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Pflicht zur Beitragszahlung an die IHK
Meta
AN 4 K 14.01227, AN 4 K 15.01109
10.11.2015
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 10.11.2015, Az. AN 4 K 14.01227, AN 4 K 15.01109 (REWIS RS 2015, 2592)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 2592
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
AN 4 K 14.01227, AN 4 K 15.01109 (VG Ansbach)
Pflicht zur Beitragszahlung an die IHK
Keine Aussetzung des Verfahrens wegen Verfassungsbeschwerden gegen Pflichtmitgliedschaft in IHK
Beitragserhebung, Grundbeitrag, Hinterlegung, Beitragsbefreiung, Existenzgründer, IHK
Erhebung eines IHK-Beitrages von einem Ein-Mann-Betrieb
IHK-Beitrag, Grundbeitrag, Bestimmtheit, Gesamtinteresse, Wahlgruppe, Äquivalenzprinzip, Industrie- und Handelskammer, Gartenbaubetrieb, Beitragsordnung, Begründungspflicht