VGH München, Entscheidung vom 12.04.2017, Az. 13a ZB 17.30230

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Gegenstand

Humanitäre Bedingungen können im Einzelfall in Afghanistan für eine Familien keine Gefahrenlage darstellen


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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13a ZB 17.30230

12.04.2017

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 12.04.2017, Az. 13a ZB 17.30230 (REWIS RS 2017, 12446)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 12446

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