Aktenzeichen 5 C 13/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2016:280416U5C13.15.0
RCN:
RCN7AF4H976D88EDGD

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 28.04.2016

Voraussetzungen der fortgesetzten Zuständigkeit gemäß § 86a Abs. 4 Satz 3 SGB 8

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