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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Jugendhilfe im Ausland; örtliche Zuständigkeit
Die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs [X.] vom 26. Februar 2009 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die Revision kann Gelegenheit zur Klärung des Anwendungsbereiches des § 88 Abs. 2 [X.] geben.
Meta
5 B 33/09, 5 B 33/09 (5 C 4/10)
27.01.2010
Bundesverwaltungsgericht 5. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 26. Februar 2009, Az: 12 S 45/08, Urteil
§ 88 Abs 2 SGB 8
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27.01.2010, Az. 5 B 33/09, 5 B 33/09 (5 C 4/10) (REWIS RS 2010, 9973)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 9973
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung der AdV bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde …
B 1 KR 144/10 B (Bundessozialgericht)
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Terminsverlegungsantrag - Zurückverweisung
(Kein Sonderausgabenabzug von Bestattungskosten als Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
7 AZR 438/09 (Bundesarbeitsgericht)
Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze
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