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Kein Flüchtlingsschutz für Roma aus Serbien
Meta
12.12.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 12.12.2016, Az. M 17 S 16.34802 (REWIS RS 2016, 974)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 974
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eines serbischen, der Volksgruppe der Roma zugehörigen Staatsangehörigen
Serbien ist ein sicherer Herkunftsstaat
Serbien ist ein sicherer Herkunftsstaat
Die allgemein schwierigen Lebensbedingungen der Roma in Serbien begründen kein Abschiebungsverbot
Schriftform bei Unterzeichnung mit Fingerabdruck nicht gewahrt