11. Zivilsenat | REWIS RS 2023, 8953
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19.09.2023
Oberlandesgericht Hamm 11. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: W
Vorgehend: Landgericht Dortmund, 21 O 191/22
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 19.09.2023, Az. 11 W 66/23 (REWIS RS 2023, 8953)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 8953
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
III B 223/11 (Bundesfinanzhof)
Keine genügende Entschuldigung eines im Termin ausgebliebenen Zeugen durch privatärztliches Attest über Arbeitsunfähigkeit
13 W 54/99 (Oberlandesgericht Köln)
Entschuldigung für Ausbleiben eines Zeugen, Anordnung der persönlichen Zeugeneinvernahme nach schriftlicher Zeugenbefragung
Ordnungsgeld gegen nicht erschienene Zeugin - Genügende Entschuldigung im Falle des Ausbleibens eines Zeugen
III B 104/09 (Bundesfinanzhof)
Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den nicht erschienenen Zeugen
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