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Erfolglose Asylklage einer Krim-Tatarin mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
Meta
13.12.2017
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 13.12.2017, Az. AN 4 K 16.32281 (REWIS RS 2017, 682)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 682
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
523 Ds 38/23 (Amtsgericht Köln)
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Herkunft aus dem Donbass
Nicht hinreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
Asyl, Russische Föderation, Wehrpflicht, Subsidiärer Schutz
Kein Flüchtlings- oder Abschiebeschutz für einen Maidan-Aktivisten
Keine Referenz gefunden.
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