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Nachteilsausgleich wegen körperlicher Beeinträchtigung durch Verwendung einer Schreibkraft statt eines Laptops
Meta
06.06.2018
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 06.06.2018, Az. AN 2 E 18.00968 (REWIS RS 2018, 8190)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 8190
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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