Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27.01.2010, Az. 5 B 33/09, 5 B 33/09 (5 C 4/10)

5. Senat | REWIS RS 2010, 9973

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Gegenstand

Jugendhilfe im Ausland; örtliche Zuständigkeit


Gründe

1

Die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs [X.] vom 26. Februar 2009 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die Revision kann Gelegenheit zur Klärung des Anwendungsbereiches des § 88 Abs. 2 [X.] geben.

Meta

5 B 33/09, 5 B 33/09 (5 C 4/10)

27.01.2010

Bundesverwaltungsgericht 5. Senat

Beschluss

Sachgebiet: C

vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 26. Februar 2009, Az: 12 S 45/08, Urteil

§ 88 Abs 2 SGB 8

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27.01.2010, Az. 5 B 33/09, 5 B 33/09 (5 C 4/10) (REWIS RS 2010, 9973)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 9973

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