26. Kammer | REWIS RS 2021, 8156
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04.03.2021
Verwaltungsgericht Köln 26. Kammer
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 04.03.2021, Az. 26 K 5422/18 (REWIS RS 2021, 8156)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 8156
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Kein Wechsel des örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers bei einem einheitlichen Gesamthilfebedarf
Kostenerstattung zwischen Trägern der Jugendhilfe
Pflichtwidriges Verhalten des örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers, Anspruch auf das sog. „Strafdrittel“, Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts
Anspruch auf Erstattung von Jugendhilfekosten
Kostenerstattung für geleistete Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bei Wechsel der Zuständigkeit