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Auskunftsrecht des Sonderprüfers aus § 145 Abs. 2 AktG nicht mittels einstweiliger Verfügung durchsetzbar
Meta
10.09.2019
LG München I
Entscheidung
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: LG München I, Entscheidung vom 10.09.2019, Az. 5 HK O 11537/19 (REWIS RS 2019, 3765)
Papierfundstellen: WM2020,142 REWIS RS 2019, 3765
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Auskunftsrecht des Sonderprüfers aus § 145 Abs. 2 AktG nicht mittels einstweiliger Verfügung durchsetzbar
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5 HK O 14714/16 (LG München I)
Zur Bestellung eines Sonderprüfers bei einer Hauptversammlung
Erlass einer einstweiligen Verfügung trotz Schutzschrift
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