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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zulassung der Revision; Auslandszuschlag nach einer anderen Stufenzuordnung
Die Revision des [X.] ist zuzulassen, weil die mit der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfene Frage, ob das Begehren eines erhöhten Auslandszuschlags eine zeitnahe Geltendmachung voraussetzt, grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat.
In der Rechtsprechung des [X.] ist zwar geklärt, dass Ansprüche, deren Festsetzung und Zahlung sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, einer vorherigen Geltendmachung bedürfen (vgl. zuletzt [X.], Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 - [X.] 232.0 § 87 [X.] 2009 Nr. 1 Rn. 26). Ob dies auch für die durch Rechtsverordnung bestimmte Stufenzuordnung des Auslandszuschlages gilt, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung indes uneinheitlich entschieden (vgl. die vorliegende Entscheidung des [X.], Urteil vom 8. März 2016 - 4 S 758/15 - einerseits; [X.], Urteil vom 16. Dezember 2015 - 10 A 10945/15 - andererseits).
Das Verfahren gibt dem [X.] daher Gelegenheit, die rechtlichen Voraussetzungen für das Begehren, den Auslandszuschlag nach einer anderen Stufenzuordnung zu erhalten, näher zu klären.
Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 52 Abs. 1 GKG; die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 63 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 GKG.
Meta
2 B 34/16, 2 B 34/16 (2 C 52/16)
09.11.2016
Bundesverwaltungsgericht 2. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 8. März 2016, Az: 4 S 758/15, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 09.11.2016, Az. 2 B 34/16, 2 B 34/16 (2 C 52/16) (REWIS RS 2016, 2696)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 2696
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 B 22/16, 2 B 22/16 (2 C 60/16) (Bundesverwaltungsgericht)
Voraussetzungen für die Gewährung des Auslandszuschlags und für das Begehren, den Auslandszuschlag nach einer anderen …
2 C 60/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Zeitnahe Geltendmachung auch beim Begehren eines höheren Auslandszuschlags
2 C 52/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Gewährung eines Auslandszuschlages
2 B 5/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Eingeschränkter gerichtlicher Prüfungsmaßstab bei der Zuteilung von Dienstorten zu Stufen des Auslandszuschlags
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