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Senegal ist sicherer Herkunftsstaat - Asylantrag offensichtlich unbegründet
Meta
18.05.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 18.05.2016, Az. M 17 S 16.30720 (REWIS RS 2016, 11189)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 11189
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Mangelnde Darlegung asylerheblicher Bedrohung durch einen nichtstaatlichen Akteur
Sicherer Herkunftsstaat - Senegal
Ärmliche Verhältnisse im Senegal begründen keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Senegal als sicherer Herkunftsstaat - Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet
Keine Verfolgung durch Bedrohung von Stiefgeschwistern