Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.09.2012, Az. IV ZR 133/11

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2012, 2803

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen


BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IV ZR 133/11
vom

26. September
2012

in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der IV.
Zivilsenat des [X.] hat durch die
Vorsitzen-de Richterin [X.], [X.], [X.], [X.] und die Richte-rin Dr. Brockmöller

am
26. September
2012

einstimmig
beschlossen:

Die Revision
gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des [X.] vom 26. Mai 2011 wird gemäß §
552a ZPO auf Kosten des [X.] zurückgewiesen.

Gründe:

Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision i.S. von §
543 Abs.
2 Satz
1 ZPO liegen nicht vor und das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts und der Revision kommt dem Verfahren keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des §
543 Abs.
2 Satz
1 Nr.
1 ZPO zu. Insoweit verweist der Senat in vollem Umfang auf die Gründe seines Hinweisbeschlusses vom 11. Juli 2012, an denen auch unter Berücksichtigung des weiteren Vorbringens des [X.] festgehalten wird. Ergänzend angemerkt wird lediglich, dass

1
-
3
-

ausweislich des landgerichtlichen Urteils und des Berufungsurteils die Antragstellung des [X.] auf Gewährung einer Betriebsrente am 1.
November 2004 und damit "im November"
erfolgte.

[X.] [X.] [X.]

[X.] Dr. Brockmöller
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 06.10.2010 -
20 O 49/10 -

O[X.], Entscheidung vom 26.05.2011 -
7 [X.] -

Meta

IV ZR 133/11

26.09.2012

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.09.2012, Az. IV ZR 133/11 (REWIS RS 2012, 2803)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 2803

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

II ZR 156/09

IV ZR 118/10

5 U 24/05

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.