OLG München, Entscheidung vom 23.01.2017, Az. 34 Wx 434/16

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Eintragung der Abtretung eines im Grundbuch vormerkungsgesicherten Anspruchs auf Eintragung eines "Photovoltaikanlagenrechts"


Login erforderlich

Sie müssen angemeldet sein, um diese Entscheidung auf REWIS einsehen zu können.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Ihre Vorteile:

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Login

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Meta

34 Wx 434/16

23.01.2017

OLG München

Entscheidung

Sachgebiet: Wx

Zitier­vorschlag: OLG München, Entscheidung vom 23.01.2017, Az. 34 Wx 434/16 (REWIS RS 2017, 16917)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 16917

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

34 Wx 332/16 (OLG München)

Erfolgreiche Rechtsbeschwerde in grundbuchrechtlicher Rechtsstreitigkeit


15 W 75/17 (Oberlandesgericht Hamm)


15 W 1608/15 (OLG Nürnberg)

persönliche Dienstbarkeit - Abtretung von einem Dritten


15 W 1608/15 (OLG Nürnberg)

Abtretung eines Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit an einem Dritten


34 Wx 423/16 (OLG München)

Vormerkung zur Sicherung eines Dienstbarkeitsbestellungsanspruchs eines Versprechensempfängers


Referenzen
Wird zitiert von

34 Wx 332/16

Zitiert

34 Wx 423/16

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.