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Baugenehmigung, Werbeanlage, Bannerwerbung, Eisenbahnbrückengeländer, Sicherheitsgefährdung, Leichtigkeit des Verkehrs, Brückenhöhenbegrenzung, Informationsfülle
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19.08.2015
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 19.08.2015, Az. AN 9 K 15.00086 (REWIS RS 2015, 6403)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 6403
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Baugenehmigung, Werbeanlage, Bannerwerbung, Sicherheitsgefährdung, Verkehrsleichtigkeit, Verbot der störenden Häufung, Verunstaltungsgebot
Baugenehmigung, Werbeanlage, Eisenbahnbrückengeländer, Schutzwürdigkeit, ortsbildprägende Brücke, Sicherheitsgefährdung, Verkehrsleichtigkeit, Verbot der störenden Häufung, Verunstaltungsgebot
Verpflichtungsklage, Erteilung, Baugenehmigung, Werbeanlage, Bannerwerbung, Geländer, Eisenbahnbrücke, Gefährdung, Sicherheit, Leichtigkeit, Häufung, Verkehr, Ortsbild
Baugenehmigungserteilung, Werbeanlage, Verpflichtungsklage, Eisenbahnbrückengeländer, schutzwürdige ortsbildprägende Brücke, Sicherheitsgefährdung, Verkehrsleichtigkeit, störende Häufung
Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer EisenbahnbrückeSchutzwürdige -Störende Häufung von Werbeanlagen
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