Aktenzeichen 5 HK O 11537/19

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RCN56C2LYDV7WXJBKS

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LG München I: Entscheidung vom 10.09.2019

Auskunftsrecht des Sonderprüfers aus § 145 Abs. 2 AktG nicht mittels einstweiliger Verfügung durchsetzbar

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