24. Zivilsenat | REWIS RS 2020, 5004
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
28.05.2020
Oberlandesgericht Düsseldorf 24. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2020, Az. 24 U 6/20 (REWIS RS 2020, 5004)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 5004
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, XII ZB 354/20, 11.11.2020.
Oberlandesgericht Düsseldorf, 24 U 6/20, 28.05.2020.
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
XI ZB 13/22 (Bundesgerichtshof)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die zweistufige Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze
XII ZB 354/20 (Bundesgerichtshof)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax
Anforderungen an die anwaltliche Ausgangskontrolle von fristgebundenen Schriftsätzen
VI ZB 99/19 (Bundesgerichtshof)
(Wiedereinsetzungsantrag: Wirksame Ausgangskontrolle bei Übesendung ber Post oder Telefax; aussagekräftiger Dateiname für Übersendung mittels beA)
I ZB 41/19 (Bundesgerichtshof)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Fristen- und …
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.