BT-Drucksache 14/1632

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, Dr. Jürgen Rüttgers, u.a. Abg. der CDU/CSU - Drs. 14/985 - Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Bundeswehr vor Verunglimpfung

Vom 22. September 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1632
14. Wahlperiode

22. 09. 99

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla,
Dr. Jürgen Rüttgers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/985 –

Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Schutz der Bundeswehr
vor Verunglimpfung

A. Problem
Soldaten der Bundeswehr wurden in den letzten Jahren in zu-
nehmendem Maße als „Mörder“ bezeichnet. Der Gesetzentwurf geht
davon aus, dass strafrechtlich diese Entwicklung nicht hinrei-
chend durch die bestehenden Vorschriften der Beleidigungsdelikte
(§§ 185 ff. StGB) aufgefangen werden konnte. Von den Soldaten, die
in treuer Diensterfüllung ihren Verfassungsauftrag erfüllen, und
weiten Teilen der Öffentlichkeit seien die Ehrkränkungen nicht nur
als verletzend empfunden, sondern auch als das Ansehen der Bun-
deswehr schädigend betrachtet worden. Der Gesetzentwurf schlägt
daher die Einführung eines neuen § 109b des Strafgesetzbuches vor,
der die Bundeswehrsoldaten vor Verunglimpfungen schützen soll,
die geeignet sind, das Ansehen der Bundeswehr oder ihrer Soldaten
in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen.

B. Lösung
Der Rechtsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS beschlossen zu empfehlen,
den Gesetzentwurf abzulehnen, da ein besonderer strafrechtlicher
Ehrenschutz für die Bundeswehr weder gerechtfertigt oder erforder-
lich sei, noch von der Bundeswehr selbst gewünscht werde.
Mehrheit im Ausschuss

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/1632 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 14/985 – abzulehnen.

Berlin, den 15. September 1999

Der Rechtsausschuss
Dr. Rupert Scholz Alfred Hartenbach Norbert Geis
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter

Dr. Wolfgang Götzer Jörg van Essen
Berichterstatter Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/1632

Bericht der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Norbert Geis, Dr. Wolfgang Götzer
und Jörg van Essen

I. Zum Beratungsverfahren
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Frak-
tion der CDU/CSU zum verbesserten Schutz der Bun-
deswehr vor Verunglimpfung – Drucksache 14/985 – in
seiner 45. Sitzung vom 17. Juni 1999 zur federführenden
Beratung an den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung
an den Verteidigungsausschuss überwiesen.
Bereits am 8. März 1996 war ein entsprechender Gesetz-
entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
(Drucksache 13/3971) in den Deutschen Bundestag ein-
gebracht worden. Der Rechtsausschuss hatte hierzu am
16. Oktober 1996 eine öffentliche Anhörung durch-
geführt und in seiner 66. Sitzung vom 4. Dezember 1996
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN sowie PDS beschlossen, die An-
nahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen. Der mitbera-
tende Verteidigungsausschuss hatte in seiner 44. Sitzung
vom 13. November 1996 die gleiche Empfehlung ausge-
sprochen. Eine abschließende Lesung im Deutschen
Bundestag fand nicht statt, und der Gesetzentwurf unter-
fiel der Diskontinuität.
Der Verteidigungsausschuss hat nunmehr in seiner Sit-
zung vom 30. Juni 1999 den Gesetzentwurf – Druck-
sache 14/985 – mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. abgelehnt.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
20. Sitzung vom 23. Juni 1999 abschließend beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und F.D.P. beschlossen, die Ab-
lehnung des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

II. Zur Begründung der Beschlussempfehlung
Die Fraktion der CDU/CSU legte im Rechtsausschuss
noch einmal ihre Gründe für den Gesetzesvorschlag dar.
Sie betonte, dass die bisherige Rechtsprechung deutlich
mache, dass der Ehrenschutz der Soldaten nach den be-

stehenden Vorschriften nicht mehr ausreichend gewähr-
leistet sei. Die Berufung auf die Meinungsfreiheit er-
laube es nicht, mit allen verbalen Mitteln gegen die Bun-
deswehr und ihre Soldaten vorzugehen. Wenn der Ge-
setzgeber von seinem Recht, Sachverhalte rechtlich zu
regeln, Gebrauch mache, sei dies eine legitime, verfas-
sungsmäßige Entscheidung, die Konsequenzen in der
Rechtsprechung zur Folge haben werde.
Die Fraktion der F.D.P. knüpfte ebenfalls an die bereits
in der vergangenen Wahlperiode vertretene Auffassung
an. Obwohl die Rechtsbindung der Bundeswehr so aus-
geprägt sei wie nie zuvor bei deutschen Streitkräften,
müssten sich die Soldaten den völlig abwegigen Vor-
wurf, Mörder zu sein, gefallen lassen. Ihre Menschen-
würde müsse daher geschützt werden, jedenfalls bei ent-
sprechenden Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit.
Demgegenüber lehnte die Fraktion der SPD den Gesetz-
entwurf ab. Sie vertrat die Auffassung, es gebe keinen
Bedarf für die vorgeschlagene Strafvorschrift. Auch die
Bundeswehr selbst wolle diesen Schutz nicht, der sie in
eine Sonderrolle dränge, die ihr nicht zukomme. Zwar
brauche die Bundeswehr gerade jetzt den besonderen
parlamentarischen Schutz; eine Gleichstellung mit ge-
setzlich besonders geschützten Verfassungsorganen sei
jedoch verfehlt. Der Gesetzentwurf schaffe ein Un-
gleichgewicht gegenüber anderen Menschen, die wie
Soldaten auch im Dienst der Gemeinschaft tätig seien.
Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnte
den Gesetzentwurf ab. Ein besonderer strafrechtlicher
Ehrenschutz für Soldaten sei nicht gerechtfertigt; es wi-
derspreche einer demokratischen Armee mit Bürgern in
Uniform, die Soldaten zu einer besonderen Gruppe zu
machen. Auch eine abwegige Meinung müsse in Blick
auf die Meinungsfreiheit zugelassen sein. Die demokra-
tische Gesellschaft sei jedoch aufgefordert, sich schüt-
zend vor die Bundeswehr zu stellen.
Die Fraktion der PDS vertrat die Auffassung, die Vor-
schriften der §§ 185 ff. StGB reichten zum Schutz der
Soldaten und der Institution Bundeswehr aus. Die Mei-
nungsfreiheit dürfe nicht weiter eingeschränkt werden.

Berlin, den 15. September 1999

Alfred Hartenbach Norbert Geis Dr. Wolfgang Götzer Jörg van Essen
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

Drucksache 14/1632 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

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