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Bedrohung durch nichtstaatliche Akteure im Senegal
Meta
07.06.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 07.06.2016, Az. M 17 S 16.31247 (REWIS RS 2016, 10423)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 10423
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Senegal ist sicherer Herkunftsstaat - Asylantrag offensichtlich unbegründet
Der Senegal ist ein sicherer Herkunftsstaat
Keine Verfolgung durch Bedrohung von Stiefgeschwistern
Keine Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Senegalesen
Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft offensichtlich unbegründet