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Wegfall des Verschonungsabschlages nach § 13a Abs. 5 ErbStG
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26.04.2018
Urteil
Zitiervorschlag: FG Nürnberg, Urteil vom 26.04.2018, Az. 4 K 572/16 (REWIS RS 2018, 9910)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 9910
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FG Nürnberg, 4 K 572/16, 26.04.2018.
Bundesfinanzhof, II R 20/18, 01.07.2020.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Personengesellschaft, wesentliche Betriebsgrundlage, Verschonungsabschlag, Erbschaftsteuerbescheid, Erbschaftsteuerliche, Erbschaftsteuerrichtlinien, Erbschaftsteuererklärung
Wegfall des Verschonungsabschlags
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.07.2020 II R 19/18 - Wegfall des Verschonungsabschlags)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.03.2021 II R 10/18 - Wegfall des Verschonungsabschlags bei mehrstöckigen Personengesellschaften)
Wegfall des Verschonungsabschlags bei mehrstöckigen Personengesellschaften
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