine Jünger
Gerhard Jüttemann
Heidemarie Lüth
Kersten Naumann
Christine Ostrowski
Petra Pau
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung
Die Verordnung zur Änderung der Nutzungsentgeltverordnung vom 24. Juli
1997 hat die Möglichkeiten zur Erhöhung der Nutzungsentgelte für Erholungs-
grundstücke im Beitrittsgebiet zwar abgeschwächt. Eine gerechte Lösung des
Problems wurde jedoch noch nicht erreicht. Es werden teilweise Nutzungsent-
gelte eingefordert, die über den in den alten Bundesländern üblichen Werten
liegen. Im Berliner Umland werden bis zu 8 DM pro Quadratmeter verlangt.

Drucksache 14/1718 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Die Bundesregierung sieht Regelungsbedarf und arbeitet an einem Vorschlag
zur Änderung der Nutzungsentgeltverordnung. Sie hat sich außerstand erklärt,
der Aufforderung des 13. Deutschen Bundestages nachzukommen, bis 30. Juni
1999 einen Bericht über die Wirkungen der Nutzungsentgeltverordnung sowie
zu notwendigen Änderungen vorzulegen. Der Bericht soll dem Deutschen Bun-
destag nunmehr bis zum 30. März 2000 vorgelegt werden (vgl. die Unterrich-
tung der Bundesregierung, Drucksache 14/1479).

Angesichts dieses Sachstandes wäre es ungerecht, die Nutzerinnen und Nutzer
einer erneuten Entgelterhöhung auszusetzen, bevor der Bericht und die notwen-
digen Änderungen der Nutzungsentgeltverordnung vorliegen. Beim Erlass der
Verordnung zur Änderung der Nutzungsentgeltverordnung war der Gesetz-
geber davon ausgegangen, dass der Bericht vor der zum 1. November 1999
möglichen Erhöhung der Nutzungsentgelte vorliegen würde. Es wäre gegen-
über den bereits jetzt außerordentlich hoch belasteten Nutzerinnen und Nutzern
nicht zu verantworten, dass ihnen eine weitere Erhöhung auferlegt wird, von
der sich durch die vorgesehenen Untersuchungen und die weiteren Arbeiten der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe möglicherweise herausstellt, dass der Interessen-
ausgleich zwischen Eigentümerinnen und Eigentümern einerseits und Nutze-
rinnen und Nutzern andererseits zu Ungunsten der Nutzerinnen und Nutzer ge-
stört ist. Eine unverzügliche zeitweilige Aussetzung der ab dem 1. November
1999 möglichen Erhöhung der Nutzungsentgelte ist daher geboten.

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