VGH München, Entscheidung vom 15.07.2019, Az. 10 ZB 18.1175

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Gegenstand

Unzulässiger Antrag auf Zulassung der Berufung: Fehlende ladungsfähige Anschrift


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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10 ZB 18.1175

15.07.2019

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 15.07.2019, Az. 10 ZB 18.1175 (REWIS RS 2019, 5462)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 5462

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