VGH München, Entscheidung vom 09.03.2023, Az. 21 B 19.30657

21. Senat | REWIS RS 2023, 997

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Gegenstand

Asylrecht (Syrien), Keine politische Verfolgung allein wegen der (illegalen) Ausreise, des Asylantrags und des damit verbundenen Aufenthalts in Deutschland, Keine Reflexverfolgung von Angehörigen von Militärdienstentziehern (hier Ehefrau), Keine Rückkehrgefährdung allein wegen der Herkunft aus einem (vermeintlich) regierungsfeindlichen Gebiet (hier: Aleppo), Keine Rückkehrgefährdung allein wegen sunnitischer Religionszugehörigkeit, Kein Familienflüchtlingsschutz: Unverzüglichkeitserfordernis für Asylantragstellung nicht gewahrt


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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21 B 19.30657

09.03.2023

VGH München 21. Senat

Entscheidung

Sachgebiet: B

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 09.03.2023, Az. 21 B 19.30657 (REWIS RS 2023, 997)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 997

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1 B 35/21

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