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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung; Berücksichtigung von Belangen des Artenschutzes bei standortbezogener Vorprüfung (UVP)
Die zulässigen Beschwerden des Beklagten und der Beigeladenen sind begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich zur Klärung der sich auch nach der durch das Inkrafttreten des [X.] vom 20. Juli 2017 ([X.] I S. 2808) geänderten Rechtslage stellenden Frage beitragen, ob und gegebenenfalls inwieweit Belange des Artenschutzes bei der standortbezogenen Vorprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz zu berücksichtigen sind.
Die Festsetzung des Streitwerts beruht für das Beschwerdeverfahren auf § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 52 Abs. 1 GKG, für das Revisionsverfahren auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 1 GKG.
Meta
7 B 10/17, 7 B 10/17 (7 C 4/18)
23.01.2018
Bundesverwaltungsgericht 7. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 18. Mai 2017, Az: 8 A 972/15, Urteil
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, UVPMG, UVPG
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23.01.2018, Az. 7 B 10/17, 7 B 10/17 (7 C 4/18) (REWIS RS 2018, 15271)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 15271
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
7 B 13/17, 7 B 13/17 (7 C 7/18) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Berücksichtigung von Belangen des Artenschutzes bei standortbezogener Vorprüfung (UVP)
7 B 9/17, 7 B 9/17 (7 C 3/18) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Berücksichtigung von Belangen des Artenschutzes bei standortbezogener Vorprüfung (UVP)
7 B 11/17, 7 B 11/17 (7 C 5/18) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Berücksichtigung von Belangen des Artenschutzes bei standortbezogener Vorprüfung (UVP)
7 B 12/17, 7 B 12/17 (7 C 6/18) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Berücksichtigung von Belangen des Artenschutzes bei standortbezogener Vorprüfung (UVP)
4 B 22/20, 4 B 22/20 (4 C 8/20) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Anforderungen an die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles bei einem Windpark
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