BT-Drucksache 14/1541

Bericht zu dem Entwurf eines Zuwanderungsbegrenzungsgesetzes (ZuwBegrG) - Dr. 14/48 -

Vom 7. September 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1541
14. Wahlperiode

07. 09. 99

Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle,
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher,
Jörg van Essen, Gisela Frick, Rainer Funke, Dr. Karlheinz Guttmacher,
Ulrich Irmer, Dr. Klaus Kinkel, Günther Friedrich Nolting,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gerhard Schüßler, Dr. Max Stadler
und der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/48 –

Entwurf eines Zuwanderungsbegrenzungsgesetzes (ZuwBegrG)

A. Problem
Mit dem Gesetzentwurf wird angestrebt, eine transparente Regulie-
rung der Zuwanderung mit dem Ziel vorzusehen, die Zuwanderung
quantitativ zu begrenzen und zugleich die legitimen Interessen der
Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen.

B. Lösung
Durch den Entwurf eines Zuwanderungsbegrenzungsgesetzes soll
die Zuwanderung berechenbarer werden. Zu diesem Zweck werden
in Zweijahresabständen jährliche Gesamthöchstzahlen festgelegt.
Innerhalb dieses Rahmens werden Teilquoten für verschiedene Teil-
gruppen bestimmt. Über die rein zahlenmäßige Festlegung hinaus
sollen qualitative Kriterien eine weitere gezielte Steuerung ermög-
lichen.

C. Alternativen
Verzicht auf eine gesetzliche Regelung.

Drucksache 14/1541 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

D. Kosten
Da durch den Gesetzentwurf die Zuwanderung nicht erhöht werden
soll, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Berücksichtigung der
finanziellen Absicherung durch Eigenmittel bei der Entscheidung
über die Aufnahme von Arbeitszuwanderern stellt sicher, dass durch
Zuwanderung keine zusätzliche Inanspruchnahme der Sozialkassen
erfolgt.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/1541

Bericht der Abgeordneten Dr. Michael Bürsch, Erwin Marschewski, Cem Özdemir,
Dr. Guido Westerwelle, Ulla Jelpke

I.
Die Fraktion der F.D.P. hat gemäß § 62 Abs. 2 der
Geschäftsordnung einen Zwischenbericht des Innenaus-
schusses über den Stand der Beratungen des Entwurfs
eines Zuwanderungsbegrenzungsgesetzes (ZuwBegrG)
auf Drucksache 14/48 beantragt. Die Voraussetzungen
für die Berichterstattung liegen vor. Der Ältestenrat hat
beschlossen, den Bericht des Innenausschusses gemäß
§ 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Tagesordnung
des Plenums des Deutschen Bundestages am 9. Septem-
ber 1999 vorzusehen.

II.
1. Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksa-

che 14/48 in seiner 11. Sitzung am 3. Dezember 1998
in erster Lesung zur federführenden Beratung an den
Innenausschuss und zur Mitberatung an den Rechts-
ausschuss, Haushaltsausschuss, Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie, Ausschuss für Arbeit und So-
zialordnung sowie in seiner 14. Sitzung am 10. De-
zember 1998 nachträglich dem Ausschuss für Men-
schenrechte und Humanitäre Hilfe zur Mitberatung
überwiesen.
a) Der Rechtsausschuss hat zu dem Gesetzentwurf

bisher keine Stellungnahme abgegeben.
b) Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am

20. Januar 1999 mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen, der Fraktion der CDU/CSU sowie der
Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktion
der F.D.P. empfohlen, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 14/48 abzulehnen.

c) Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
hat in seiner Sitzung am 20. Januar 1999 mit

den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die
Stimmen der Fraktion der F.D.P. empfohlen, den
Gesetzentwurf auf Drucksache 14/48 abzulehnen.

d) Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat
bisher keine Stellungnahme abgegeben.

e) Der Ausschuss für Menschenrechte und Humani-
täre Hilfe hat in seiner Sitzung am 20. Januar 1999
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die
Stimmen der Fraktion der F.D.P. empfohlen, den
Gesetzentwurf abzulehnen.

2. Bereits in der 5. Sitzung am 20. Januar 1999 hatte der
Innenausschuss den Gesetzentwurf auf Drucksache
14/48 zur abschließenden Beratung vorgesehen. Mit
Schreiben vom 13. Januar 1999 bat die Vorsitzende
des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe, den Gesetzentwurf der Fraktion der F.D.P. zu-
sammen mit dem am gleichen Tage durch den vom
Bundesminister des Innern, Otto Schily, vorgestellten
Arbeitsentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeits-
rechts zu beraten und die für den 20. Januar 1999
vorgesehene abschließende Beratung des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 14/48 im Innenausschuss zu
verschieben.
Im Hinblick auf dieses Schreiben hat der Innenaus-
schuss einvernehmlich die Beratungen zu dem Ent-
wurf eines Zuwanderungsbegrenzungsgesetzes von
seiner Tagesordnung am 20. Januar 1999 abgesetzt.
Die erneute Terminierung der Beratungen im Innen-
ausschuss wird in der Obleutebesprechung unverzüg-
lich zur Sprache kommen.

Berlin, den 10. August 1999

Dr. Michael Bürsch Erwin Marschewski Cem Özdemir Dr. Guido Westerwelle Ulla Jelpke
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin

Drucksache 14/1541 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

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